Wie viel ist mein Zuhause wert?
Kostenlose Immobilienbewertung Online in 3 Minuten

Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Oliver S.
25.06.2024
6 min
Inhaltsverzeichnis

Eigenmietwert im Kanton Thurgau: Das sollten Sie wissen

Was ist der Eigenmietwert in der Schweiz? 

In der Schweiz stellt der sogenannte Eigenmietwert ein einzigartiges steuerliches Konzept dar, das darauf abzielt, Wohneigentum gerecht zu besteuern. Er repräsentiert den Betrag, den Eigentümer als Mieteinnahmen erzielen könnten, wenn sie ihre selbst genutzte Immobilie vermieten würden, anstatt selbst darin zu wohnen.

Dieser fiktive Mietwert wird zum steuerbaren Einkommen der Eigentümer hinzugerechnet und unterliegt somit der Einkommenssteuer. Das System soll eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern sicherstellen, da Mieter ihre Mietzahlungen aus versteuertem Einkommen leisten müssen. Der Eigenmietwert zählt zu den direkten Bundessteuern.

Wie wird der Eigenmietwert generell berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt werden. Generell orientiert sich der Eigenmietwert am Marktwert der Immobilie und spiegelt den Betrag wider, den ein Eigentümer bei einer hypothetischen Vermietung des Objekts als Miete verlangen könnte.

Zur Ermittlung des Eigenmietwerts werden regelmässig Vergleichsmieten herangezogen, zudem wird ein standardisiertes Verfahren angewandt, das Faktoren wie die Lage, die Grösse, den Zustand und die Ausstattung der Immobilie berücksichtigt. Hierdurch sollen regelmässig die ortsüblichen Verhältnisse abgebildet und Schwankungen im Immobilienmarkt berücksichtigt werden. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung, denn die Steuer wird auch erhoben, wenn die Immobilie länger leersteht.

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenmietwert?

Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des Eigenmietwerts, darunter:

  • Marktlage: Die Lage der Immobilie ist entscheidend, da sie die potenziellen Mieteinnahmen beeinflusst. Immobilien in begehrten Wohnlagen weisen in der Regel einen höheren geschätzten Mietwert und damit auch Eigenmietwert auf.
  • Zustand der Immobilie: Modernisierte und gut unterhaltene Immobilien können zu einem höheren Eigenmietwert führen, da dies die Voraussetzung dafür ist, höhere Mieteinnahmen generieren zu können.
  • Grösse und Ausstattung: Grössere Wohnflächen und eine hochwertige Ausstattung erhöhen den Wohnwert und damit auch den Eigenmietwert.
  • Vergleichsmieten: Die ortsüblichen Mieten für vergleichbare Objekte sind ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Festlegung des Eigenmietwerts.

Wann kommt es zur Abschaffung des Eigenmietwerts?

Die Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein wiederkehrendes Thema in der Schweizer Politik. Verschiedene politische und wirtschaftliche Akteure haben Argumente sowohl für als auch gegen das bestehende System vorgebracht:

  • Befürworter einer Abschaffung des Eigenmietwerts argumentieren, dass das aktuelle System veraltet sei und zu einer unfairen steuerlichen Belastung für Eigentümer führe.
  • Kritiker warnen hingegen vor den finanziellen Folgen für die öffentlichen Haushalte und potenziellen Ungleichgewichten im Wohnungsmarkt. Bislang wurden verschiedene Reformvorschläge diskutiert, aber eine konkrete Abschaffung des Eigenmietwerts steht noch aus. 

Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Wie in anderen Schweizer Kantonen auch, dient der Eigenmietwert im Kanton Thurgau dazu, das fiktive Einkommen aus der Nutzung selbst bewohnten Wohneigentums zu besteuern. Die Grundlage für die Besteuerung und die Ermittlung des Eigenmietwerts im Kanton Thurgau basiert auf einem standardisierten Verfahren. Wie die Höhe des Eigenmietwerts in Thurgau ermittelt wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Schätzung und Berechnung: Wie wird die Höhe des Eigenmietwerts im Kanton Thurgau ermittelt?

Die Schätzung des Eigenmietwerts erfolgt anhand von Vergleichsmieten ähnlicher Objekte in ähnlichen Lagen. Zu den berücksichtigten Faktoren für den geschätzten Mietwert gehören unter anderem die Grösse der Wohnfläche, das Baujahr, der Zustand der Immobilie sowie ihre Ausstattung und Lage. Diese Faktoren werden gesammelt, um eine angemessene und marktgerechte Bewertung der Liegenschaft zu gewährleisten.

Indexierung des Eigenmietwerts in Thurgau

Um die Aktualität und Marktnähe der Eigenmietwerte zu gewährleisten, werden diese im Kanton Thurgau regelmäßig indexiert. Die Indexierung erfolgt in Anlehnung an die Entwicklung der ortsüblichen Mieten und spiegelt die Veränderungen auf dem Immobilienmarkt wider. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Eigenmietwert die realistischen Vermietungschancen und -preise einer Liegenschaft widerspiegelt.

Formel und Beispielrechnung zur Berechnung des Eigenmietwerts in Thurgau

Die Berechnung der Höhe des Eigenmietwerts kann vereinfacht durch folgende Formel dargestellt werden:

Eigenmietwert = Vergleichsmiete × Fläche der Immobilie × Indexierungsfaktor

Beispielrechnung

Nehmen wir an, die Vergleichsmiete für ähnliche Objekte in einer bestimmten Lage im Kanton Thurgau beträgt CHF 12.- pro Quadratmeter und Monat. Für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern und einem Indexierungsfaktor von 1.02 könnte der jährliche Eigenmietwert wie folgt berechnet werden:

Eigenmietwert pro Monat = CHF 12.- pro qm × 150 qm = CHF 1'800.-

Jährlicher Eigenmietwert = CHF 1'800.- × 12 × 1.02 = CHF 21'′744.-

Eigenmietwert bei einer Ferienwohnung, Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Thurgau

Wie bereits erwähnt, stellt die Höhe des Eigenmietwerts das fiktive Einkommen dar, das Eigentümer erzielen könnten, wenn sie ihre Immobilie vermieten würden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Zweitwohnung handelt, und zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung aller Formen von Wohneigentum unter steuerlichen Gesichtspunkten zu gewährleisten.

Besonderheiten bei Ferienwohnungen und Zweitwohnungen

Für Ferienwohnungen, Zweitwohnungen oder Ferienhäuser im Kanton Thurgau wird der Eigenmietwert ähnlich wie bei Hauptwohnsitzen berechnet, wobei einige spezifische Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • Marktwertorientierung: Der Eigenmietwert für Ferienimmobilien orientiert sich am potenziellen Marktwert für Vermietungen in der entsprechenden Region. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass Ferienimmobilien in beliebten Urlaubsgebieten oft höhere Mieteinnahmen erzielen können als das eigene Haus am Hauptwohnort.
  • Nutzungsdauer: Obwohl die tatsächliche Nutzungsdauer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses variieren kann, wird der Eigenmietwert in der Regel auf der Annahme einer ganzjährigen Verfügbarkeit zur Vermietung basiert. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison findet in der Berechnung des Eigenmietwerts typischerweise nicht statt.
  • Möblierung und Ausstattung: Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann auch die Möblierung und Qualität der Ausstattung eine Rolle für den geschätzten Mietwert spielen, da diese Faktoren die Vermietbarkeit und somit den theoretisch erzielbaren Mietpreis beeinflussen.
Realadvisor Kostenlose Immobilienbewertung

Steuern: Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau ist der Eigenmietwert für ein eigenes Haus oder der eigenen Wohnung eine wesentliche Komponente im System der Einkommenssteuer für Wohneigentümer. Wie sieht es mit Möglichkeiten zur Reduzierung dieser steuerlichen Belastung aus? Welche Abzüge bei der Steuer sind erlaubt, und gibt es Spielraum für Einsprüche gegen die Bewertung? Im folgenden Abschnitt betrachten wir, welche steuerlichen Abzüge im Kanton Thurgau beim Eigenmietwert möglich sind und wie Eigentümer mit Anpassungen oder Bewertungen umgehen können.

Sind steuerliche Abzüge in Thurgau beim Eigenmietwert möglich?

Es gibt unterschiedliche Bereiche, die zu Abzügen bei der Steuer führen können. Hierzu zählen zum Beispiel:

Umbau

Kosten für Umbauten und Renovationen, die den Wert der Immobilie erhalten oder verbessern, sind in Thurgau vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Diese Steuerabzüge erkennen an, dass solche Investitionen den Wohnwert steigern und langfristig den Erhalt der Substanz sichern. Wichtig ist, dass die Massnahmen notwendig und angemessen sind, um als steuerlich abzugsfähig zu gelten.

Unternutzung

Eine direkte steuerliche Berücksichtigung der Unternutzung einer Immobilie, indem beispielsweise der Eigenmietwert proportional zur Nutzung reduziert wird, ist im Kanton Thurgau nicht vorgesehen. Die Steuer selbst und die Besteuerung basiert auf der Annahme der vollen Nutzungsmöglichkeit der Immobilie.

Erhöhung des Eigenmietwerts (Anpassung an die Marktlage)

Die Anpassung des Eigenmietwerts einer Liegenschaft an die aktuelle Marktlage erfolgt regelmäßig, um eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten. Eigentümer werden somit besteuert, als würden sie die Immobilie zu einem realistischen, marktüblichen Preis vermieten.

Sind Einsprüche gegen eine Festlegung des Eigenmietwerts möglich?

Eigentümer haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Festlegung des Eigenmietwerts zu erheben, wenn sie meinen, dass die Bewertung nicht korrekt oder nicht marktgerecht erfolgt ist. In solchen Fällen sollten Eigentümer die Entscheidung der Steuerbehörde formell anfechten und stichhaltige Gründe sowie gegebenenfalls Gutachten oder Vergleichsdaten vorlegen, die ihre Position unterstützen.

Wie kann ich den Eigenmietwert umgehen?

Das Umgehen des Eigenmietwerts ist rechtlich nicht möglich, da er eine fest verankerte Grösse im schweizerischen Steuersystem darstellt. Versuche, den Eigenmietwert zu umgehen, würden gegen geltende Steuergesetze verstossen. Eigentümer können jedoch durch legale steuerliche Abzüge und durch die Inanspruchnahme aller zulässigen Möglichkeiten ihre Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben optimieren.

Informationen zum Eigenmietwert im Kanton Thurgau

Kantonale Steuerverwaltung

Liegenschaftensteuern

Indexierung Mietwerte

Gesetzestexte des Kantons

Steuergesetz Kanton Thurgau

FAQ

Wie berechne ich meinen Eigenmietwert?

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert je nach Kanton und basiert auf den Richtlinien der kantonalen Steuerbehörden. Generell wird der Eigenmietwert auf der Grundlage des Verkehrswerts der Immobilie und vergleichbarer Mietpreise in der Umgebung geschätzt. Er reflektiert, was Sie theoretisch als Miete einnehmen könnten, wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen würden. Um Ihren Eigenmietwert zu berechnen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Informationen sammeln: Ermitteln Sie die durchschnittlichen Mietpreise für ähnliche Immobilien in Ihrer Region. Berücksichtigen Sie dabei die Grösse, Lage und den Zustand der Immobilie.
  2. Kantonale Vorgaben prüfen: Jeder Kanton hat eigene Richtlinien zur Berechnung des Eigenmietwerts. Informieren Sie sich bei der kantonalen Steuerverwaltung über die spezifischen Berechnungsgrundlagen und -methoden.
  3. Berechnung durchführen: Nutzen Sie die Informationen und kantonalen Vorgaben, um den Eigenmietwert Ihrer Immobilie zu schätzen. Einige Kantone bieten hierfür Online-Rechner oder detaillierte Formeln an.

Wie hoch ist der Steuersatz im Kanton Thurgau?

Wie in anderen Kantonen der Schweiz auch, setzen sich die Steuersätze im Kanton Thurgau aus der direkten Bundessteuer sowie den kantonalen und kommunalen Steuern zusammen. Der effektive Steuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich Ihres Einkommens, Ihres Zivilstands und der Gemeinde, in der Sie wohnen. Für die genaue Ermittlung Ihres individuellen Steuersatzes sollten Sie den Steuerrechner des Kantons Thurgau nutzen oder direkt Kontakt mit der kantonalen Steuerverwaltung aufnehmen. Die Steuertarife werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.

Wie finde ich den Eigenmietwert heraus?

Der Eigenmietwert wird in der Regel von der kantonalen Steuerverwaltung festgelegt und Ihnen im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung mitgeteilt. Falls Sie vorab eine Schätzung oder Neubewertung Ihres Eigenmietwerts benötigen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Kontakt zur Steuerverwaltung: Wenden Sie sich direkt an die kantonale Steuerverwaltung. Dort erhalten Sie die genauen Richtlinien zur Berechnung und können ggf. eine Neubewertung beantragen, falls sich relevante Faktoren geändert haben (z. B. nach Umbauten).
  • Online-Portale und -Rechner: Einige Kantone bieten auf ihren Websites Tools zur Berechnung des Eigenmietwerts an. Diese können eine erste Orientierung bieten.
  • Steuerdokumente: In Ihrer Steuererklärung oder in den dazugehörigen Unterlagen finden Sie den festgesetzten Eigenmietwert Ihrer Immobilie für das betreffende Steuerjahr.

Für die genaue Ermittlung und bei Fragen zum Eigenmietwert ist es ratsam, sich frühzeitig und direkt an die zuständige Steuerbehörde zu wenden.

Wann muss der Eigenmietwert in Thurgau bezahlt werden?

Im Kanton Thurgau muss der Eigenmietwert im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Dies beinhaltet den indexierten Mietwert aus der Selbstnutzung, der auf der Liegenschaftensteuerrechnung des nächsten Jahres ersichtlich ist. Beispielsweise würde die Liegenschaftensteuerrechnung 2024 den indexierten Mietwert für das Steuerjahr 2023 ausweisen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
Ähnliche Artikel
Eigenmietwert berechnen: So geht es richtig

Eigenmietwert berechnen: So geht es richtig

Wie wird der Wert einer Immobilie für den Eigenmietwert und die Einkommensteuer berechnet? Der Mietwert entspricht dem fiktiven steuerpflichtigen Einkommen. Eigentümer müssen diese Summe daher jedes Jahr bezahlen. Es gibt verschiedene Methoden, mit denen Sie den Eigenmietwert berechnen können. Diese hängen vom Kanton ab, was die Mietwertberechnung komplex gestalten kann.  RealAdvisor erklärt Ihnen, wie Sie […]
06.11.2024
Eigenmietwert in Basel-Stadt: Berechnung & Steuergesetze

Eigenmietwert in Basel-Stadt: Berechnung & Steuergesetze

In Basel-Stadt, wie auch in der restlichen Schweiz, spielt der Eigenmietwert eine bedeutende Rolle bei der Besteuerung von Immobilienbesitzern. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den ein Hauseigentümer als fiktives Einkommen versteuern muss, wenn er eine selbst genutzte Immobilie besitzt. Diese Regelung zielt darauf ab, Eigentümer und Mieter steuerlich gleichzustellen. Während der Eigenmietwert in der Schweiz umstritten […]
13.07.2024
Eigenmietwert im Kanton Luzern

Eigenmietwert im Kanton Luzern

Eigenmietwert im Kanton Luzern: Das sollten Sie wissen Was ist der Eigenmietwert in der Schweiz? In der Schweiz ist der Eigenmietwert ein Begriff aus dem Steuerrecht, der den Wert der Nutzung einer selbst bewohnten Immobilie darstellt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien bedeutet das, dass sie diesen »virtuellen Mietwert« als Einkommen versteuern müssen. Dieser Ansatz […]
20.06.2024