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Eigenmietwert im Kanton Bern: Berechnung & Steuerabzüge

Oliver S.
19.04.2024
7 min
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Eigenmietwert? 

Der sogenannte Eigenmietwert ist ein einzigartiges Konzept im Schweizer Steuerrecht, das sich auf den hypothetischen Mietwert einer von einem Eigentümer einer eigenen Wohnung oder einer anderen selbst genutzten Immobilie bezieht. Dieser Wert wird als fiktives Einkommen angesehen und unterliegt der Einkommenssteuer. Der Eigenmietwert entspricht dem Betrag, den der Eigentümer bei einer Fremdvermietung seiner Immobilie im Vergleich zu ähnlichen Liegenschaften erreichen könnte.

Wann kommt die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Dieses Steuermodell wurde 1934 eingeführt und gilt sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen. Es hat sowohl Befürworter als auch Kritiker, weshalb Diskussionen über die Abschaffung des Eigenmietwerts oder die Änderung nicht selten sind. Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde auch bereits im Bundesrat diskutiert, jedoch nicht verabschiedet.

Wie wird der Eigenmietwert generell berechnet?

Die Berechnung des festgelegten Eigenmietwerts unterscheidet sich je nach Kanton und basiert auf verschiedenen Faktoren. Generell wird der Eigenmietwert auf der Grundlage des Betrags festgelegt, den der Eigentümer bei einer Vermietung seiner Immobilie auf dem freien Markt erzielen könnte. 

Das bedeutet, dass der Eigenmietwert laut Bundesgesetz mindestens 60 % des Marktwerts der Immobilie betragen muss. In einigen Kantonen, darunter auch Bern, wird ein spezieller »Mietwertfaktor« angewendet, um lokale und regionale Marktfaktoren auszugleichen, der von einer Kommission festgelegt wird.

Zudem wird die Berechnung in vielen Kantonen mithilfe eines hedonischen Computermodells in der Kommission durchgeführt, das objekt- und standortspezifische Kriterien berücksichtigt. Mehr zur hedonischen Methode erfahren Sie hier.

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenmietwert?

Es gibt mehrere Faktoren, die den festgelegten Eigenmietwert beeinflussen:

  • Die Lage und Umgebung der Immobilie sind entscheidend, da sie das Mietniveau in der Region bestimmen.
  • Die Wohnfläche und die Nettonutzfläche sind ebenfalls wichtige Faktoren, da grössere Wohnungen in der Regel höhere Mietwerte erzielen.
  • Weitere relevante Faktoren sind das Baujahr und der Ausbaustandard der Immobilie. Ältere Immobilien mit einem niedrigen Ausbaustandard haben oft einen niedrigeren Eigenmietwert, während neuere Immobilien mit einem hohen Ausbaustandard einen höheren Eigenmietwert aufweisen.
  • Auch die individuelle Wohnsituation kann einen Einfluss auf den Eigenmietwert haben. So werden etwa Zweitwohnungen und Ferienwohnungen anders bewertet als Hauptwohnungen.

Eigenmietwert im Kanton Bern

Im Kanton Bern wird der Eigenmietwert nach bestimmten Kriterien festgelegt. Die Steuerverwaltung bestimmt den Wert, der dann als Einkommen zu deklarieren ist. Der Betrag entspricht mindestens 60 % der Marktmiete, also der markt- und ortsüblichen Mietzinserträge für ein vergleichbares Objekt plus einem Aufschlag in Form eines Mietwertfaktors (dazu später mehr). Der Eigenmietwert unterliegt der Einkommenssteuer, abzüglich Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuer. Zweitwohnungen sind auch von dieser Regelung betroffen.

Wie viel beträgt der Eigenmietwert im Kanton Bern und wie wird er berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Bern beruht auf mehreren Faktoren, die sich aus der kantonalen Gesetzgebung und den Unterschieden zur bundesweiten Regelung ergeben, die eine Kommission festgelegt hat. Für Eigentümer von Wohnimmobilien bedeutet dies, dass sie mit zwei unterschiedlichen Eigenmietwerten konfrontiert sind:

  • einem für die direkte Bundessteuer und
  • einem anderen, in der Regel niedrigeren, für die Kantons- und Gemeindesteuern. 

Besteuerung zum Marktwert (Bund)

Für die direkte Bundessteuer wird der Eigenmietwert auf 70 % entsprechend der Gesetzgebung vom Bund angesetzt. Dieser Wert orientiert sich am Marktwert, also dem Betrag, den ein Eigentümer theoretisch erzielen könnte, wenn er die Immobilie vermieten würde. Es wird davon ausgegangen, dass der Eigenmietwert dem entspricht, was ein Mieter für eine vergleichbare Immobilie auf dem freien Markt als Miete zahlen müsste.

Anpassung für kantonale und kommunale Steuern (Kanton Bern)

Im Gegensatz zur Besteuerung auf Bundesebene erlaubt das bernische Steuergesetz eine moderate Festlegung des Eigenmietwerts unter Berücksichtigung der Förderung der Eigentumsbildung und der Selbstvorsorge. Das bedeutet, dass der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Bern in der Regel niedriger angesetzt wird als für die Bundessteuer. Diese gesetzliche Regelung der kantonalen Steuerbehörden zielt darauf ab, Eigentümer finanziell zu entlasten und die Bildung von Wohneigentum sowie die private Altersvorsorge zu fördern.

Formel und Beispielrechnung zur Berechnung des Eigenmietwerts in Bern

Die Berechnung des Eigenmietwerts in Bern ist sehr komplex und für jede Gemeinde anders. 

  1. Bestimmung des Protokollmietwerts: Anhand der Raumaufnahme, der Benotung verschiedener Qualitäts- und Lagekriterien sowie der Mietwertkategorie und des wirtschaftlichen Alters des Gebäudes wird der Protokollmietwert ermittelt. Dieser dient als Basis für die Berechnung des amtlichen Werts sowie des Eigenmietwerts.
  2. Anwendung des Mietwertfaktors: Um den gesetzlich vorgeschriebenen Aktualitätsbezug des Eigenmietwerts sicherzustellen, wird der Protokollmietwert mit einem Mietwertfaktor multipliziert, der die regionalen Mietzinsniveaus widerspiegelt. Es gibt unterschiedliche Mietwertfaktoren für die Berechnung des Eigenmietwerts für Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer. Hier eine Liste der aktuellen Mietwertfaktoren für alle Gemeinden des Kantons Bern.
  3. Berechnung des Eigenmietwerts: Der so adjustierte Protokollmietwert (Basismietwert) ergibt den Eigenmietwert, der für die Einkommenssteuer relevant ist. Für die Kantons- und Gemeindesteuern wird ein niedrigerer Mietwertfaktor angewandt als für die direkte Bundessteuer, was zu unterschiedlichen Eigenmietwerten führt.

Formel

  • Für die direkte Bundessteuer:
    Eigenmietwert (Bund) = Protokollmietwert × Mietwertfaktor (Bund)
  • Für die Kantons- und Gemeindesteuern:
    Eigenmietwert (Kanton) = Protokollmietwert × Mietwertfaktor (Kanton) 

Beispielrechnung

Familie Rüttli besitzt Etageneigentum in der Berner Altstadt:

Gegebene Werte

  • Protokollmietwert: CHF 35'000.-
  • Mietwertfaktor für die Kantons- und Gemeindesteuer (Bern Altstadt): 60 %
  • Mietwertfaktor für die direkte Bundessteuer: 71 %

Berechnung des Eigenmietwerts

  • Für die direkte Bundessteuer: CHF 35'000.- × 0,71 = CHF 24'850.-
  • Für die Kantons- und Gemeindesteuern: CHF 35'000.- × 0,6 = CHF 21'000.-

Ergebnis

  • Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer beträgt CHF 24'850.-
  • Der Eigenmietwert für die Kantons- und Gemeindesteuern beträgt CHF 21'000.-

Diese Berechnungen zeigen die unterschiedlichen Eigenmietwerte, die Familie Rüttli für ihre Etagenwohnung in der Berner Altstadt für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern zu veranschlagen hat. Die Unterschiede resultieren aus den verschiedenen Mietwertfaktoren, die jeweils angewendet werden.

Eigenmietwert bei einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Bern

Die Besteuerung des Eigenmietwerts bei einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Bern folgt speziellen Regelungen, die sich von jenen für Erstwohnungen unterscheiden. Insbesondere bei Zweitwohnungen oder Ferienhäusern kommt ausschliesslich der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer zur Anwendung, und zwar unabhängig von den Regelungen, die auf kantonaler Ebene für die Besteuerung von Eigenmietwerten gelten.

Dies ist ein signifikanter Aspekt der Steuerpraxis in der Schweiz, da er auf die unterschiedlichen Zielsetzungen der Steuergesetzgebung auf Bundesebene im Vergleich zu kantonalen Regelungen hinweist.

Spezifika für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser im Kanton Bern

  • Bundesebene: Für die Berechnung des Eigenmietwerts einer Zweitwohnung oder eines Ferienhauses wird der Betrag angesetzt, der dem ortsüblichen Marktwert entspricht. Das bedeutet, dass der Eigenmietwert dem entsprechen sollte, was als Miete auf dem freien Markt erzielbar wäre. Für die direkte Bundessteuer wird dieser Wert ohne die kantonalen Ermässigungen angesetzt, was in der Regel zu einem höheren steuerbaren Einkommen führt.
  • Kantonale Ermässigungen nicht anwendbar: Die im Kanton Bern üblichen Ermässigungen des Eigenmietwerts, die bei der Hauptwohnung unter Berücksichtigung der Förderung von Eigentumsbildung und Selbstvorsorge angewendet werden, gelten bei Zweitwohnungen oder Ferienhäusern nicht. Dies führt dazu, dass Eigentümer von Zweitwohnungen oder Ferienhäusern einen höheren Eigenmietwert versteuern müssen als für ihre Hauptwohnung, auch wenn die Immobilie im gleichen Kanton liegt.
  • Zielsetzung: Diese Regelung spiegelt die Absicht wider, eine gerechte Besteuerung sicherzustellen und die steuerliche Behandlung von Zweitwohnungen im Sinne einer Gleichbehandlung mit vermieteten Objekten zu gewährleisten. Da Zweitwohnungen und Ferienhäuser oft in attraktiven Lagen mit entsprechend hohen Mieten liegen, zielt die Regelung darauf ab, dass diese potenziellen Einnahmen steuerlich erfasst werden.

Für Eigentümer von Zweitwohnungen oder Ferienhäusern im Kanton Bern bedeutet dies, dass sie sich auf einen höheren steuerlichen Aufwand einstellen müssen. Da der angesetzte Eigenmietwert direkt Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen hat, kann dies insbesondere bei hochpreisigen Immobilien in begehrten Lagen zu deutlichen steuerlichen Mehrbelastungen führen.

Der Eigenmietwert und die Steuererklärung im Kanton Bern

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern sicherstellen. Eigentümer von Immobilien im Kanton Bern müssen daher den Eigenmietwert als Einkommen versteuern, was direkte Auswirkungen auf ihre Steuerlast hat. Die Berechnung und Besteuerung des Eigenmietwerts folgen detaillierten kantonalen und bundesweiten Regelungen, die sowohl Möglichkeiten als auch Pflichten für die Eigentümer mit sich bringen.

Sind steuerliche Abzüge möglich?

Ja, im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert sind im Kanton Bern verschiedene steuerliche Abzüge möglich, die dazu dienen, die Steuerlast der Eigentümer zu mindern. Hierzu zählen unter anderem:

Wo finde ich den Eigenmietwert bzw. Informationen zum Eigenmietwert im Kanton Bern?

Kanton Bern

Eigenmietwert

Wohneigentum/Liegenschaften

PDF: Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften

Gesetzestexte des Kantons

Steuergesetze

Kantonale Steuerbehörde

Adressen der Steuerverwaltung

Sonstige wichtige Ressourcen

Hauseigentümerverband HEV Schweiz

FAQ

Was ist mit dem Eigenmietwert, wenn die Wohnung oder das Haus nicht bewohnt ist?

Wenn eine Immobilie im Kanton Bern, die als Eigenheim gilt, nicht bewohnt wird, bleibt die Regelung bezüglich des Eigenmietwerts grundsätzlich bestehen. Das bedeutet, der Eigenmietwert wird auch für nicht genutzte Zeiträume als fiktives Einkommen angesehen und muss versteuert werden. Die Logik dahinter ist, dass der Eigentümer theoretisch die Möglichkeit hätte, die Immobilie zu vermieten und somit Einkommen zu erzielen.

Wie ist es bei Unternutzung mit dem Eigenmietwert im Kanton Bern?

Die Behandlung von Unternutzung in Bezug auf den Eigenmietwert im Kanton Bern folgt den allgemeinen Prinzipien des Schweizer Steuerrechts, wobei spezifische kantonale Regelungen Anwendung finden können. Generell wird der Eigenmietwert auf Basis der Annahme berechnet, dass die Immobilie dem Eigentümer zur vollen Nutzung zur Verfügung steht. Eine Unternutzung, also die Situation, in der eine Immobilie nur teilweise genutzt wird (beispielsweise bei einem grossen Haus, in dem nur wenige Zimmer bewohnt sind), führt in der Regel nicht automatisch zu einer Anpassung des Eigenmietwerts.

Kann man den Eigenmietwert im Kanton Bern umgehen?

Nein, den Eigenmietwert im Kanton Bern oder in einem anderen Kanton der Schweiz zu umgehen, ist nicht möglich, da die Besteuerung des Eigenmietwerts eine gesetzliche Anforderung ist. Diese Regelung gilt für alle Eigenheimbesitzer in der Schweiz und zielt darauf ab, eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Eigentümern und Mietern zu gewährleisten. Der Eigenmietwert wird als fiktives Einkommen angesehen, das versteuert werden muss, selbst wenn keine tatsächlichen Mieteinnahmen erzielt werden.

Es gibt jedoch gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren, beispielsweise durch den Abzug von Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Investitionen in energieeffiziente Sanierungen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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