Bei einem Darlehen, meistens eine Hypothek einer Bank, stellt der Gläubiger einen Schuldbrief aus. Dieses Papier-Dokument wird von einem Notar ausgestellt, der den geschuldeten Betrag darin festhält. Laut Art. 842 Abs. 1 ZGB ist der Schuldbrief grundpfändlich sichergestellt, was bedeutet, dass der Schuldner nicht nur mit der Immobilie, sondern auch mit seinem privaten Vermögen haftet. Der Inhaberschuldbrief wird nicht auf den Namen einer Person, sondern allgemein auf die Eigentümer einer Immobilie ausgestellt. Beim Kauf einer bereits bestehenden Liegenschaft muss also dringend überprüft werden, ob eine solche Urkunde besteht und wie der Inhalt lautet.