Sobald bei einer Immobilie mehr als ein Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, spricht man von Miteigentum. In der Schweiz geschieht dies meistens zwischen Ehepartner, unter Geschwistern oder in Form von Geschäftseigentum. Jeder Besitzer hat dieselben Rechte und Pflichten, somit muss er sich auch einheitlich an den Verwaltungskosten beteiligen. Das exakte Eigentumsrecht wird anhand von Quoten festgelegt und darf auch individuell an eine andere Person oder Institution weiterverkauft werden. In Art. 646 - 651 ZGB sind alle gesetzlichen Grundlagen dazu festgehalten.