Im Kanton St. Gallen ist der Eigenmietwert ein wichtiges Konzept für Hausbesitzer. Es ist wichtig, den Eigenmietwert korrekt zu berechnen, da er als fiktives Einkommen besteuert wird. Eine mögliche Änderung könnte auch einen Unternutzungsabzug vorsehen.
In der Schweiz ist der Eigenmietwert ein fiktiver Wert, der die Miete darstellt, die Wohneigentümer für vergleichbare Objekte erzielen könnten, wenn sie ihre Immobilie vermieten würden. Man darf dabei den Eigenmietwert nicht mit dem Verkehrswert einer Liegenschaft verwechseln.
Er wird als steuerpflichtiges Einkommen für Eigentümer betrachtet, die in ihrem eigenen Immobilienbesitz leben, aber auch für Zweitliegenschaften und Ferienwohnungen. In diesem Zusammenhang spielt der Eigenmietwert eine entscheidende Rolle im schweizerischen Steuersystem. Er wird oft kritisiert und ist Gegenstand politischer Diskussionen im Parlament, dem Nationalrat und dem Bundesgericht, da einige ihn als eine ungerechte Steuer auf Eigentümer ansehen.
Für die Berechnung und Festlegung des Eigenmietwerts im Kanton St. Gallen wird als Grundlage der Marktmietwert des Objekts herangezogen. Dieser Wert repräsentiert den Betrag, der unter marktüblichen Bedingungen als Miete erzielt werden könnte.
Es ist zu beachten, dass dieser Berechnungsprozess alle zehn Jahre durch eine amtliche Schätzung aktualisiert wird. Daher kann sich der Eigenmietwert im Laufe der Zeit ändern, abhängig von den Schwankungen des Immobilienmarktes.
Die Berechnung des Eigenmietwerts in St. Gallen folgt einer spezifischen Formel, die sich auf den Marktmietwert der Immobilie bezieht. Der Eigenmietwert entspricht 70 Prozent dieses Marktmietwerts. Der Marktmietwert ist der Betrag, den ein Mieter für das Haus oder die Wohnung während eines Jahres tatsächlich bezahlen müsste.
Es gibt verschiedenste Faktoren, die den Eigenmietwert beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem die Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) und der Zustand der Immobilie (z.B. Alter, Ausbau). Aber auch der Verkehrswert der Liegenschaft hat Einfluss auf die Höhe der Miete und damit auf den Eigenmietwert. Diese Faktoren können von der kantonalen Steuerbehörde berücksichtigt werden, um den endgültigen Eigenmietwert zu bestimmen.
Formel: Marktmiete x 0.7 = Eigenmietwert
Um die Eigenmietwertberechnung zu veranschaulichen, nehmen wir an, Familie Peter besitzt eine Wohnung in St. Gallen im Wert von 1 Million Franken. Die geschätzte Marktmiete beträgt CHF 36'000 pro Jahr. Um den Eigenmietwert zu berechnen, nimmt man 70 % von der Marktmiete:
Dies bedeutet, dass Familie Peter CHF 25'200 als fiktives Einkommen versteuern müssen, obwohl sie dieses Einkommen tatsächlich nicht erhalten haben.
In einigen anderen Kantonen, wie Aargau, Bern und Luzern, wird der Eigenmietwert individuell ermittelt. In Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis wird eine Methode verwendet, die auf der Vergleichsmiete basiert. Es ist zu beachten, dass die Eigenmietwertbesteuerung in der Schweiz einzigartig ist und in Europa sonst nicht vorkommt.
Im Laufe der Jahre hat der Eigenmietwert in St. Gallen unterschiedliche Entwicklungen durchgemacht. Die Grundlage der Berechnung hat sich zwar nicht geändert, jedoch haben sich die Marktmieten und damit auch der Eigenmietwert verändert und auch eine Abschaffung des Eigenmietwerts wird diskutiert:
Zudem gibt es bei der Berechnung des Eigenmietwerts unterschiedliche Praktiken zwischen den Kantonen.
Der Eigenmietwert hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Einkommenssteuer für Hausbesitzer. Dies liegt daran, dass der Eigenmietwert als fiktives Einkommen betrachtet wird, das besteuert werden muss. Der Eigenmietwert wird zum steuerbaren Einkommen des Eigentümers hinzugerechnet. Die Höhe der daraus resultierenden Einkommenssteuer hängt vom persönlichen Steuersatz des Eigentümers ab.
Unterhaltskosten, wie beispielsweise Renovierungskosten, können in gewissen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten mindern das steuerbare Einkommen und reduzieren somit die zu zahlende Einkommenssteuer.
Im Bereich der Steueroptimierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die steuerliche Belastung von Hausbesitzern zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt ist die Nutzung von zulässigen Abzügen. Im Kanton St. Gallen können zum Beispiel Unterhaltskosten für Immobilien geltend gemacht werden. Dies umfasst Kosten für Instandhaltung und Versicherungsprämien.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Eigenmietwert durch werterhaltende Renovationen zu reduzieren. Erwähnenswert ist auch der Abzug für Zweitwohnungen, der jedoch nur für die am Wohnort selbst bewohnte Liegenschaft eingefordert werden kann.
Die Unternutzung bezieht sich auf die Situation, in der ein Teil einer Immobilie, wie zum Beispiel bestimmte Zimmer, nicht genutzt wird. Dies kann zum Beispiel nach dem Auszug von Kindern oder bei einer Trennung auftreten. Dabei wird der Eigenmietwert entsprechend den effektiv genutzten Räumen angepasst.
Über 30 Quadratmeter grosse Zimmer werden in diesem Zusammenhang als zwei Räume angesehen. Es ist zu betonen, dass der Unternutzungsabzug nur auf Antrag gewährt wird und das Prinzip der Selbstdeklaration gilt.
Die Unternutzung kann den Eigenmietwert erheblich beeinflussen. Wenn Räume dauerhaft leer stehen, kann es zu einem Abzug des Eigenmietwerts kommen.
Im Kanton St. Gallen wird der Eigenmietwert je nach der Anzahl der genutzten Räume angepasst. Es ist wichtig zu betonen, dass der Unternutzungsabzug nicht automatisch gewährt wird. Hausbesitzer müssen diesen Abzug aktiv beantragen und die Nichtnutzung bestimmter Räume nachweisen.
Die genauen Details dieser Regelungen können sich jedoch ändern, daher ist es ratsam, sich regelmässig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Die amtlichen Quellen zur Überprüfung des Eigenmietwerts sind von entscheidender Bedeutung, um korrekte und aktuelle Informationen zu erhalten. Im Kanton St. Gallen können Sie sich an das Portal Kanton St. Gallen wenden, das regelmässig aktualisierte Informationen und Formulare zur Verfügung stellt.
Ferner ist die eidgenössische Steuerverwaltung eine weitere wichtige Quelle für allgemeine Informationen zur Besteuerung des Eigenmietwerts in der Schweiz.
Ausserdem sollten Sie sich mit den kantonalen Steuergesetzen vertraut machen, da sie den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Einkommen erfassen.
Wenn Sie Tools und Ressourcen suchen, um weitere Informationen zum Eigenmietwert in St. Gallen zu erhalten, gibt es mehrere hilfreiche Optionen.
Es ist immer ratsam, mehrere Quellen zu nutzen, um ein umfassendes Verständnis des Eigenmietwerts und dessen Berechnung zu erhalten.
Im Kanton St. Gallen wird der Eigenmietwert alle 10 Jahre durch eine amtliche Schätzung festgelegt.
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eigenmietwert zu senken, beispielsweise durch Nachweis der Unternutzung bestimmter Räume.
Der Eigenmietwert beträgt 70 Prozent der Marktmiete. Dieser Wert wird auf der Grundlage von verschiedenen Faktoren ermittelt, darunter die Lage und der Zustand der Immobilie.
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, müssen Sie den potenziellen Mietwert als Eigenmietwert versteuern.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist derzeit Gegenstand politischer Diskussionen. Es ist jedoch noch unklar, ob und wann eine solche Änderung umgesetzt werden könnte. Für weitere Fragen zum Eigenmietwert in St. Gallen empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständigen Behörden oder an einen Steuerberater zu wenden.