Der Miteigentumsanteil ist der Prozentsatz, der einer einzelnen Person im Kollektiv des Immobilienbesitzes gehört. Ein Miteigentümer darf keine eigenständigen Entscheidungen über die Immobilie fällen, ohne die anderen Mitbesitzer zu konsultieren. Jedoch darf er mit seinen Anteilen tun, was er möchte. Es ist also möglich, diese selbstständig zu verkaufen, zu verschenken oder zu vererben.