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Handänderungssteuer in Graubünden: Steuersatz, Befreiungen und Berechnung

Oliver S.
06.05.2026
6 min
Inhaltsverzeichnis

Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine reine Gemeindesteuer mit Sätzen zwischen 1,5 % und 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts. Sie fällt für jeden an, der im Kanton eine Immobilie kauft. Der Kanton selbst erhebt keine eigene Handänderungssteuer – stattdessen hängt die Höhe von der jeweiligen Gemeinde ab und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Wer die Kosten kennt und frühzeitig einplant, spart sich beim Notartermin eine böse Überraschung.

Das Wichtigste im Überblick
  • Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine rein kommunale Steuer – der Kanton erhebt keine eigene.
  • Der Steuersatz liegt je nach Gemeinde zwischen 1,5 % und 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts.
  • Berechnungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und amtlichem Verkehrswert.
  • In der Regel trägt der Käufer die Steuerlast – eine vertragliche Abweichung ist möglich.
  • Die Rechnung stellt die Gemeinde aus. Die Zahlung ist innert 90 Tagen fällig.
  • Erbgänge, Schenkungen und familieninterne Übertragungen sind steuerbefreit.
  • Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren, Notarkosten und ggf. Maklerprovision an – budgetieren Sie insgesamt 3 % bis 5 % des Kaufpreises als Nebenkosten.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Graubünden?

Das kantonale Recht setzt den Höchstsatz bei 2,0 % und überlässt den Gemeinden die Freiheit, diesen nach unten anzupassen. Chur beispielsweise erhebt einen Satz von 1,5 %, während Tourismushochburgen wie Davos, St. Moritz, Arosa oder Flims typischerweise den maximalen Satz von 2,0 % anwenden.

Übersicht der Steuersätze (Auswahl):

GemeindeSteuersatz (ca.)
Chur1,5 %
Davos2,0 %
St. Moritz2,0 %
Arosa2,0 %
Flims2,0 %
Thusis2,0 %
Diese Angaben dienen der Orientierung. Den verbindlichen Satz erfahren Sie direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder beim kantonalen Steueramt Graubünden.

Auf welcher Basis wird gerechnet?

Berechnungsgrundlage ist stets der höhere Wert aus Kaufpreis und amtlichem Verkehrswert. Liegt die Katasterschätzung über dem vereinbarten Kaufpreis, was bei älteren Liegenschaften vorkommen kann, gilt der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage.

Konkrete Berechnungsbeispiele

Beispiel 1 – Eigentumswohnung in Chur (1,5 %)

  • Kaufpreis: CHF 600'000
  • Amtlicher Verkehrswert: CHF 575'000
  • Steuergrundlage: CHF 600'000
  • Handänderungssteuer: CHF 9'000

Beispiel 2 – Ferienhaus in Davos (2,0 %)

  • Kaufpreis: CHF 1'200'000
  • Amtlicher Verkehrswert: CHF 1'100'000
  • Steuergrundlage: CHF 1'200'000
  • Handänderungssteuer: CHF 24'000

Beispiel 3 – Baugrundstück in Flims (2,0 %)

  • Kaufpreis: CHF 380'000
  • Amtlicher Verkehrswert: CHF 410'000
  • Steuergrundlage: CHF 410'000 (amtlicher Verkehrswert liegt höher)
  • Handänderungssteuer: CHF 8'200

Das dritte Beispiel zeigt: Liegt der amtliche Verkehrswert über dem Kaufpreis, kann die effektive Steuerlast höher ausfallen als erwartet. Klären Sie diesen Punkt vor dem Kaufabschluss.

Nutzen Sie für eine erste Schätzung den folgenden Handänderungssteuer-Rechner von RealAdvisor, der alle 26 Schweizer Kantone berücksichtigt:

Wer zahlt die Handänderungssteuer in Graubünden?

Steuerpflichtig ist der Erwerber, also der Käufer des Grundstücks oder der Immobilie. Beim Tausch von Liegenschaften gilt jede Vertragspartei für das von ihr erworbene Objekt als steuerpflichtig. Ein allfälliges Aufgeld bezahlt derjenige, der das wertvollere Objekt übernimmt. Vertragliche Abweichungen sind möglich und werden von der Gemeinde berücksichtigt.

Wichtig: Bleibt die Steuer unbezahlt, kann die Gemeinde die Forderung über das gesetzliche Grundpfandrecht auf der Immobilie geltend machen (Art. 15 GKStG). Käufer und Verkäufer sollten deshalb im Kaufvertrag festhalten, wie die Steuerzahlung sichergestellt wird.

Steuerbefreiungen: Diese Übertragungen sind steuerfrei

Das kantonale Recht kennt einen Katalog von Ausnahmetatbeständen. Folgende Handänderungen unterliegen keiner Handänderungssteuer:

Familieninterne Übertragungen und Erbrecht

  • Erbgänge, Erbteilung, Vermächtnisse, Erbvorbezug und Schenkungen
  • Übertragungen zwischen Eltern und Nachkommen sowie zwischen Schwieger- und Stiefkindern (rechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt)
  • Übertragungen zwischen Ehegatten und zwischen eingetragenen Partnerinnen bzw. Partnern sowie aufgrund güterrechtlicher Auseinandersetzungen

Landwirtschaft und Raumplanung

  • Handänderungen zum Zweck der Güterzusammenlegung, der Abrundung, der rationelleren Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, der Quartierplanung, der Grenzbereinigung oder der Umlegung von Bauland

Weitere Sonderfälle

  • Handänderungen infolge von Enteignung oder freiwilliger Abtretung, sofern ein Enteignungsrecht besteht
  • Handänderungen bei Überbauungen, wenn ein Handwerker Grundeigentum übernimmt und dieses innert zwei Jahren seit Kaufvertragsabschluss weiterverkauft, ohne es vorher genutzt zu haben
  • Handänderungen, bei denen der Pfandgläubiger, Pfandbürge oder Solidarschuldner beim Erwerb einen Verlust erleidet
  • Handänderungen bei einer Umstrukturierung, die gemäss kantonalem Steuergesetz einen Steueraufschubtatbestand darstellt

Praxistipp: Planen Sie eine Schenkung oder Erbteilung in der Familie? Sprechen Sie mit Ihrem Notar, bevor Sie den Vertrag aufsetzen. Die korrekte rechtliche Einordnung sichert Ihnen die Steuerbefreiung und spart bares Geld.

Wann und wie wird die Handänderungssteuer bezahlt?

Der Steueranspruch entsteht im Zeitpunkt der Handänderung. In der Praxis ist das die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt danach und schliesst den Prozess formal ab.

Typischer Zahlungsablauf:

  1. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und leitet die Eigentumsübertragung ein.
  2. Die zuständige Gemeinde stellt nach vollzogener Handänderung eine Rechnung aus.
  3. Fälligkeit: in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsstellung.
  4. Die Zahlung geht direkt an die Gemeindeverwaltung – oft koordiniert der Notar den Einzug.
  5. Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen. Zudem ist die Handänderungssteuer gesetzlich grundpfandgesichert, wodurch die Gemeinde die Forderung im Ernstfall über die Immobilie geltend machen kann.

Bewahren Sie Zahlungsbelege stets auf, denn sie dienen als Nachweis für die Steuerverwaltung und können bei einem späteren Verkauf relevant sein.

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Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer: der Unterschied

Die Grundstückgewinnsteuer trifft den Verkäufer, nicht den Käufer. Sie fällt auf den Gewinn an, den der Verkäufer beim Veräussern einer Immobilie erzielt. Dieser besteht aus dem Verkaufspreis abzüglich des Anschaffungspreises und anerkannter Aufwendungen (z. B. wertsteigernde Renovationen).

Im Kanton Graubünden erheben sowohl Kanton als auch Gemeinde eine Grundstückgewinnsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer. Je kürzer die Haltedauer, desto höher ist die Steuerbelastung.

Als Käufer berührt Sie die Grundstückgewinnsteuer nicht. Wer aber heute kauft und später verkauft, sollte diesen Mechanismus kennen und frühzeitig mit einem Steuerberater planen.

Alle Nebenkosten beim Immobilienkauf in Graubünden im Überblick

Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine von mehreren Kostenpositionen, die beim Kauf anfallen. Ein realistisches Budget sieht so aus:

KostenpositionUngefähre Höhe
Handänderungssteuer1,5 % – 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts
Grundbuchgebühren0,1 % – 0,5 % des Kaufpreises
Notarkosten (öffentliche Beurkundung)0,1 % – 0,3 % des Kaufpreises
Maklerprovision (falls zutreffend)2 % – 3 % des Verkaufspreises
Total Nebenkosten (ca.)3 % – 5 % des Kaufpreises

Handänderungssteuer im Schweizer Kantonsvergleich

Im nationalen Vergleich gehört Graubünden mit einem Maximalsteuersatz von 2,0 % zu den moderaten Kantonen. Wer die Kosten einordnen möchte:

  • Zürich: erhebt nach einem Volksentscheid keine Handänderungssteuer mehr
  • Bern: 1,8 %
  • Jura: 2,1 %
  • Freiburg: 1,5 % (kantonale Steuer, Gemeinden können Zuschläge erheben)
  • Wallis: 1,0 % – 1,5 %
  • Thurgau: 1,0 %

Im Vergleich zu Kantonen wie Waadt (2,2 % plus kommunaler Zuschlag) oder Basel-Stadt (3,0 %) bleibt Graubünden für Immobilienkäufer kostengünstiger. Dennoch summiert sich der Betrag bei hochpreisigen Objekten rasch auf fünf- oder sogar sechsstellige Frankenbeträge.

Einen ausführlichen Handänderungssteuer-Vergleich aller Schweizer Kantone finden Sie bei RealAdvisor.

Checkliste für Käufer: Das sollten Sie vor dem Notartermin klären

  • Steuersatz der Zielgemeinde direkt bei der Verwaltung oder beim Steueramt Graubünden anfragen.
  • Amtlichen Verkehrswert der Immobilie beim Notar oder beim Grundbuchamt in Erfahrung bringen.
  • Berechnungsgrundlage prüfen: Liegt der Verkehrswert über dem Kaufpreis?
  • Steuerbefreiung abklären: Handelt es sich um eine familieninterne Übertragung, einen Erbgang oder eine Schenkung?
  • Steuerbefreiung abklären zwischen Käufer und Verkäufer besprechen.
  • Gesamte Nebenkosten summieren (Steuer + Grundbuch + Notar).
  • Liquidität für die Steuerrechnung der Gemeinde sicherstellen und Zahlungsfrist beachten.
  • Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren.

Fazit: Handänderungssteuer in Graubünden frühzeitig einplanen

Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine reine Gemeindesteuer, die je nach Standort der Immobilie zwischen 1,5 % und 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts beträgt. Wer die Steuer frühzeitig ins Budget einrechnet, kennt die reellen Gesamtkosten. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Transaktion unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fällt – Ihr beurkundender Notar kennt die lokalen Gegebenheiten, koordiniert die Zahlung und stellt sicher, dass keine Frist verpasst wird.

FAQ

Was ist eine Handänderung?

Als Handänderung gilt jede Übertragung der tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück oder eine Immobilie auf eine andere Person. Darunter fallen klassische Kaufverträge, aber auch Tauschgeschäfte, Schenkungen, Erbgänge und bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge, bei denen das Eigentum de facto wechselt – selbst wenn kein formeller Kaufpreis fliesst.

Wann ist die Handänderungssteuer fällig?

Der Steueranspruch entsteht mit der Handänderung. Die Gemeinde stellt danach eine Rechnung aus, die in aller Regel innerhalb von 90 Tagen zu begleichen ist. Der genaue Fälligkeitstermin variiert je nach Gemeinde.

Wer ist von der Handänderungssteuer befreit?

Steuerbefreit sind unter anderem Erbgänge, Schenkungen und Erbvorbezüge sowie Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern und direkt verwandten Personen (Eltern – Kinder). Auch bestimmte landwirtschaftliche und planungsrechtliche Vorgänge sowie Umstrukturierungen, die einen Steueraufschub nach kantonalem Recht begründen, sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Chur?

In Chur gilt ein Steuersatz von 1,5 % und damit der tiefste bekannte Satz im Kanton Graubünden, der einen Maximalansatz von 2,0 % vorschreibt. Da jede Gemeinde ihren Satz eigenständig in einem formellen Gemeindegesetz festlegt, lohnt sich eine direkte Anfrage bei der Gemeindeverwaltung, wenn Sie ausserhalb von Chur kaufen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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