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Eigenmietwert im Kanton Solothurn

Oliver S.
28.05.2024
7 min
Inhaltsverzeichnis

Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn

Was ist der Eigenmietwert in der Schweiz allgemein?

Der Eigenmietwert ist ein steuerlicher Begriff in der Schweiz, der den fiktiven Mietwert einer selbst genutzten Immobilie darstellt. Eigentümer von selbst bewohnten Häusern und Wohnungen müssen diesen Eigenmietwert als Einkommen versteuern, als ob sie Mieteinnahmen aus ihrer eigenen Immobilie erzielen würden, was zu einer hohen finanziellen Belastung führen kann. 

Die Besteuerung des Eigenmietwerts basiert auf der Annahme, dass das Wohnen im eigenen Haus einen finanziellen Vorteil bietet, der im Vergleich zum Mieten eines gleichwertigen Objekts steuerlich berücksichtigt werden soll. Diese Regelung betrifft viele Hausbesitzer und Eigentümer in der Schweiz, die dadurch in ihrer Steuererklärung den Eigenmietwert angeben müssen.

Wie wird der Eigenmietwert generell berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts variiert je nach Kanton, basiert aber grundsätzlich auf ähnlichen Prinzipien. In der Regel wird der Marktwert der Immobilie als Ausgangspunkt genommen. Von diesem Wert wird ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, der den hypothetischen Mietwert ergibt.

Dieser Prozentsatz liegt normalerweise zwischen 60 % und 70 % des Marktwerts der Immobilie oder auch bis zu 70 Prozent des Verkehrswerts, in manchen Fällen auch der marktüblichen Miete. Der genaue Prozentsatz und die Berechnungsmethode können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenmietwert?

Verschiedene Faktoren können den Eigenmietwert einer Immobilie, eines Grundstücks oder einer Liegenschaft beeinflussen:

  • Lage: Die geografische Lage der Immobilie innerhalb des Kantons Solothurn beeinflusst den Eigenmietwert erheblich. Immobilien in zentralen oder beliebten Wohngegenden haben tendenziell einen höheren Wert.
  • Grösse und Ausstattung: Die Grösse der Immobilie und die Ausstattung, wie die Anzahl der Zimmer oder das Vorhandensein eines Gartens oder einer Garage, beeinflussen den Eigenmietwert.
  • Alter des Hauses: Der Zustand und das Alter des Hauses sind ebenfalls ausschlaggebend. Neuere oder renovierte Immobilien haben oft einen höheren Eigenmietwert.
  • Marktübliche Miete: Der Eigenmietwert orientiert sich an der marktüblichen Miete für vergleichbare Objekte in der Region.

Die Katasterschätzung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung des Eigenmietwerts, da sie die Basis für die Bewertung in vielen Kantonen bildet.

Steht die Abschaffung des Eigenmietwerts bevor?

Die Diskussion über die Abschaffung des Eigenmietwerts ist in der Schweiz seit Jahren ein Thema. Gegner des Eigenmietwerts argumentieren, dass diese Steuer unfaire Belastungen für Eigenheimbesitzer darstelle und Investitionen in Wohneigentum bremse. Befürworter hingegen betonen, dass der Eigenmietwert eine gerechte Besteuerung sicherstelle und den Vorteil des mietfreien Wohnens ausgleiche.

Wann wird also der Eigenmietwert endlich abgeschafft?

Es gab bereits mehrere politische Vorstösse im Bundesrat und auch beim Bundesgericht zur Abschaffung des Eigenmietwerts, die jedoch bisher nicht umgesetzt wurden. Eine vollständige Abschaffung erfordert umfangreiche Änderungen im Steuergesetz und muss sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene beschlossen werden.

Aber auch eine Senkung des Staatssteuerfusses könnte durch die Steuerbehörden in Betracht gezogen werden. Bislang bleibt der Eigenmietwert daher ein fester Bestandteil des Schweizer Steuersystems. Die aktuelle Besteuerung des Eigenmietwerts wird weiterhin von den Steuerbehörden und dem Regierungsrat unterstützt, um eine gerechte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

Eigenmietwert im Kanton Solothurn

Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn ist eine wichtige steuerliche Grösse für Immobilienbesitzer. Diese Regelung erfasst den hypothetischen Mietwert, den eine Immobilie erzielen würde, wenn sie vermietet wäre, und fügt ihn dem steuerbaren Einkommen des Eigentümers hinzu.

Dies betrifft alle Eigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, einschliesslich Ferienhäuser und Zweitwohnsitze, sofern sie zur Nutzung bereitstehen. Bei einem unentgeltlichen Nutzungsrecht greifen möglicherweise andere Regelungen. Lassen Sie dies daher bitte individuell von der Steuerverwaltung prüfen.

Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Solothurn berechnet?

Die Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn erfolgt auf Basis des Katasterwerts der Immobilie. Der Katasterwert wird von der kantonalen Steuerbehörde ermittelt und spiegelt den geschätzten Wert der Immobilie wider.

Der Eigenmietwert wird dann als Prozentsatz dieses Katasterwerts festgelegt. Für Gebäude durchschnittlicher Bauart beträgt dieser Prozentsatz zwischen 8 % und 11 %. Bei Immobilien mit einem Katasterwert über CHF 240'000.- erfolgt eine individuelle Bewertung des Eigenmietwerts.

Katasterwert: Was ist der maximale Eigenmietwert in Solothurn?

Der tatsächliche Vertrag hängt natürlich vom Katasterwert bzw. der Katasterschätzung Ihrer Liegenschaften ab. Der maximale Prozentsatz beläuft sich bei Gebäuden durchschnittlicher Bauart aktuell auf 10,63 %. 

Formel zur Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn, entsprechend dem Katasterwert: 

Eigenmietwert = Katasterwert × Prozentsatz 

Beispielrechnung zur Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn

Nehmen wir an, eine Liegenschaft im Kanton Solothurn hat einen Katasterwert von CHF 300'000. Der gemeindeabhängige Prozentsatz beträgt 10 %. Die Berechnung des Eigenmietwerts wäre demnach wie folgt:

Eigenmietwert = CHF 300’000 × 0.10 = CHF 30’000 Eigenmietwert

Dieser Eigenmietwert von CHF 30'000 wird als fiktives Einkommen in der Steuererklärung des Eigentümers angegeben und entsprechend besteuert.

Eigenmietwert bei einer Zweitwohnung oder einem Ferienhaus im Kanton Solothurn

Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn gilt auch für Zweitwohnungen und Ferienhäuser. Eigentümer müssen diesen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern, auch wenn die Immobilie nicht ständig genutzt wird.

Die Berechnung erfolgt ähnlich wie bei Hauptwohnsitzen und basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, wobei ein gemeindeabhängiger Prozentsatz angewendet wird. Abzüge aufgrund von Unternutzung sind bei Zweitwohnungen und Ferienhäusern im Kanton Solothurn nicht möglich, sondern gelten nur für den Hauptwohnsitz.

Vergleich der Berechnung des Eigenmietwerts in Solothurn mit anderen Kantonen

Die Methode zur Berechnung des Eigenmietwerts variiert zwischen den Kantonen. Zur Erinnerung: Im Kanton Solothurn beträgt der Eigenmietwert für Gebäude durchschnittlicher Bauart 8 % bis 11 % des Katasterwerts. In anderen Kantonen können diese Werte abweichen:

  • Bern: Hier wird der Eigenmietwert auf mindestens 60 % des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt.
  • St. Gallen: Der Eigenmietwert beträgt 70 % des Verkehrswerts.
  • Basel-Stadt: Der Eigenmietwertsatz lag 2018, 2019 und 2020 bei 3,25 % des Steuerwerts auf kantonaler Ebene und 4 % für die Bundessteuer. Für die Steuerperioden 2021, 2022 und 2023 liegt der Eigenmietwert bei den kantonalen Steuern bei 3 % und bei den Bundessteuern bei 4 %.

Steuerliche Betrachtung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn

Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn wird als zusätzliches Einkommen versteuert. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, da der Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen addiert wird. Dafür können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von diesem Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast reduzieren kann. Trotzdem ist die Besteuerung oft höher als ohne den Eigenmietwert.

Sind steuerliche Abzüge bei der Steuererklärung in Solothurn möglich?

Im Kanton Solothurn sind verschiedene steuerliche Abzüge möglich, die die Steuerlast verringern können:

  • Hypothekarzinsen: Diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Unterhaltskosten: Abzüge für werterhaltende Massnahmen, wie Renovationen und Reparaturen, sind möglich.
  • Unternutzung: Ein Abzug für ungenutzte Räume ist nur bei der direkten Bundessteuer möglich, nicht bei der Staatssteuer​.

Steuer: Umbau

Werterhaltende Umbauten und Renovationen, wie die Erneuerung der Fassade oder der Austausch von Heizungsanlagen, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten können den steuerbaren Eigenmietwert senken, da sie als Unterhaltskosten abgezogen werden können.

Steuer: Unternutzung

Eine Reduktion des Eigenmietwerts aufgrund von Unternutzung kann im Kanton Solothurn nur bei der direkten Bundessteuer geltend gemacht werden. Hierbei wird der Eigenmietwert reduziert, wenn bestimmte Räume dauerhaft nicht genutzt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für den Hauptwohnsitz.

Erhöhung des Eigenmietwerts (Anpassung an die Marktlage)

Der Eigenmietwert kann an die Marktlage angepasst werden. Dies geschieht regelmäßig, um sicherzustellen, dass der Eigenmietwert die aktuelle Marktsituation widerspiegelt. Diese Anpassungen können zu einer Erhöhung des Eigenmietwerts führen, wenn die Immobilienpreise steigen.

Sind Einsprüche gegen eine Festlegung des Eigenmietwerts möglich?

Eigentümer im Kanton Solothurn können Einspruch gegen die Festlegung des Eigenmietwerts einlegen. Wenn der festgelegte Eigenmietwert als zu hoch empfunden wird, kann eine individuelle Schätzung beantragt werden. Dies ist besonders bei Luxusimmobilien sinnvoll, wo der Katasterwert möglicherweise nicht die tatsächlichen Marktbedingungen widerspiegelt.

Kann man den Eigenmietwert in Solothurn umgehen?

Es ist nicht möglich, den Eigenmietwert vollständig zu umgehen. Allerdings können durch Abzüge und Optimierungen, wie die Berücksichtigung von Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen, die steuerliche Belastung reduziert werden. Eine vollständige Umgehung ist gesetzlich nicht vorgesehen​.

Fazit

Der Eigenmietwert im Kanton Solothurn stellt eine komplexe steuerliche Grösse dar, die von vielen Faktoren beeinflusst wird. Eigentümer sollten sich gut informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Durch Abzüge und Anpassungen können steuerliche Vorteile genutzt werden, um die Auswirkungen des Eigenmietwerts zu mildern.

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FAQ

Wann muss man den Eigenmietwert bezahlen?

Der Eigenmietwert muss bezahlt werden, sobald ein Eigentümer in seiner eigenen Immobilie wohnt. Dies gilt sowohl für Hauptwohnsitze als auch für Ferienhäuser und Zweitwohnsitze, die zur Nutzung bereitstehen. Der Eigenmietwert wird als Einkommen in der Steuererklärung angegeben und entsprechend besteuert.

Wie kann ich den Eigenmietwert reduzieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eigenmietwert zu reduzieren. Dazu gehören Abzüge für Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Renovationen. Zudem kann bei einer Unternutzung Ihres Hauptwohnsitzes, beispielsweise wenn Räume leer stehen, eine Reduktion bei der direkten Bundessteuer geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn ich den Eigenmietwert als zu hoch empfinde?

Eigentümer haben das Recht, Einspruch gegen den festgelegten Eigenmietwert einzulegen. In solchen Fällen kann eine individuelle Schätzung beantragt werden, besonders wenn der Katasterwert oder der festgelegte Eigenmietwert nicht den tatsächlichen Marktbedingungen entspricht​.

Welche Abzüge sind bei der Berechnung des Eigenmietwerts im Kanton Solothurn möglich?

Im Kanton Solothurn können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten, wie Renovationen und Reparaturen, von der Steuer abgezogen werden. Diese Abzüge helfen, die steuerliche Belastung durch den Eigenmietwert zu verringern. Allerdings sind Abzüge für Unternutzung nur bei der direkten Bundessteuer möglich​.

Wie oft wird der Eigenmietwert überprüft und angepasst?

Der Eigenmietwert wird regelmäßig alle 2-3 Jahre überprüft und an die aktuelle Marktlage angepasst. Dies stellt sicher, dass der Eigenmietwert die aktuellen Mietpreise und Immobilienwerte widerspiegelt. Änderungen können zu einer Erhöhung oder Senkung des Eigenmietwerts führen, je nach Marktentwicklung​.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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