Wie viel ist meine Immobilie wert?
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Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine reine Gemeindesteuer mit Sätzen zwischen 1,5 % und 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts. Sie fällt für jeden an, der im Kanton eine Immobilie kauft. Der Kanton selbst erhebt keine eigene Handänderungssteuer – stattdessen hängt die Höhe von der jeweiligen Gemeinde ab und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Wer die Kosten kennt und frühzeitig einplant, spart sich beim Notartermin eine böse Überraschung.
Das kantonale Recht setzt den Höchstsatz bei 2,0 % und überlässt den Gemeinden die Freiheit, diesen nach unten anzupassen. Chur beispielsweise erhebt einen Satz von 1,5 %, während Tourismushochburgen wie Davos, St. Moritz, Arosa oder Flims typischerweise den maximalen Satz von 2,0 % anwenden.
Übersicht der Steuersätze (Auswahl):
| Gemeinde | Steuersatz (ca.) |
|---|---|
| Chur | 1,5 % |
| Davos | 2,0 % |
| St. Moritz | 2,0 % |
| Arosa | 2,0 % |
| Flims | 2,0 % |
| Thusis | 2,0 % |
Berechnungsgrundlage ist stets der höhere Wert aus Kaufpreis und amtlichem Verkehrswert. Liegt die Katasterschätzung über dem vereinbarten Kaufpreis, was bei älteren Liegenschaften vorkommen kann, gilt der amtliche Verkehrswert als Bemessungsgrundlage.
Beispiel 1 – Eigentumswohnung in Chur (1,5 %)
Beispiel 2 – Ferienhaus in Davos (2,0 %)
Beispiel 3 – Baugrundstück in Flims (2,0 %)
Das dritte Beispiel zeigt: Liegt der amtliche Verkehrswert über dem Kaufpreis, kann die effektive Steuerlast höher ausfallen als erwartet. Klären Sie diesen Punkt vor dem Kaufabschluss.
Nutzen Sie für eine erste Schätzung den folgenden Handänderungssteuer-Rechner von RealAdvisor, der alle 26 Schweizer Kantone berücksichtigt:
Steuerpflichtig ist der Erwerber, also der Käufer des Grundstücks oder der Immobilie. Beim Tausch von Liegenschaften gilt jede Vertragspartei für das von ihr erworbene Objekt als steuerpflichtig. Ein allfälliges Aufgeld bezahlt derjenige, der das wertvollere Objekt übernimmt. Vertragliche Abweichungen sind möglich und werden von der Gemeinde berücksichtigt.
Wichtig: Bleibt die Steuer unbezahlt, kann die Gemeinde die Forderung über das gesetzliche Grundpfandrecht auf der Immobilie geltend machen (Art. 15 GKStG). Käufer und Verkäufer sollten deshalb im Kaufvertrag festhalten, wie die Steuerzahlung sichergestellt wird.
Das kantonale Recht kennt einen Katalog von Ausnahmetatbeständen. Folgende Handänderungen unterliegen keiner Handänderungssteuer:
Praxistipp: Planen Sie eine Schenkung oder Erbteilung in der Familie? Sprechen Sie mit Ihrem Notar, bevor Sie den Vertrag aufsetzen. Die korrekte rechtliche Einordnung sichert Ihnen die Steuerbefreiung und spart bares Geld.
Der Steueranspruch entsteht im Zeitpunkt der Handänderung. In der Praxis ist das die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt danach und schliesst den Prozess formal ab.
Typischer Zahlungsablauf:
Bewahren Sie Zahlungsbelege stets auf, denn sie dienen als Nachweis für die Steuerverwaltung und können bei einem späteren Verkauf relevant sein.
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Die Grundstückgewinnsteuer trifft den Verkäufer, nicht den Käufer. Sie fällt auf den Gewinn an, den der Verkäufer beim Veräussern einer Immobilie erzielt. Dieser besteht aus dem Verkaufspreis abzüglich des Anschaffungspreises und anerkannter Aufwendungen (z. B. wertsteigernde Renovationen).
Im Kanton Graubünden erheben sowohl Kanton als auch Gemeinde eine Grundstückgewinnsteuer. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer. Je kürzer die Haltedauer, desto höher ist die Steuerbelastung.
Als Käufer berührt Sie die Grundstückgewinnsteuer nicht. Wer aber heute kauft und später verkauft, sollte diesen Mechanismus kennen und frühzeitig mit einem Steuerberater planen.
Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine von mehreren Kostenpositionen, die beim Kauf anfallen. Ein realistisches Budget sieht so aus:
| Kostenposition | Ungefähre Höhe |
|---|---|
| Handänderungssteuer | 1,5 % – 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts |
| Grundbuchgebühren | 0,1 % – 0,5 % des Kaufpreises |
| Notarkosten (öffentliche Beurkundung) | 0,1 % – 0,3 % des Kaufpreises |
| Maklerprovision (falls zutreffend) | 2 % – 3 % des Verkaufspreises |
| Total Nebenkosten (ca.) | 3 % – 5 % des Kaufpreises |
Im nationalen Vergleich gehört Graubünden mit einem Maximalsteuersatz von 2,0 % zu den moderaten Kantonen. Wer die Kosten einordnen möchte:
Im Vergleich zu Kantonen wie Waadt (2,2 % plus kommunaler Zuschlag) oder Basel-Stadt (3,0 %) bleibt Graubünden für Immobilienkäufer kostengünstiger. Dennoch summiert sich der Betrag bei hochpreisigen Objekten rasch auf fünf- oder sogar sechsstellige Frankenbeträge.
Einen ausführlichen Handänderungssteuer-Vergleich aller Schweizer Kantone finden Sie bei RealAdvisor.
Die Handänderungssteuer in Graubünden ist eine reine Gemeindesteuer, die je nach Standort der Immobilie zwischen 1,5 % und 2,0 % des amtlichen Verkehrswerts beträgt. Wer die Steuer frühzeitig ins Budget einrechnet, kennt die reellen Gesamtkosten. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Transaktion unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fällt – Ihr beurkundender Notar kennt die lokalen Gegebenheiten, koordiniert die Zahlung und stellt sicher, dass keine Frist verpasst wird.
Als Handänderung gilt jede Übertragung der tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück oder eine Immobilie auf eine andere Person. Darunter fallen klassische Kaufverträge, aber auch Tauschgeschäfte, Schenkungen, Erbgänge und bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge, bei denen das Eigentum de facto wechselt – selbst wenn kein formeller Kaufpreis fliesst.
Der Steueranspruch entsteht mit der Handänderung. Die Gemeinde stellt danach eine Rechnung aus, die in aller Regel innerhalb von 90 Tagen zu begleichen ist. Der genaue Fälligkeitstermin variiert je nach Gemeinde.
Steuerbefreit sind unter anderem Erbgänge, Schenkungen und Erbvorbezüge sowie Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern und direkt verwandten Personen (Eltern – Kinder). Auch bestimmte landwirtschaftliche und planungsrechtliche Vorgänge sowie Umstrukturierungen, die einen Steueraufschub nach kantonalem Recht begründen, sind ausgenommen.
In Chur gilt ein Steuersatz von 1,5 % und damit der tiefste bekannte Satz im Kanton Graubünden, der einen Maximalansatz von 2,0 % vorschreibt. Da jede Gemeinde ihren Satz eigenständig in einem formellen Gemeindegesetz festlegt, lohnt sich eine direkte Anfrage bei der Gemeindeverwaltung, wenn Sie ausserhalb von Chur kaufen.