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Eigenmietwert in Graubünden: Berechnung, Abzüge und die bevorstehende Abschaffung

Oliver S.
09.06.2026
9 min
Inhaltsverzeichnis

Der Eigenmietwert in Graubünden betrifft alle Eigentümer selbst genutzter Liegenschaften im Kanton: Sie müssen ein fiktives Mieteinkommen versteuern, dürfen im Gegenzug aber Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Nach der Volksabstimmung vom 28. September 2025 steht die Abschaffung dieser Steuer fest. Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft – der genaue Zeitpunkt liegt beim Bundesrat.

Das Wichtigste im Überblick
  • Im Kanton Graubünden beträgt der Eigenmietwert 70 % der ortsüblichen Marktmiete für eine vergleichbare Liegenschaft.
  • Für die Bundessteuer übernimmt der Bund meist den kantonalen Wert, sofern er mindestens 60 % der Marktmiete beträgt, was in Graubünden stets der Fall ist.
  • Abziehen können Sie Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Renovierungskosten sowie weitere Liegenschaftskosten.
  • Für Ferienwohnungen und Zweitliegenschaften in Graubünden bleibt der Eigenmietwert bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bestehen.
  • Bei Unternutzung (z. B. ausgezogene Kinder) lässt sich der Eigenmietwert reduzieren.
  • Eine Härtefallregelung schützt Eigentümer mit geringem Einkommen.
  • Die Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat die Abschaffung beschlossen. Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft.

Wie funktioniert der Eigenmietwert im Kanton Graubünden?

Als Eigentümer einer selbst genutzten Liegenschaft in Graubünden müssen Sie ein sogenanntes fiktives Einkommen versteuern: den Eigenmietwert. Die Idee dahinter ist, dass Sie – anstatt Miete zu zahlen – kostengünstig in Ihrer eigenen Liegenschaft wohnen und damit einen wirtschaftlichen Vorteil geniessen, den das Steuerrecht als Einkommen wertet.

Dieses Konzept ist seit 1934 im Schweizer Steuerrecht verankert. Es gilt sowohl auf kantonaler Ebene als auch für die direkte Bundessteuer. Reine Mieter sind davon nicht betroffen. Ebenso wenig fallen Renditeliegenschaften im Privatvermögen darunter, solange diese ausschliesslich vermietet und nicht selbst bewohnt werden.

Der Eigenmietwert wird Ihrem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Im Gegenzug dürfen Sie bestimmte Kosten steuerlich abziehen, was die Nettolast mindert. Wie stark der Eigenmietwert Ihre Steuern beeinflusst, hängt somit davon ab, wie hoch Ihre Hypothekarschuld und Ihre Unterhaltsaufwendungen sind.

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Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Graubünden: Formel und Rechenbeispiel

Die Berechnungsformel für den Kanton

Graubünden setzt den Eigenmietwert auf 70 % der marktüblichen Jahresmiete für eine vergleichbare Liegenschaft in vergleichbarer Lage an. Als Grundlage dient nicht der Steuerwert oder Katasterwert, sondern die tatsächliche Vergleichsmiete am Markt. Graubünden gehört damit zu den elf Kantonen, die auf die Vergleichsmiete abstellen. Dieser Ansatz liegt tendenziell näher an der wirtschaftlichen Realität als eine rein formelbezogene Schätzung.

Formel: Monatliche Marktmiete × 12 × 70 % = Eigenmietwert (kantonal)

Praxisbeispiel – Einfamilienhaus in der Surselva:

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Einfamilienhaus in Ilanz. Eine vergleichbare Liegenschaft in der Region wird für CHF 2'200 pro Monat vermietet.

RechenschrittBetrag
Monatliche MarktmieteCHF 2'200
Jahresmiete (× 12)CHF 26'400
Eigenmietwert kantonal (× 70 %)CHF 18'480

Der Betrag von CHF 18'480 wird Ihrem steuerbaren Einkommen auf kantonaler Ebene hinzugefügt. Da Graubünden die 60 %-Hürde des Bundesrechts überschreitet, dient dieser Wert in der Regel auch als Basis für die direkte Bundessteuer. Damit ist die Berechnungsgrundlage für den Kanton und den Bund in Graubünden meist identisch.

Wie der Eigenmietwert Ihre Steuern beeinflusst

Der Eigenmietwert fliesst sowohl bei der Kantons- und Gemeindesteuer als auch bei der Bundessteuer in die Berechnung Ihrer Einkommenssteuer ein. In der Praxis ergibt sich durch die abzugsfähigen Kosten oft eine geringere oder sogar negative Nettolast:

PositionBetrag
Eigenmietwert (kantonal)CHF 18'480
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 % auf CHF 600'000)– CHF 15'000
Unterhaltskosten (20 % Pauschale)– CHF 3'696
Netto-Eigenmietwert– CHF 216

In diesem Fall senkt der Eigenmietwert Ihr steuerbares Einkommen sogar leicht. Das ist typisch für Liegenschaften mit einer hohen Hypothekarbelastung. Mit dem Anstieg der Hypothekarzinsen in den letzten Jahren hat dieser Effekt für viele Eigentümer zugenommen.

Für detaillierte Berechnungen zu Ihrer Situation empfiehlt sich ein Blick auf den Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Steuerwert einer Liegenschaft in Graubünden: Was ist der Unterschied zum Eigenmietwert?

Im Zusammenhang mit der Eigenheimbesteuerung begegnen Ihnen zwei Begriffe, die schnell verwechselt werden können: der Steuerwert (auch amtlicher Wert oder Katasterwert) und der Eigenmietwert. Beide sind steuerrelevant, haben aber unterschiedliche Funktionen.

Der Steuerwert einer Liegenschaft in Graubünden ist der amtlich festgesetzte Wert Ihrer Immobilie. Er bildet die Grundlage für die Vermögenssteuer: Auf diesen Wert zahlen Sie als Eigentümer jährlich Vermögenssteuer. Der Steuerwert liegt in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert (Marktwert) der Liegenschaft. In Graubünden liegt er typischerweise bei rund 70 bis 80 % des Verkehrswerts, wobei die genaue Festlegung kantonal geregelt ist.

Der Eigenmietwert hingegen ist keine Vermögenssteuer, sondern ein fiktives Einkommenselement: Er wird Ihrem steuerbaren Einkommen zugerechnet und damit der Einkommenssteuer unterstellt. Anders als in manch anderen Kantonen wird der Eigenmietwert in Graubünden nicht auf Basis des Steuerwerts berechnet, sondern auf Basis der tatsächlichen Marktmiete für eine vergleichbare Liegenschaft.

Übersicht der Unterschiede:

MerkmalSteuerwertEigenmietwert
Steuerpflichtig fürVermögenssteuerEinkommenssteuer
Berechnungsgrundlage GRAmtliche Schätzung70 % der Marktmiete
Abzugsfähige KostenKeineHypothekarzinsen, Unterhalt
Von Abschaffung betroffen?NeinJa (ab 1. Januar 2029)

Wenn Sie den aktuellen Steuerwert Ihrer Liegenschaft in Frage stellen möchten, können Sie bei der zuständigen Gemeinde oder der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden eine Überprüfung beantragen. Für eine Einschätzung des Marktwerts Ihrer Liegenschaft können Sie ausserdem unsere kostenlose Immobilienbewertung nutzen.

Abzüge und Sonderregelungen im Kanton Graubünden

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Hypothekarzinsen: Alle tatsächlich bezahlten Schuldzinsen auf der Liegenschaft
  • Unterhaltskosten: Entweder die tatsächlichen Kosten oder pauschal 10 % (bis CHF 10'000 Eigenmietwert) resp. 20 % (ab CHF 10'000) des Eigenmietwerts
  • Verwaltungskosten und Versicherungsprämien
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (auf kantonaler Ebene)
Eigenmietwert in Graubünden – Abzüge & Renovation

Unternutzung geltend machen

Wohnen Sie nur noch in einem Teil Ihrer Liegenschaft – etwa, weil ein Kind ausgezogen ist und das Zimmer dauerhaft leersteht –, dürfen Sie eine Reduktion wegen Unternutzung beantragen. Diese Möglichkeit gilt jedoch ausschliesslich für den Hauptwohnsitz, nicht für Ferienwohnungen oder Zweitliegenschaften.

Berechnung bei einem Einfamilienhaus (Beispiel):

  • Gesamtzimmer: 6 (plus 2 Nebenräume = 8)
  • Bewohnte Zimmer nach Auszug des Kindes: 5 (plus 2 Nebenräume = 7)
  • Neuer Eigenmietwert: (Ursprünglicher Eigenmietwert × 7) ÷ 8

Zimmer mit mehr als 30 m² zählen als 2 Räume. Die Berechnung für Eigentumswohnungen folgt dem gleichen Prinzip, mit dem Unterschied, dass nur 1 Nebenraum angerechnet wird.

Härtefallregelung für Eigentümer mit geringem Einkommen

Graubünden kennt eine Härtefallklausel für Eigentümer mit geringem Einkommen.

Die Graubündner Härtefallregel: Übersteigt der Eigenmietwert 30 % Ihrer steuerbaren Bareinkünfte (z. B. AHV-Rente, Zinsen), können Sie auf Gesuch hin eine Reduktion beantragen. Der Eigenmietwert darf jedoch auch im Härtefall nicht unter 60 % der Marktmiete fallen.

Das schützt insbesondere ältere Eigentümer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben und über ein tiefes Renteneinkommen verfügen.

Einsprache einlegen: So gehen Sie vor

Die Steuerverwaltung bewertet den Eigenmietwert periodisch neu. Erscheint Ihnen der angesetzte Wert zu hoch, haben Sie das Recht, diesen anzufechten. So gehen Sie vor:

  1. Neubewertung prüfen: Vergleichen Sie den angesetzten Eigenmietwert mit tatsächlichen Vergleichsmieten in Ihrer Region.
  2. Einsprache einreichen: Die Einsprache an die Steuerverwaltung Graubünden ist kostenlos.
  3. Gerichtlichen Weg vermeiden: Geht die Sache vor Gericht, trägt der Verlierer sämtliche Kosten. Suchen Sie deshalb zunächst eine gütliche Einigung.

Wichtig: Eine Einsprache lohnt sich bei Bewertungsfehlern oder offensichtlich überhöhten Werten. Wurde der Eigenmietwert lediglich wegen gestiegener Liegenschaftspreise erhöht, hat eine Einsprache erfahrungsgemäss wenig Aussicht auf Erfolg.

Eigenmietwert für Ferienwohnungen und Zweitliegenschaften in Graubünden

Besonders relevant für den Kanton mit seiner hohen Zweitwohnungsdichte: Für Ferienwohnungen und Zweitliegenschaften gilt dieselbe Berechnungsmethode wie beim Hauptwohnsitz – also 70 % der marktüblichen Jahresmiete für eine vergleichbare Liegenschaft.

Folgende Besonderheiten gelten:

  • Leerstand: Auch bei einer Nichtnutzung besteht eine Steuerpflicht auf Basis des Eigenmietwerts.
  • Keine Unternutzungsreduktion: Der Abzug für Unternutzung gilt nicht für Zweitwohnsitze.

Eigenmietwert bei einer Vermietung der Ferienwohnung

Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung zeitweise an Gäste, gelten besondere Regeln: In diesem Fall wird der Eigenmietwert nur für die Zeiträume besteuert, in denen Sie die Liegenschaft selbst nutzen oder leer stehen lassen. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung sind dagegen vollumfänglich als Einkommen zu deklarieren und werden separat besteuert.

Beispiel: Sie nutzen Ihre Ferienwohnung in Davos 4 Monate im Jahr selbst und vermieten sie die restlichen 8 Monate an Gäste. Dann wird der Eigenmietwert anteilsmässig für 4 Monate angerechnet (4/12 des Jahreswerts). Für die 8 Monate Vermietung deklarieren Sie die Mieteinnahmen. Im Gegenzug dürfen Sie die auf die Vermietungsperiode entfallenden Unterhalts- und Hypothekarkosten proportional abziehen.

Für Eigentümer einer Ferienwohnung in Tourismusdestinationen wie Davos, Arosa, Laax oder dem Engadin empfiehlt sich eine detaillierte steuerliche Planung. Dabei kann auch der HEV Graubünden Unterstützung bieten.

Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen möchten, lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Grundstückgewinnsteuer bei Immobilienverkäufen.

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Abschaffung des Eigenmietwerts und die neue Objektsteuer in Graubünden

Der Entscheid vom 28. September 2025

Mit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat die Schweizer Bevölkerung entschieden: Der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum sowohl für Erst- als auch für Zweitliegenschaften wird abgeschafft. Damit fällt für Eigentümer ab dem Inkrafttreten des Systemwechsels die Pflicht weg, ein fiktives Einkommen zu versteuern. Im Gegenzug entfällt der Abzug von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten für selbst genutzte Liegenschaften.

Auswirkungen auf Graubünden

Die Abschaffung trifft Graubünden als Tourismuskanton besonders stark:

  • Der Kanton rechnet mit Steuerausfällen von rund 90 Millionen Franken pro Jahr – davon 50 Millionen beim Kanton und 40 Millionen bei den Gemeinden.
  • Rund 70 % dieser Ausfälle entfallen auf Zweitwohnungen, da Graubünden einen überdurchschnittlich hohen Zweitwohnungsanteil aufweist.
  • Gemeinden wie Silvaplana (rund 80 % Zweitwohnungsanteil) oder Pontresina verlieren je etwa 1 Million Franken pro Jahr.

Neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften als Kompensation

Als Kompensation für die wegfallenden Steuereinnahmen dürfen die Kantone nach dem Volksentscheid auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer – auch Objektsteuer genannt – erheben. Die Graubündner Regierung hat bereits Grundsatzentscheide getroffen:

  • Der Kanton will eine kantonale Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
  • Den Gemeinden und Kirchen soll ebenfalls die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um eine solche Steuer zu erheben.
  • Die Regelung soll schlank gehalten werden, damit Gemeinden lediglich die Höhe der Steuer festlegen müssen.
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten werden geprüft.

Zeitplan: Bis wann wird der Eigenmietwert in Graubünden abgeschafft?

Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft – den genauen Zeitpunkt bestimmt der Bundesrat. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln zum Eigenmietwert unverändert. Den Gemeinden bleibt damit eine Schonfrist von mindestens zwei Jahren, um Kompensationslösungen zu erarbeiten. Für Eigentümer von Zweitliegenschaften ändert sich nichts, bis der Systemwechsel vollständig vollzogen ist.

Weitere aktuelle Informationen zum Stand der Gesetzgebung finden Sie beim Kanton Graubünden und bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Wenn Sie planen, eine Liegenschaft zu kaufen oder zu verkaufen, lohnt sich auch ein Blick auf die aktuellen Immobilienpreise in Graubünden.

Fazit: Eigenmietwert in Graubünden – heute noch verstehen, morgen profitieren

Der Eigenmietwert in Graubünden ist komplex, aber durch die richtige Nutzung der Abzugsmöglichkeiten gut planbar. Für die meisten Eigentümer mit Hypothekarschulden übersteigen Zins- und Unterhaltskosten den Eigenmietwert. Dadurch bleibt die Nettolast überschaubar oder fällt sogar negativ aus.

Gleichzeitig stehen mit der Volksabstimmung vom 28. September 2025 grosse Veränderungen bezüglich des Eigenmietwerts in Graubünden bevor: Der Systemwechsel ist beschlossen, eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zeichnet sich ab, und die Umsetzung läuft. Prüfen Sie Ihre steuerliche Situation sowohl für Ihren Hauptwohnsitz als auch für allfällige Ferienwohnungen im Kanton. Eine frühzeitige Planung schützt Sie vor Überraschungen und hilft Ihnen, alle zulässigen Abzüge optimal zu nutzen.

Quellen

  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – Wohneigentumsbesteuerung – Inkrafttreten 1. Januar 2029: efd.admin.ch
  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – Reform der Wohneigentumsbesteuerung – Abstimmung 28. September 2025: efd.admin.ch
  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) – Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung – Abstimmung 28. September 2025: efd.admin.ch
  • ESTV-Publikation – Besteuerung der Eigenmietwerte: estv2.admin.ch
  • Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG): fedlex.admin.ch
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG): fedlex.admin.ch

FAQ

Wie funktioniert der Eigenmietwert im Kanton Graubünden?

Graubünden besteuert bei selbst genutzten Liegenschaften ein fiktives Mieteinkommen – den Eigenmietwert. Dieser wird zum steuerbaren Einkommen addiert und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Im Gegenzug dürfen Sie Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und weitere Liegenschaftskosten steuerlich abziehen. Je höher Ihre Schulden und Unterhaltsaufwendungen, desto geringer die effektive Steuerlast durch den Eigenmietwert.

Wie hoch ist der Eigenmietwert im Kanton Graubünden?

Er liegt bei 70 % der ortsüblichen Marktmiete. Dieser Wert wird sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer herangezogen.

Wie hoch darf der Eigenmietwert in Graubünden sein?

Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert schweizweit auf mindestens 60 % der ortsüblichen Marktmiete festgelegt. Kantone können diesen Satz höher ansetzen. Graubünden liegt mit 70 % (kantonal) über diesem Minimum. Eine Obergrenze gibt es formal nicht, allerdings schützt die Härtefallklausel Eigentümer, deren Eigenmietwert 30 % der Bareinkünfte übersteigt.

Bis wann wird der Eigenmietwert in Graubünden abgeschafft?

Die Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat die Abschaffung beschlossen. Der Systemwechsel tritt per 1. Januar 2029 in Kraft, wobei der Bundesrat den genauen Zeitpunkt bestimmt. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert. Für Zweitliegenschaften ist eine Objektsteuer als Kompensation vorgesehen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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