Die Sperrfrist ist ein vorübergehendes Verkaufsverbot oder Kündigungsverbot für eine Immobilie. Die Dauer beträgt in der Schweiz normalerweise drei Jahre, kann aber im Streitfall verlängert werden. Eine häufige Situation, in der die Sperrfrist angewendet wird, entsteht bei einer vermieteten Wohnung deren Besitzer wechselt.