Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand sein Eigentum abgeben möchte oder muss. Dies kann wegen eines vorzeitigen Erbes sein, als finanzielle Entlastung oder einfach, weil man sich eine neue Immobilie anschaffen möchte. Die Eigentumsübertragung erfolgt immer mit Beihilfe eines Notars und muss beim zuständigen Amt im Grundbuch eingetragen werden. Ein Kaufvertrag alleine reicht nicht aus, erst der Eintrag im Grundbuch entlässt den aktuellen Eigentümer und lässt die neuen Eigentumsverhältnisse rechtsgültig werden. Mehr zur Eigentumsübertragung erfahren Sie in diesem ausführlichen Beitrag.