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Eigenmietwert im Kanton Zürich berechnen

Oliver S.
28.03.2024
6 min
Inhaltsverzeichnis

Der Eigenmietwert ist ein zentraler Begriff im Schweizer Steuerrecht. Er stellt ein fiktives Einkommen dar, welches von Immobilieneigentümern, die ihre eigene Immobilie bewohnen und damit praktisch ihr eigener Mieter sind, versteuert werden muss. Der Eigenmietwert, nicht nur in Zürich, spiegelt einen Prozentsatz der Marktmiete wider, den Sie als Eigentümer erzielen könnten, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten würden bzw. zu marktüblichen Mieten nutzen. Es handelt sich also um eine theoretische Mieteinnahme, die zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.

Zwar gibt es Diskussionen über die mögliche Abschaffung des Mietwerts für eigengenutzte Liegenschaften, doch seit 2009 wurden keine grösseren Gesetzesänderungen vorgenommen.

Wie wird der Eigenmietwert in der Schweiz berechnet?

Formel zur Bestimmung des Eigenmietwerts im Kanton Zürich

Um den Eigenmietwert in Zürich zu berechnen, wird eine Formel verwendet, die auf dem Steuerwert der Immobilie basiert. Dieser wird durch Multiplikation des Verkehrswerts der Liegenschaft mit 70 % ermittelt. Der resultierende Betrag wird dann mit den festgelegten Prozentsätzen multipliziert: 4,25 % für Eigentumswohnungen und 3,5 % für Einfamilienhäuser.

Hier ein vereinfachtes Beispiel der Formel:

  • Eigenmietwert = Steuerwert x Prozentsatz
  • Steuerwert = Verkehrswert x 70 %

Es ist wichtig zu beachten, dass der Eigenmietwert nur auf selbst genutzte Immobilien angewendet und auf jährlicher Basis berechnet wird.

Beispielrechnung für den Eigenmietwert bei Stockwerkeigentum in Zürich

Um die Berechnung des Eigenmietwerts zu verdeutlichen, nehmen wir an, Familie B. besitzt eine Eigentumswohnung in Zürich. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt CHF 1'000'000. Der Steuerwert dieser Immobilie beträgt daher 70 % des Verkehrswerts der Liegenschaft, also CHF 700'000. Da es sich um Stockwerkeigentum handelt, wird der Eigenmietwert mit einem Satz von 4,25 % berechnet. Das ergibt einen Eigenmietwert von CHF 29'750 pro Jahr. Dieser Betrag wird zum Einkommen der Familie B. hinzugerechnet und muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Es ist zu beachten, dass Renovationen, Hypotheken und andere Faktoren die Berechnung des Eigenmietwerts beeinflussen können. Diese Faktoren können dazu führen, dass der tatsächliche Eigenmietwert niedriger ausfällt als in unserem Beispiel.

Eigenmietwert im Kanton Zürich

Spezifische Berechnungsformel bei einem selbst bewohnten Haus

Um die spezifische Berechnungsformel für den Eigenmietwert in Zürich zu verstehen, ist es wichtig, die Rolle des Vermögenssteuerwerts zu berücksichtigen. Für Einfamilienhäuser beträgt der Eigenmietwert 3,5 % des Vermögenssteuerwerts bis CHF 120’000 und 1 % des Vermögenssteuerwerts für den darüber hinausgehenden Teil. Der Vermögenssteuerwert setzt sich aus dem Landwert und dem Zeitbauwert der Immobilie zusammen. Der Zeitbauwert entspricht den Neubaukosten abzüglich einer Entwertung aufgrund des Alters des Gebäudes (Altersentwertung). 

Vergleich mit anderen Kantonen

Im Vergleich mit anderen Kantonen in der Schweiz gibt es Unterschiede in der Berechnung des Eigenmietwerts. Während Zürich den Eigenmietwert basierend auf einem Prozentsatz des Steuerwerts ermittelt, nutzen andere Kantone andere Methoden. Einige von ihnen berücksichtigen etwa den Marktwert der Immobilie oder verwenden Schätzungen von Liegenschaften für die Berechnung.

  • In den meisten Kantonen wird – ähnlich wie in Zürich – eine Bandbreite von etwa 70 bis 90 Prozent des Marktwerts angestrebt.
  • Es gibt jedoch auch Kantone, die spezifische Schätzmethoden anwenden oder individuelle Bewertungen in Sonderfällen durchführen.

Es ist daher immer ratsam, sich bei den jeweiligen kantonalen Steuerbehörden über die genauen Berechnungsmethoden und -sätze zu informieren.

Auswirkungen von Änderungen in der Steuergesetzgebung

Änderungen in der Steuergesetzgebung können erhebliche Auswirkungen auf den Eigenmietwert und damit auf die Steuerlast von Immobilienbesitzern haben. Insbesondere könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts, die im Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung diskutiert wurde, zu einer wesentlichen Einfachheit führen. Es wird angenommen, dass eine solche Änderung vor allem Immobilienbesitzer mit grossem Vermögen betreffen würde.

Abhängigkeit vom Zinsniveau: Die Auswirkungen solcher Änderungen hängen auch stark vom Zinsniveau ab. Sind die Hypothekarzinsen niedrig, sind auch die Abzüge für viele Immobilieneigentümer niedriger als die Steuer auf dem Eigenmietwert.

Auswirkungen auf Hypotheken: Darüber hinaus könnte eine Änderung der Besteuerung des Eigenmietwerts auch die Eigentümer beeinflussen, die ihre Hypothek bereits amortisiert haben. Sie könnten mehr Vermögenssteuern zahlen, da sie nicht mehr von den Schuldzinsabzügen profitieren.

Härtefälle: Änderungen in der Steuergesetzgebung können auch in Härtefällen relevant sein. Hier könnte eine Reduktion des Eigenmietwerts in Betracht gezogen werden, die in der Steuererklärung angegeben und nachgewiesen werden muss.

Eigenmietwert und Steuererklärung

Wie wird der Eigenmietwert in der Steuererklärung angegeben?

Um den Eigenmietwert in der Steuererklärung der steuerpflichtigen Person anzugeben, müssen Sie zunächst den entsprechenden Betrag berechnen und diesen in Ihren Einkünften berücksichtigen. In Zürich wird der Eigenmietwert normalerweise auf dem Formular «Liegenschaftsverzeichnis» der Steuererklärung eingetragen. 

Dieses Formular enthält auch Felder für andere relevante Informationen wie den Steuerwert der Immobilie (Landwert und Zeitbauwert) und etwaige Hypotheken oder Abzüge. Es ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Belege und Unterlagen aufbewahren, um einen entsprechenden Nachweis zu haben. Diese Unterlagen können z. B. Schätzungen des kantonalen Steueramts oder Bankbelege zur Hypothek beinhalten. Wenn Sie eine Änderung in der Nutzung Ihrer Immobilie oder in Ihrem Einkommen hatten, sollten Sie dies ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben.

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Mögliche Auswirkungen auf die Steuerlast

Die Auswirkungen des Eigenmietwerts auf die Steuerlast sind vielfältig und hängen von mehreren Faktoren ab.

  • Höhe des Eigenmietwerts: Eine höhere Bewertung der Immobilie führt zu einem höheren Eigenmietwert und damit zu einer höheren Steuerlast. Es geht stets um einen realistisch erzielbaren Mieterertrag.
  • Abzugsfähige Kosten: Immobilieneigentümer können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von den Steuern abziehen. Solange die Hypothekarzinsen niedrig sind, sind die Abzüge für viele Immobilieneigentümer niedriger als die Steuer auf dem Eigenmietwert.
  • Änderungen in der Steuergesetzgebung: Eine Abschaffung des Eigenmietwerts könnte zu einer wesentlichen Veränderung der Steuerlast führen.

Daher ist es wichtig, sich regelmässig über die aktuellen Werte und Regelungen zu informieren.

Abschaffung des Eigenmietwerts: Diskussionen und Perspektiven

Argumente für und gegen die Abschaffung

Die Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist kontrovers. In Bezug auf einen Systemwechsel gibt es Befürworter und Gegner:

  • Befürworter der Abschaffung argumentieren, dass das System des Eigenmietwerts ungerecht sei, da es ein fiktives Einkommen besteuert, das tatsächlich jedoch nie erzielt wurde. Sie weisen darauf hin, dass vor allem Hausbesitzer, die ihre Hypothek bereits abbezahlt haben, stark belastet werden, da sie keine Schuldzinsen mehr abziehen können.
  • Gegner der Abschaffung hingegen befürchten, dass durch die Abschaffung vor allem Vermögende profitieren würden. Sie argumentieren, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts zur Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern beiträgt und daher gerechtfertigt ist.

Mögliche Auswirkungen auf Hausbesitzer im Kanton Zürich

Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte verschiedene Auswirkungen auf Hausbesitzer im Kanton Zürich haben:

  • Einerseits könnten Hausbesitzer, die aktuell hohe Hypothekarzinsen zahlen und in Sanierungen und den Unterhalt des Hauses investieren, in Zukunft mehr Steuern bezahlen. Bisher konnten diese Kosten abgezogen werden, was nach der Abschaffung nicht mehr möglich wäre.
  • Andererseits könnten energiesparende Investitionen, wie eine Fassadendämmung oder eine Wärmepumpe anstelle einer Ölheizung, weiterhin steuerlich abzugsfähig sein.

Pauschalabzug bei der Berechnung des Eigenmietwerts

Der Pauschalabzug spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung des Eigenmietwerts. Für Immobilien, die älter als zehn Jahre sind, liegt dieser Pauschalabzug in Zürich und auf Bundesebene beispielsweise bei 20 Prozent des Eigenmietwerts. Bei jüngeren Immobilien beträgt er hingegen 10 Prozent. Dieser Abzug berücksichtigt die Unterhaltskosten, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind. Bitte beachten Sie, dass der Pauschalabzug in anderen Kantonen variieren kann.

Wo erhalte ich Informationen über den Eigenmietwert?

Um Informationen über den Eigenmietwert zu erhalten, gibt es verschiedene Quellen. Ihr lokales Gemeindesteueramt ist eine wichtige Anlaufstelle, die detaillierte Informationen über den Eigenmietwert in Ihrer spezifischen Gemeinde bereitstellt. Die kantonale Steuerverwaltung bietet ebenfalls wertvolle Informationen, insbesondere zur Berechnung und den einschlägigen steuerlichen Regelungen.

Gesetzestexte und offizielle Verordnungen wie das Zürcher Steuergesetz sind ebenfalls wichtige Informationsquellen, vor allem, wenn Sie tiefer in die Materie einsteigen möchten.

Es kann auch hilfreich sein, einen Steuerberater oder Immobilienexperten zu konsultieren, um spezifische Fragen zu klären und individuelle Beratung zu erhalten.

Quellen:

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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