Das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung ist ein Gesetz, das den Bund, die Kantone und die Gemeinden beauftragt, für eine massvolle Nutzung des Bodens und die Trennung von bebaubaren und nicht bebaubaren Gebieten des Territoriums zu sorgen. Dieses Gesetz (das am 1. Januar 1980 in Kraft trat) soll zu einer harmonischen Entwicklung des Landes beitragen. Zu diesem Zweck unterstützt dieses Gesetz die Bemühungen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und Landschaft zu schützen. Es unterstützt auch alles, was darauf abzielt, eine kompakte, wirtschaftsfreundliche Siedlungsumgebung zu schaffen.