Gebühren, die von der Bank bei der Bereitstellung eines Kredits verlangt werden. Sie sind unabhängig von der Höhe des Darlehens fest und entschädigen den Banker für seine Arbeit, die er bei der Analyse und Zusammenstellung der Unterlagen leistet. Sie werden zusammen mit den durch das Kapital erwirtschafteten Zinsen in den Effektiven Jahreszins (TEAG) einbezogen.