Recht, das ein Eigentümer von beweglichen oder unbeweglichen Gütern an diesen Gütern hat. Es definiert die Beziehungen, die zwischen Personen und Gütern bestehen können. Es gehört zum Privatrecht und ist in der Schweiz im vierten Buch des Zivilgesetzbuches verankert. Dieses Buch befasst sich hauptsächlich mit Eigentum, Besitz, Grundbuch und beschränkten dinglichen Rechten (Grund- und Faustpfand, Grundlasten, Dienstbarkeiten etc.). Wie das Schuldrecht regelt auch das Sachenrecht die Vermögensrechte.