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Eigenmietwert im Kanton Aargau

Oliver S.
31.05.2024
6 min
Inhaltsverzeichnis

Der Eigenmietwert im Kanton Aargau

Was ist der Eigenmietwert in der Schweiz allgemein?

Der Eigenmietwert ist ein steuerlicher Begriff in der Schweiz, der den fiktiven Mietwert einer selbst genutzten Immobilie darstellt. Eigentümer von selbst bewohnten Häusern und Wohnungen müssen diesen Eigenmietwert als Einkommen versteuern, als ob sie Mieteinnahmen aus ihrer eigenen Immobilie erzielen würden.

Diese Regelung zielt darauf ab, den Vorteil des mietfreien Wohnens auszugleichen und eine Gleichbehandlung zwischen Eigentümern und Mietern zu gewährleisten. Die Festlegung des Eigenmietwerts erfolgt durch die Steuerbehörden der Kantone gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben.

Wie hoch ist der Eigenmietwert einer Liegenschaft?

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert je nach Kanton und basiert auf verschiedenen Faktoren wie dem Katasterwert, der markt- und ortsüblichen Miete sowie spezifischen kantonalen Regelungen. Im Allgemeinen wird der Marktwert der Immobilie als Grundlage genommen. Ein bestimmter Prozentsatz dieses Werts, der in den meisten Kantonen zwischen 60 % und 70 % liegt, wird als Eigenmietwert angesetzt.

Die kantonalen Steuerbehörden legen die genauen Berechnungsmethoden fest, wobei diese oft auch die Lage, Grösse, Ausstattung und der Zustand der Immobilie berücksichtigen. Für den Kanton Aargau ist die Grundlage für den Eigenmietwert die Schätzung durch das kantonale Steueramt. Dieses legt den Wert der Immobilie fest.

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenmietwert?

Verschiedene Faktoren können den Eigenmietwert einer Immobilie beeinflussen:

  • Lage: Immobilien in begehrten und gut erschlossenen Gebieten haben in der Regel einen höheren Eigenmietwert.
  • Grösse und Ausstattung: Grössere Immobilien mit moderner Ausstattung und zusätzlichen Annehmlichkeiten wie Gärten, Pools oder Garagen haben einen höheren Eigenmietwert.
  • Zustand der Immobilie: Der bauliche Zustand und die Energieeffizienz können den Eigenmietwert ebenfalls beeinflussen.
  • Marktübliche Miete: Die marktübliche Miete für vergleichbare Objekte in der Region dient oft als Referenz für die Festlegung des Eigenmietwerts.

Wird der Eigenmietwert abgeschafft?

Die Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist in der Schweiz seit Jahren ein Thema. Gegner des Eigenmietwerts finden, die Steuer würde unfaire Belastungen für Eigenheimbesitzer darstellen und Investitionen in Wohneigentum bremsen. Befürworter dagegen betonen, dass der Eigenmietwert eine gerechte Besteuerung sicherstellt und den Vorteil des mietfreien Wohnens ausgleicht.

Wann wird der Eigenmietwert im Kanton Aargau endlich abgeschafft?

Im Kanton Aargau gibt es ebenfalls Diskussionen über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese Diskussionen werden im Parlament und durch verschiedene politische Akteure, darunter auch die Mitte-Fraktion, geführt. Eine Abschaffung würde umfangreiche Änderungen im Steuergesetz erfordern und müsste sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene beschlossen werden. Bislang bleibt der Eigenmietwert jedoch ein fester Bestandteil des Schweizer Steuersystems.

Höhe des Eigenmietwerts im Kanton Aargau

Der sogenannte Eigenmietwert im Kanton Aargau ist ein zentraler Bestandteil der Steuererklärung für Immobilienbesitzer für Liegenschaften in Aargau. Diese Regelung erfasst nach heutiger Praxis den fiktiven Mietwert, den eine selbst bewohnte Immobilie erzielen würde, wenn sie, wie eine vergleichbare Wohnung, vermietet wäre, und fügt ihn dem steuerbaren Einkommen des Hausbesitzers hinzu.

Diese Praxis gewährleistet eine Gleichbehandlung zwischen Eigentümern und Mietern und stellt sicher, dass der finanzielle Vorteil des mietfreien Wohnens steuerlich erfasst wird.

Eigenmietwert in den Gemeinden des Kantons Aargau

Durch den Steuerfuss kann es zwischen verschiedenen Gemeinden zu Unterschieden im Eigenmietwert kommen. Der Mindestprozentsatz von 60 % bleibt davon jedoch unberührt.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Aargau berechnet und wie finde ich ihn raus?

Im Kanton Aargau wird der Eigenmietwert entsprechend §16 der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke (VBG) berechnet:

  • Als Mietwert gilt der gesamte jährliche Ertrag des Grundstückes ohne die Zahlungen für Heizkosten.
  • Nicht abgezogen werden können die Schuldzinsen, die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten, die Amortisation, das normale Mietzinsrisiko und die Steuern.
  • Massgebend ist der Mietwert, welcher bei Vermietung an Dritte erzielbar ist. Verfälschte Mietwerte wie Vorzugszinsen, unentgeltliche Überlassungen, übersetzte Mieten und dergleichen finden keine Berücksichtigung. Sie sind auf marktkonforme, erzielbare Werte zu korrigieren.
  • Nutzt der Eigentümer oder Nutzniesser eine Liegenschaft selbst und erzielt er infolgedessen keinen Mietzins, so wird als Mietwert ein erzielbarer Normmietwert festgelegt.

Der Eigenmietwert entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Steuerwerts, der mindestens bei 60 % liegt.

Formel und Beispielrechnung zur Berechnung des Steuerwerts und Eigenmietwerts im Kanton Aargau

Formel: Eigenmietwert = erzielbare Vergleichsmiete × 65 %

Beispiel: Angenommen, eine Immobilie im Kanton Aargau kann monatlich für CHF 2'000 (jährlich 24'000) theoretisch vermietet werden. Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt dann wie folgt:

Eigenmietwert = CHF 24’000 × 0.65 = CHF 15’600

Dieser Eigenmietwert von CHF 15'600 wird als fiktives Einkommen in der Steuererklärung des Eigentümers angegeben und entsprechend besteuert.

Diese Berechnung berücksichtigt den finanziellen Vorteil, den sie durch das Wohnen in ihrer eigenen Immobilie haben, und stellt sicher, dass dieser Vorteil in der Steuerveranlagung reflektiert wird.

Eigenmietwert bei einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Aargau

Der Eigenmietwert im Kanton Aargau gilt auch für Zweitwohnungen und Ferienhäuser. Eigentümer müssen diesen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern, wenngleich die Immobilie nicht ständig genutzt wird. Die Berechnung des Eigenmietwerts erfolgt ähnlich wie bei Hauptwohnsitzen und basiert auf der marktüblichen Miete der Immobilie. Ein Abzug des Eigenmietwerts aufgrund von Unternutzung ist bei Zweitwohnungen und Ferienhäusern im Kanton Aargau nicht möglich.

Vergleich der Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Aargau mit anderen Kantonen

Die Methode zur Berechnung des Eigenmietwerts variiert zwischen den Kantonen. Im Kanton Aargau wird der Eigenmietwert basierend auf dem Steuerwert festgelegt. Zum Vergleich:

  • Kanton Zürich: Hier beträgt der Eigenmietwert mindestens 60 % des Marktwerts der Immobilie.
  • Kanton Bern: Der Eigenmietwert liegt bei 70 % des marktüblichen Mietwerts.
  • Kanton Tessin: Der Eigenmietwert beträgt hier ebenfalls 60 % bis 70 % des geschätzten Mietwerts.

Besteuerung des Eigenmietwerts im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau wird der Eigenmietwert als zusätzliches Einkommen versteuert. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, da der Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen addiert wird. Es ist wichtig, den Eigenmietwert in die Kalkulation beim Kauf oder bei der Nutzung einer Immobilie einzubeziehen, um die Steuerlast realistisch einschätzen zu können.

Sind steuerliche Abzüge im Kanton Aargau möglich?

Ja, im Kanton Aargau sind verschiedene steuerliche Abzüge möglich, die die Steuerlast verringern können:

  • Hypothekarzinsen: Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Unterhaltskosten: Abzüge für werterhaltende Massnahmen wie Renovationen und Reparaturen sind möglich.
  • Abzüge bei Unternutzung: Wenn Räume dauerhaft nicht genutzt werden, kann eine Reduktion des Eigenmietwerts beantragt werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für den Hauptwohnsitz​.

Steuerliche Berücksichtigung eines Umbaus

Werterhaltende Umbauten und Renovationen, wie die Erneuerung der Fassade oder der Austausch von Heizungsanlagen, können Sie steuerlich geltend machen. Diese Kosten können den steuerbaren Eigenmietwert senken, da sie als Unterhaltskosten abgezogen werden können.

Eigenmietwert in Aargau: Hat eine Unternutzung Einfluss auf die Steuern?

Eine Reduktion des Eigenmietwerts aufgrund von Unternutzung können Sie im Kanton Aargau beantragen, wenn bestimmte Räume dauerhaft leer stehen und falls Sie diese nicht nutzen. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Hauptwohnsitz und nicht für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen​​.

Erhöhung des Eigenmietwerts (Anpassung an die Marktlage)

Der Eigenmietwert kann an die Marktlage angepasst werden. Dies geschieht regelmäßig, um sicherzustellen, dass der Eigenmietwert die aktuelle Marktsituation widerspiegelt. Diese Anpassungen können zu einer Erhöhung des Eigenmietwerts führen, wenn die Immobilienpreise steigen​​.

Sind Einsprüche gegen eine Festlegung des Eigenmietwerts möglich?

Ja, Eigentümer im Kanton Aargau können Einspruch gegen die Festlegung des Eigenmietwerts einlegen oder das Verwaltungsgericht Aargau anrufen. Wenn der festgelegte Eigenmietwert als zu hoch empfunden wird, kann eine individuelle Schätzung beantragt werden. Dies ist besonders bei Luxusimmobilien sinnvoll, wo der geschätzte Mietwert möglicherweise nicht den tatsächlichen Marktbedingungen entspricht​​.

Kann man den Eigenmietwert im Kanton Aargau umgehen?

Nein, es ist nicht möglich, den Eigenmietwert vollständig zu umgehen. Allerdings können durch Abzüge und Optimierungen, wie die Berücksichtigung von Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen, die steuerliche Belastung reduziert werden. Eine vollständige Umgehung ist gesetzlich nicht vorgesehen​​.

Fazit

Der Eigenmietwert im Kanton Aargau stellt eine komplexe steuerliche Grösse dar, die von vielen Faktoren beeinflusst wird. Eigentümer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Durch Abzüge und Anpassungen können steuerliche Vorteile genutzt werden, um die Auswirkungen des Eigenmietwerts zu mildern.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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