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Eigenmietwert berechnen: So geht es richtig

Oliver S.
06.11.2024
6 min
Inhaltsverzeichnis
mietwert berechnen

Wie wird der Wert einer Immobilie für den Eigenmietwert und die Einkommensteuer berechnet?

Der Mietwert entspricht dem fiktiven steuerpflichtigen Einkommen. Eigentümer müssen diese Summe daher jedes Jahr bezahlen. Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Sie den Eigenmietwert berechnen können. Diese hängen vom Kanton ab, was die Mietwertberechnung komplex gestalten kann. 

RealAdvisor erklärt Ihnen, wie Sie den Bruttomietwert eines Hauses richtig berechnen. Eine detaillierte Definition des Begriffs finden Sie in diesem Beitrag.

Wofür wird der Mietwert benötigt?

Der Eigenmietwert ist eine wertvolle Information, da er der Steuerbehörde zur Berechnung der Einkommensteuer zur Verfügung gestellt werden muss. Die Höhe des Eigenmietwerts ist theoretisch und entspricht 70 % des Betrags, den ein Mieter für ein Jahr bezahlen würde. Das heisst, dass Sie Liegenschaftssteuern in vielen Fällen selbst dann bezahlen müssen, wenn Ihre Renditeliegenschaft leer steht und Sie keine Mieterträge erhalten.

Der Gewinn in Form von Sachleistungen bezieht sich auf die Nutzung von Eigentum, das der Eigentümer selbst bewohnt. Er entspricht dem Einkommen, das Sie erhalten würden, wenn die Immobilie vermietet würde. Wenn Sie Ihren Eigenmietwert berechnen, können Sie als Vermieter bestimmte Steuerabzüge wie Hypothekarzinsen und Wartungsarbeiten geltend machen. Auch Investitionen in energiesparende Massnahmen sind oftmals steuerabzugsberechtigt. 

Die Rolle der Schätzung des Eigenmietwerts eines Hauses besteht darin, Fairness zwischen Mietern und Vermietern zu erreichen. Der Grund: Der Besitz eines Eigenheims verursacht für Eigenheimbesitzer weniger Kosten, als eine vergleichbare Immobilie zu mieten. Das Solidaritätssteuersystem in der Schweiz versucht daher, ein gewisses Gleichgewicht sicherzustellen.

Wie wird der Bruttomietwert eines Hauses berechnet?

Um den Mietwert eines Hauses zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, dass die Grundlage für die Mietwertberechnung von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Zudem ändert sich die Schätzung des Mietwerts im Laufe der Zeit, da sie von der Höhe der Einkommensteuer und der Marktlage abhängt.

Hier ein Beispiel für die Berechnung des Eigenmietwerts einer Immobilie im Kanton Zürich:

  • Ihr steuerpflichtiges Einkommen: CHF 150'000.–
  • Altes Einfamilienhaus im Wert von CHF 1'200'000.– (Kaufpreis = Wert des Grundstücks und Wert zum Zeitpunkt der Errichtung)
  • Hypothek von CHF 960'000.– (80 % des Kaufpreises)
  • Hypothekarzinssatz von 1,5 %
  • Hohe Wartungskosten, da es sich um ein altes Haus handelt
  • Mietwert = 3,5 % des Bodenpreises und Wert zum Zeitpunkt der Bauausführung = CHF 42'000.– (Berechnungsmethode des Kantons Zürich)
  • Hypothekarzinskosten = CHF 14'400.–
  • Wartungskosten (tatsächlich) = CHF 19'000.–

Versteuerung des Eigenmietwerts

Dies ergibt ein zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von CHF 8'600.–.

Sie können Online-Tools zur Berechnung der Einkommensteuer und des Mietwerts verwenden. Diese arbeiten nach demselben Prinzip wie die Online-Immobilienschätzung von RealAdvisor. Auf der Grundlage der übermittelten Daten wird diese automatisch berechnet und kann in der Steuererklärung so angegeben werden.

Geschätzter Mietwert: Steuerabzug

Wie zuvor erwähnt, können Sie eine Reihe von Ausgaben abziehen, wenn Sie die Höhe des Eigenmietwerts Ihrer Immobilie berechnen. Dazu gehören:

  • Zinsen für Hypotheken
  • Kosten für die Wohnungsrenovierung sowie Reparaturen (Spengler-, Sanitär-, Maler- und Schreinerarbeiten)
  • Austausch von Haushaltsgeräten und -ausrüstung
  • Investitionen in Lösungen zur Senkung des Energieverbrauchs
  • Steuern für die Abwasserbehandlung
  • Strassenwartungsarbeiten
  • Prämien für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Wertvermehrende Investitionen abzuziehen, ist nicht möglich, da diese einen Mehrwert generieren. Unabhängig von den Abzügen in der Steuererklärung müssen die entsprechenden Belege immer an die Steuerbehörde weitergeleitet werden. Wenn Sie diese nicht bereitstellen können, werden die Abzüge nicht anerkannt. Der geschätzte Mietwert einer Wohnung oder eines Hauses wird daher anders ausfallen.

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Wie setzt sich der Eigenmietwert zusammen: Höhe des Eigenmietwerts berechnen

Wenn Sie selbst in Ihrer Immobilie wohnen, spricht man vom Eigenmietwert oder auch Mietwert für selbst genutzte Liegenschaften. Da Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten Sie keinen Gewinn aus Mieten. Dennoch wird der Eigenmietwert als Teil Ihres Einkommens betrachtet. Dasselbe gilt auch für eine Zweitwohnung, auch wenn Sie diese nicht bewohnen.

Der Eigenmietwert muss zwingend mindestens 60 % der marktüblichen Miete betragen, wobei die zuständige kantonale Steuerbehörde die Höhe des Eigenmietwerts festlegt. Für den Eigenmietwert zählt nicht nur die Fläche der Immobilie, sondern die des ganzen Grundstücks. Dies soll eine zu geringe Besteuerung bei kleinen Häusern auf sehr grossen Grundstücken oder eine übermässige Besteuerung bei grossen Häusern auf kleinen Grundstücken verhindern.

Es gibt die folgenden kantonalen Berechnungsmethoden für den Eigenmietzins:

  • Vergleichsmiete durch den Vergleich von Liegenschaften
  • Einzelbewertungsverfahren
  • Spezifische Kantonale Schätzmethoden
  • Individuelle Bewertungen bei Sonderfällen

Als Beispiel der Besteuerung im Kanton Zürich:

Wie auch beim Mietwert können Sie beim Eigenmietwert Ihre Steuern durch gewisse Abzüge, wie Hypothekarzinsen, senken. Wenn Sie eine schnelle Berechnung Ihrer Eigenmiete möchten, vergleichen Sie am besten Ihre Wohnung mit marktüblichen Wohnungen in derselben Lage. Dazu können Sie auch die Online-Bewertung von RealAdvisor nutzen. Wenn Sie eine marktkonforme Miete ermittelt haben, sind mindestens 60 % davon Einkommen, das besteuert werden muss.

Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr Kanton den Eigenmietwert zu hoch angesetzt hat, prüfen Sie dies auf jeden Fall nach. Einspruch können Sie bei der zuständigen Steuerbehörde erheben. Hier geht’s zur Berechnung der Miete in der Schweiz.

Punkte, die Sie bei der Berechnung des Mietwerts und Ihrer Steuern beachten sollten

  • Berechnen Sie die Mieten, die in einem Jahr hätten bezogen werden können.
  • Wenden Sie Steuerabzüge entsprechend Ihrem Eigentümerprofil an.
  • Führen Sie die Berechnung nach der im Kanton angewandten Methode durch und beachten Sie mögliche Ausnahmen.
  • Melden Sie das Ergebnis Ihrer Steuerbehörde, damit diese die Berechnung Ihrer Steuer vornehmen kann.

Berechnung des Eigenmietwerts bei Wohnrecht

Beim Wohnrecht hat der Berechtigte das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. In diesem Fall wird der Eigenmietwert nicht dem Eigentümer, sondern dem Wohnrechtsberechtigten zugerechnet. Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt ähnlich wie bei regulären Eigentümern und basiert auf dem potenziellen Mietwert der Immobilie. Da der Berechtigte die Immobilie selbst nutzt, muss dieser den Eigenmietwert als Einkommen versteuern, was im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt wird.

Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein wiederkehrendes Thema im Schweizer Parlament und bei der Kommission für Wirtschaft.

  • Befürworter argumentieren, dass das aktuelle System veraltet sei und Eigenheimbesitzer steuerlich benachteiligt. Sie fordern einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
  • Kritiker hingegen warnen vor finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und möglichen Verzerrungen im Wohnungsmarkt. Verschiedene Reformvorschläge wurden bereits diskutiert, doch bisher steht eine konkrete Abschaffung noch aus. Eine Änderung würde erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Wohneigentum haben.

Weitere Artikel zum Berechnen des Eigenmietwerts in den einzelnen Kantonen

Eigenmietwert im Kanton Thurgau berechnen

  • Berechnungskriterien: Im Kanton Thurgau wird der Eigenmietwert anhand von Vergleichsmieten und Faktoren wie Lage, Grösse, Zustand und Ausstattung der Immobilie ermittelt und regelmässig indexiert.
  • Ferienwohnungen und Zweitwohnungen: Auch Ferien- und Zweitwohnungen unterliegen dem Eigenmietwert, wobei spezifische Aspekte wie die Marktwertorientierung und Möblierung berücksichtigt werden.
  • Steuerliche Abzüge: Eigentümer können im Kanton Thurgau bestimmte Kosten wie Hypothekarzinsen, Renovationen oder energetische Massnahmen vom steuerbaren Einkommen abziehen, um die Steuerlast zu reduzieren.
  • Alle Details finden Sie in diesem Beitrag.

Berechnung des Eigenmietwerts in Basel-Stadt

  • Berechnung: Der Eigenmietwert beträgt 3 % des Steuerwerts der Immobilie. Der Steuerwert basiert auf dem Gebäudeversicherungswert, abzüglich der Altersentwertung und zuzüglich des Landwerts. Ein gemeindespezifischer Korrekturfaktor passt den Wert an die lokalen Marktbedingungen an.
  • Steuerverwaltung: Die Steuerverwaltung des Kantons Basel ist verantwortlich für die Festsetzung und Erhebung des Eigenmietwerts. Online-Tools und Formulare erleichtern die Berechnung und Abgabe der Steuererklärung.
  • Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Eigenmietwert im Kanton Luzern berechnen

  • Berechnung: Im Kanton Luzern wird der Eigenmietwert auf Basis des Verkehrswerts mit spezifischen kantonalen Anpassungen ermittelt.
  • Steuerliche Abzüge: Eigentümer können bestimmte Kosten wie Unterhaltsarbeiten und Hypothekarzinsen steuerlich geltend macht.
  • Einsprüche: Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die Festlegung des Eigenmietwerts zu erheben, wenn die Bewertung als unangemessen erscheint.
  • Weitere Details finden Sie hier.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Mietwert, Eigenmietwert und Mietrendite?

Die Schätzung der Mietrentabilität bezieht sich auf die Gewinne, die in einem Jahr im Verhältnis zu den anfallenden Ausgaben erzielt werden können. Dieses Resultat liegt zwar nahe am Mietwert, basiert jedoch nicht auf derselben Berechnungsmethode. In Prozent ausgedrückt ist die Einträglichkeit der Vermietung nützlich, um die Qualität einer Immobilieninvestition zu bestimmen.

Der Mietwert und Eigenmietwert werden für die Berechnung der Einkommensteuer herangezogen. Wer in seiner eigenen Immobilie lebt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser basiert auf dem hypothetischen Mietwert der Immobilie. Es handelt sich dabei um ein Einkommen, das nicht tatsächlich erzielt wurde.

Der Eigenmietwert entspricht in der Regel etwa 60 bis 70 Prozent der Miete, die ein Mieter für ein vergleichbares Wohnobjekt pro Jahr zahlen müsste.

Wie wird eine Schätzung für den Mietwert bei Saisonmieten durchgeführt?

Die Berechnung bleibt bei einer Saisonmiete dieselbe. Nur die berücksichtigte Miete verändert sich. Bei einer saisonalen Vermietung eines Zweitwohnsitzes ist die Miete höher als bei einer konventionellen Vermietung. Die Steuerbehörden werden daher wahrscheinlich einen höheren Mietwert bestimmen.

Denken Sie daran, dass Sie bei saisonalen Mieten Leerstände haben, währenddessen Sie keine Miete erhalten. Trotzdem müssen Sie die Einkommensteuer für das ganze Jahr bezahlen.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Zürich und im Kanton Aargau berechnet?

Im Kanton Zürich sowie im Kanton Aargau wird der Eigenmietwert basierend auf dem sogenannten «Referenzzinssatz» berechnet. Das ist ein festgelegter Prozentsatz, der vom Steueramt der Kantone jährlich bekannt gegeben wird. Der Eigenmietwert entspricht dem ortsüblichen Mietzins, den ein fiktiver Mieter für das selbst genutzte Wohneigentum bezahlen müsste, berechnet auf der Grundlage des Referenzzinssatzes.

Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt in der Regel wie folgt:

  1. Bestimmen Sie den «kantonalen Eigenmietwertfaktor» für Ihre Immobilie. Dieser Faktor hängt von der Art der Immobilie ab (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) und kann von der kantonalen Steuerbehörde bereitgestellt werden.
  2. Multiplizieren Sie den kantonalen Eigenmietwertfaktor mit dem «aktuellen Referenzzinssatz», um den Eigenmietwert zu berechnen.
  3. Der berechnete Eigenmietwert wird dann als Einkommen behandelt und zur Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die genauen Berechnungsmethoden und Referenzzinssätze von Jahr zu Jahr ändern können. Daher empfehlen wir, die offizielle Website des Steueramts des jeweiligen Kantons oder einen Steuerberater zu konsultieren, um genaue und aktuelle Informationen zur Berechnung des Eigenmietwerts zu erhalten.

Wie finde ich den Eigenmietwert in anderen Kantonen heraus?

Der Eigenmietwert in der Schweiz wird in der Regel vom kantonalen Steueramt geschätzt und in Ihrer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Kanton unterschiedlich sein, weshalb wir empfehlen, für weitere Informationen Ihr Steueramt zu kontaktieren.

Was kostet der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist kein fixer Betrag, sondern richtet sich nach dem potenziellen Mietwert der Immobilie. Er wird als fiktives Einkommen versteuert, was zu einer zusätzlichen Steuerlast für den Eigentümer führt. Die genauen Kosten hängen vom Steuerwert der Immobilie und dem kantonalen Steuersatz ab.

Wie kann man den Eigenmietwert umgehen?

Ein Umgehen des Eigenmietwerts ist rechtlich nicht möglich, da er gesetzlich verankert ist. Eigentümer können jedoch ihre Steuerlast durch zulässige Abzüge wie Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen optimieren.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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