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Eigenmietwert im Kanton Luzern

Oliver S.
20.06.2024
6 min
Inhaltsverzeichnis

Eigenmietwert im Kanton Luzern: Das sollten Sie wissen

Was ist der Eigenmietwert in der Schweiz?

In der Schweiz ist der Eigenmietwert ein Begriff aus dem Steuerrecht, der den Wert der Nutzung einer selbst bewohnten Immobilie darstellt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien bedeutet das, dass sie diesen »virtuellen Mietwert« als Einkommen versteuern müssen. Dieser Ansatz beruht auf der Idee, dass das Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung einem geldwerten Vorteil entspricht, vergleichbar mit dem Erhalt von Mieteinnahmen, wenn die Immobilie vermietet würde.

Wie wird der Eigenmietwert für die Berechnung der Steuern ermittelt?

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert von Kanton zu Kanton, folgt aber generell bestimmten Richtlinien. Grundlage ist der Marktwert der Immobilie, wobei der geschätzte Wert für die Liegenschaft verwendet wird. Auf diese Weise wird der Betrag ermittelt, den Hausbesitzer theoretisch als Miete zahlen würden, wenn sie die Liegenschaft nicht selbst bewohnen würden. Die Steuerbehörden berücksichtigen dabei verschiedene Faktoren, um den genauen Eigenmietwert zu bestimmen, darunter:

  • die Grösse,
  • die Lage,
  • das Alter und
  • den Zustand der Immobilie.

Bestimmte Kosten können in Abzug gebracht werden. 

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenmietwert?

Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Höhe des Eigenmietwerts, darunter:

  • Marktwert der Immobilie: je höher der Marktwert, desto höher der Eigenmietwert.
  • Lage: Immobilien in bevorzugten Lagen oder mit besonderem Ausblick können einen höheren Eigenmietwert aufweisen.
  • Ausstattung und Zustand: Modern ausgestattete oder kürzlich renovierte Immobilien können zu einem höheren Eigenmietwert führen.
  • Grösse und Nutzfläche: Grössere Immobilien mit mehr Nutzfläche haben in der Regel einen höheren Eigenmietwert.
  • Veränderungen am Objekt: Umbauten oder Erweiterungen, die den Wert oder die Nutzbarkeit der Immobilie erhöhen, können ebenfalls den Eigenmietwert beeinflussen.

Diese Faktoren und Verfahren werden von den kantonalen Steuerbehörden sorgfältig geprüft, um den Eigenmietwert jeder Immobilie individuell festzulegen. 

Kann mit einer Abschaffung des Eigenmietwerts gerechnet werden?

Die Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema in der Politik. Der Eigenmietwert ist umstritten, da er von vielen als veraltet und ungerecht empfunden wird.

Kritiker argumentieren, dass der Eigenmietwert die Hauseigentümer und deren Liegenschaften unverhältnismässig belastet, indem er sie zwingt, Steuern auf ein fiktives Einkommen zu zahlen, das sie jedoch nicht erhalten. Zudem wird angeführt, dass dieses System die Verschuldung fördert, da Hypothekarzinsen von der Steuer abgezogen werden können, was wiederum den Anreiz mindert, Hypotheken abzubezahlen.

Es gab bereits mehrere Vorstösse beim Bundesgericht, um die Besteuerung der Eigenmietwerte abzuschaffen oder einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu erreichen. Diese Bemühungen und Verfahren zielten darauf ab, das Steuersystem gerechter zu gestalten und die Eigenheimbesitzer von dieser als ungerecht empfundenen Steuerlast zu befreien. Allerdings sind bisherige Reformversuche entweder in der politischen Diskussion stecken geblieben oder wurden durch Volksabstimmungen abgelehnt.

Eigenmietwert im Kanton Luzern

Wie auch in der restlichen Schweiz ist der Eigenmietwert im Kanton Luzern ein wichtiger Faktor im Steuersystem für Immobilieneigentümer. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Besteuerung des fiktiven Einkommens, das aus dem Besitz und der Nutzung der eigenen vier Wände resultiert. Der Kanton Luzern folgt den landesweiten Richtlinien und Verfahren zur Bestimmung des Eigenmietwerts, passt diese jedoch an lokale Gegebenheiten an, um eine faire und realistische Einschätzung des Werts sicherzustellen.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Luzern berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Luzern basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie, der als Näherungswert für den potenziellen Mietwert dient. Wie bereits erwähnt, werden dazu spezifische Faktoren berücksichtigt. Der Kanton Luzern verwendet eine Formel, die sich an diesen Kriterien orientiert und regelmäßig aktualisiert wird, um Veränderungen am Immobilienmarkt und in der Bauqualität widerzuspiegeln.

Formel und Beispiel zur Berechnung des Eigenmietwerts in Luzern

Die genaue Formel für die Berechnung des Eigenmietwerts lautet wie folgt:

Eigenmietwert = Marktmietwert × 70 %

Der Prozentsatz wird von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt. Der Marktmietwert orientiert sich aktuell an den amtlich festgestellten Werten des Jahres 2022.

Anpassung an den Katasterwert in Luzern

Im Gegensatz zum früheren Zyklus von 15 Jahren findet die Neubewertung nun alle fünf Jahre statt. Als Ausgleich entfällt die bisherige, jährliche Anpassung des Eigenmietwerts an den Katasterwert (Index).

Beispielrechnung

Nehmen wir an, die Miete, die für eine Immobilie im Kanton Luzern auf dem freien Markt hätte erzielt werden können, beträgt CHF 2'500.- pro Monat. In einem Jahr wären das CHF 30'000.-. 

30'000 × 0.7 = CHF 21'000 Eigenmietwert, der bei der Steuererklärung entsprechend angegeben werden muss.

Eigenmietwert bei einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Luzern

Der Eigenmietwert für Zweitwohnungen oder Ferienhäuser im Kanton Luzern wird nach ähnlichen Prinzipien wie bei Erstwohnungen berechnet, jedoch mit einigen Besonderheiten, die wir im Folgenden darlegen. Für solche Immobilien wird ebenfalls der fiktive Mietwert herangezogen, der bei einer Vermietung erzielt werden könnte. Dieser Ansatz trägt der Tatsache Rechnung, dass Zweitwohnungen und Ferienhäuser oft in touristisch attraktiven Gebieten liegen, was ihren potenziellen Mietwert beeinflussen kann.

Besonderheiten bei der Berechnung:

  • Touristische Lage: Zweitwohnungen und Ferienhäuser in besonders gefragten Lagen können einen höheren Eigenmietwert aufweisen, da ihre potenzielle Vermietbarkeit als höher eingeschätzt wird.
  • Nutzungsdauer: Bei Ferienhäusern kann die tatsächliche Nutzungsdauer eine Rolle spielen. Ist das Haus nur einen Teil des Jahres bewohnt oder vermietbar, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Vergleich der Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Luzern mit anderen Kantonen

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert in der Schweiz von Kanton zu Kanton, was zu Unterschieden in der steuerlichen Belastung führen kann. Hier sind einige generelle Unterschiede und Besonderheiten:

  • Berechnungsgrundlage: Während Luzern und viele andere Kantone den Verkehrswert als Ausgangsbasis nehmen, können die angesetzten Prozentsätze variieren. Einige Kantone mögen einen höheren oder niedrigeren Prozentsatz anwenden, abhängig von lokalen Marktbedingungen und politischen Entscheidungen.
  • Berücksichtigung von lokalen Faktoren: Kantone mit einem hohen Anteil an touristischen Immobilien könnten spezifische Berechnungsmethoden für Ferienhäuser und Zweitwohnungen anwenden, die stärker auf die potenzielle Vermietbarkeit und touristische Nachfrage abzielen.
  • Anpassungsfrequenz: Die Häufigkeit, mit der die Eigenmietwerte neu bewertet werden, kann ebenfalls variieren. Einige Kantone aktualisieren diese Werte regelmäßiger als andere, was zu Unterschieden in der zeitlichen Anpassung an Marktveränderungen führt.

Insgesamt ist es wichtig zu verstehen, dass die kantonalen Unterschiede in der Berechnung des Eigenmietwerts die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer deutlich beeinflussen können. Wer in verschiedenen Kantonen Immobilien besitzt, sollte sich daher eingehend mit den jeweiligen Bestimmungen vertraut machen oder fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um Überraschungen bei der Steuerrechnung zu vermeiden.

Steuerbuch zum Eigenmietwert im Kanton Luzern

Das Steuersystem in Luzern erlaubt verschiedene Abzüge, die die Steuerlast für Eigentümerinnen und Eigentümer beeinflussen können. Welche das sind, klären wir hier.

Für welche Massnahmen sind steuerliche Abzüge in Luzern möglich?

Ja, im Kanton Luzern sind verschiedene Abzüge durch das Eigenheim steuerlich geltend zu machen:

  • Umbau: Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Umbauten, die den Wert der Immobilie steigern oder die Wohnqualität verbessern, können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgezogen werden. Dies fördert die Instandhaltung und Modernisierung von Immobilien.
  • Unternutzung: Bei einer deutlichen Unternutzung der Immobilie, etwa wenn Teile des Hauses aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen nicht bewohnt werden, kann unter Umständen eine Anpassung des Eigenmietwerts erfolgen. Dies muss jedoch individuell beantragt und begründet werden.
  • Erhöhung des Eigenmietwerts (Anpassung an die Marktlage): Der Eigenmietwert wird regelmäßig überprüft und an die Marktlage angepasst. Während eine Erhöhung zu einer höheren Steuerlast führen kann, sind gleichzeitig auch die abzugsfähigen Kosten oft höher.

Sind Einsprüche gegen eine Festlegung des Eigenmietwerts möglich?

Ja, gegen die Festlegung des Eigenmietwerts kann Einspruch eingelegt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die mit der Bewertung ihres Eigenmietwerts nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt des Steuerbescheids einen Einspruch bei den zuständigen Behörden zu erheben. Der Prozess erfordert in der Regel eine detaillierte Begründung und gegebenenfalls das Einbringen von zusätzlichen Unterlagen oder Gutachten.

Informationen zum Eigenmietwert im Kanton Luzern

FAQ

Wie finde ich den Eigenmietwert heraus?

Der Eigenmietwert wird von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt und den Immobilieneigentümern im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung mitgeteilt. Im Kanton Luzern können Sie Ihren spezifischen Eigenmietwert auf Ihrem Steuerbescheid finden. Zusätzlich bietet die Website der kantonalen Steuerverwaltung Luzern (oder deren Steuerportal) wichtige Informationen, die eine erste Einschätzung des Eigenmietwerts ermöglichen.

Wie hoch ist der Eigenmietwert?

Die genaue Höhe des Eigenmietwerts variiert von Immobilie zu Immobilie und von Kanton zu Kanton und basiert auf vielen Faktoren wie der Lage und dem Zustand der Liegenschaft. Für eine grobe Schätzung oder eine genaue Berechnung sollten Immobilieneigentümer die Services ihrer kantonalen Steuerverwaltung nutzen oder sich an einen Steuerberater wenden.

Wie viel Vermögen ist in Luzern steuerfrei?

Im Kanton Luzern gibt es einen Freibetrag für das Vermögen, bis zu dem keine Vermögenssteuer bezahlt werden muss. Dieser Freibetrag kann sich ändern, lag aber zuletzt bei CHF 200'000.- für Einzelpersonen und CHF 400'000.- für verheiratete Paare sowie eingetragene Partnerschaften. Für aktuelle Werte und weitere Details empfiehlt es sich, die Website der kantonalen Steuerverwaltung Luzern zu konsultieren oder direkt dort nachzufragen.

Was ist der Katasterwert in der Schweiz?

Der Katasterwert, auch als Steuerwert bekannt, bezeichnet den Wert, der einer Liegenschaft für steuerliche Zwecke zugeordnet wird. Er dient als Grundlage für die Berechnung des Eigenmietwerts und anderer steuerlicher Abgaben. Der Katasterwert orientiert sich in der Regel am Verkehrswert, ist jedoch oft niedriger, da er nach spezifischen kantonalen Richtlinien für die Steuerveranlagung festgelegt wird.

Wo finde ich den Eigenmietwert?

Den Eigenmietwert einer Immobilie finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid, der Ihnen jährlich von der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt wird. Zusätzlich können Informationen zum Eigenmietwert und seiner Berechnung auf den Websites der kantonalen Steuerbehörden abgerufen werden.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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