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Immobilienbewertung bei Schenkung oder Erbe: Ermitteln Sie den Wert Ihres Hauses

Oliver S.
12.01.2024, 07:24
5 min
Inhaltsverzeichnis
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Eine Immobilienbewertung ist im Falle einer Schenkung oder eines Erbes sehr wichtig. Viele glauben, dass hier der Marktwert berechnet werden sollte, was jedoch nicht korrekt ist, da dieser eher ein ideeller Wert ist, der sich aufgrund des Marktgeschehens ergibt. Damit Sie im Falle einer Schenkung oder eines Erbes – wie auch im Fall einer Scheidung – den richtigen Wert für Ihre Immobilie ansetzen, empfehlen wir, Unterstützung von einem Profi in Anspruch zu nehmen. RealAdvisor erklärt Ihnen, wie Sie eine Immobilienbewertung bei einer Schenkung oder einem Erbe am besten durchführen.

Warum sollte eine Liegenschaft für den Nachlass geschätzt werden?

Eine Schätzung ist insbesondere dann wichtig, wenn die geerbte Liegenschaft verkauft werden soll. Die Schätzung durch einen Immobilienexperten garantiert Ihnen, dass Sie den bestmöglichen Preis für das Objekt erzielen. Zur Festlegung des Preises, zu dem die Immobilie am Markt angeboten wird, wird eine sogenannte Verkehrswertschätzung durchgeführt. Diese bewertet die Eigenschaften und den Zustand der Liegenschaft, berücksichtigt aber auch den Bodenpreis, sprich die Lage und die Steuerbedingungen im Ort sowie das Angebot und die Nachfrage. Gleichwohl kann der Verkehrswert vom finalen Verkaufspreis abweichen, da letzterer zusätzlich vom Verhandlungsgeschick von Verkäufer und Käufer abhängt.

Sollten ein oder mehrere Erben beschliessen, die Immobilie zu übernehmen, müssen sie den Anteil der anderen Erben auszahlen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, bietet die Immobilienbewertung bei einer Schenkung oder einer Erbschaft eine objektive Wertbestimmung, auf die Sie sich verlassen können. Die kostenlose Online-Immobilienbewertung von RealAdvisor kann Ihnen bereits einen ersten Richtwert für Ihre Immobilie geben.

Die Schätzung wird in beiden Fällen für die Aufteilung eines Erbes an den Nachlassverwalter weitergeleitet, der garantiert, dass der Nachlass gerecht unter den Erben aufgeteilt wird.

Welcher Immobilienwert wird bei einer Schenkung angesetzt?

Bei einer Schenkung in der Schweiz wird der Verkehrswert der Immobilie angesetzt. Dieser repräsentiert den Preis, der unter normalen Bedingungen am Markt erzielt werden könnte. Für die Berechnung dieses Werts ist es sinnvoll, einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Kantonen die Obergrenze für Gegenleistungen bei 75 % des Werts der Liegenschaft liegt. Das bedeutet, dass die Schenkung mindestens 25 % des Immobilienwerts betragen sollte, um als solche anerkannt zu werden.

Wer bewertet ein Haus bei einer Schenkung?

In der Schweiz wird die Bewertung eines Hauses bei einer Schenkung in der Regel von einem Immobilienexperten durchgeführt. Dies kann ein unabhängiger Gutachter oder ein Immobilienberatungsunternehmen wie RealAdvisor sein. Unsere Experten nutzen verschiedene Methoden und berücksichtigen eine Reihe von Faktoren wie die Lage, den Zustand und die Marktbedingungen, um den aktuellen Verkehrs- und ggf. Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Beachten Sie, dass die Steuerbehörden den Vermögensübergang als Schenkung anerkennen, wenn der Wert der Gegenleistung nicht zu hoch im Verhältnis zum Wert der Liegenschaft ist.

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Immobilienbewertung bei Schenkung oder Erbe: Die Unterschiede

  • Eine Schenkung ist oftmals ein Erbvorbezug, bei dem sich beispielsweise die Eltern dazu entscheiden, ihren Kindern bereits zu ihren Lebzeiten ihre Immobilie zu überlassen. Der Unterschied zwischen einem Erbe und einer Schenkung ist, dass man auf eine Schenkung keinen Anspruch hat, während das Erbe gesetzlich geregelt ist.
  • Beim Erbe muss die Immobilie anteilig auf die Erbenden aufgeteilt werden, wobei eine Schenkung als Erbvorbezug zum Erbanteil hinzugerechnet werden muss.

Wie wird der Wert eines Hauses bei einer Schenkung ermittelt?

In der Schweiz wird der Wert eines Hauses bei einer Schenkung durch verschiedene Methoden ermittelt:

  • Eine gängige Methode ist die Vergleichswertmethode, bei der ähnliche Immobilien in der gleichen Region berücksichtigt werden.
  • Ausserdem wird der Ertragswert des Hauses betrachtet, der auf der Basis der erzielbaren Mieteinnahmen berechnet wird.
  • Schliesslich kann auch der Sachwert relevant sein, der den Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen und den Bodenwert umfasst.

Bitte beachten Sie, dass der ermittelte Wert für die Berechnung der Schenkungssteuer massgeblich ist. Daher ist eine genaue und professionelle Bewertung unerlässlich, um den korrekten Wert festzustellen und mögliche steuerliche Konsequenzen zu minimieren.

Wie wird der Wert einer Immobilie im Erbfall ermittelt?

Bei einer Erbschaft gibt es im Allgemeinen zwei übliche Verfahren zur Bewertung von Immobilien: das Verkehrswertgutachten und das Kurzgutachten. 

  • Das Verkehrswertgutachten ist eine detaillierte Beschreibung des Objekts und kann bis zu 60 Seiten lang sein. Es berücksichtigt verschiedene Aspekte wie den Zustand der Immobilie, ihre Lage, die Marktlage und viele weitere Faktoren.
  • Auf der anderen Seite ist das Kurzgutachten eine weniger ausführliche Methode, bei der der Verkehrs- bzw. Marktwert der Immobilie in einer kurzen Auflistung dargestellt wird. Dieses Verfahren ist in der Regel auf 25 bis maximal 35 Seiten beschränkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die endgültige Bewertung des Hauses die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer legt, die von Kanton zu Kanton variieren kann.

Schätzung einer Immobilie je nach Standort

Die Lage macht etwa 40 bis 50 % des Werts einer Immobilie aus. Wenn sich das Grundstück in einem begehrten Viertel befindet, wird die Schätzung des Hauses interessante Resultate bringen. Der erzielte Verkaufspreis kann so zwei- bis dreimal höher als der geschätzte Verkehrswert sein.

Bei der kostenlosen Schätzung eines geerbten Hauses ist es daher erforderlich, die besonderen Merkmale des Eigentums, aber auch den lokalen Immobilienmarkt zu beachten. Bei dieser Bewertung sind der Standort und die Umgebung besonders wichtige Elemente. Der Zustand der Immobilie und die Schätzung des Grundstücks stellen sicher, dass der tatsächliche Wert des gesamten Grundstücks ermittelt werden kann.

Um subjektive Einflüsse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden, empfehlen wir, im Falle eines Erbes einen Profi zurate zu ziehen. Die lokalen Experten von RealAdvisor können in diesem Fall eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durchführen und Ihnen helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Wie kann ich ein Haus umsonst für einen Nachlass schätzen lassen?

Für einen Hausverkauf nach einer Erbschaft oder für eine Aufteilung zwischen mehreren Erben können Sie RealAdvisor für eine vollständige Betreuung in Anspruch nehmen. Dabei profitieren Sie von folgenden Dienstleistungen:

  • Sie erhalten eine unverbindliche Schätzung, um zum besten Preis zu verkaufen.
  • Wir erstellen Verkaufsunterlagen, auch Exposé genannt, mit professionellen Bildern. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.
  • Wir führen eine Online-Werbekampagne auf allen wichtigen Immobilienportalen, Kleinanzeigen-Websites und Suchmaschinen durch.
  • Wir vermarkten Ihre Immobilie an über 5'000 Kunden unserer Datenbank.
  • Dank unseres stetigen Reportings können Sie stets den Fortschritt Ihres Verkaufs verfolgen.
  • Dank einer erfolgsbasierten Provision bezahlen Sie bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar nichts.

Dieses erfolgsbasierte Modell, in dem wir in Vorkasse gehen und alle Dienstleistungen in der Provision inbegriffen sind, stellt sicher, dass – im Falle des Verkaufs der Erbschaft – der bestmögliche Gewinn erzielt wird.

Wichtige Punkte für die Immobilienbewertung bei einer Schenkung oder Erbschaft

  • Berücksichtigen Sie nicht nur den Verkehrswert der Immobilie.
  • Wenden Sie sich an einen Immobilienexperten, um eine genaue Schätzung des Hauses zu erhalten.
  • Die Teilung des Nachlasses findet zu gleichen Anteilen statt.

Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren: In welchen Fällen wird eine Immobilienschätzung benötigt?

FAQ

Welcher Wert zählt bei einer Schenkung?

Bei einer Schenkung wird der Wert anhand des aktuellen Verkehrswerts der Immobilie bestimmt. Dieser Verkehrswert wird von einem unabhängigen Immobiliensachverständigen festgelegt und ist entscheidend für die Berechnung der Schenkungssteuer, die in den meisten Kantonen erhoben wird.

Was ist eine gemischte Schenkung?

Eine gemischte Schenkung ist eine Kombination aus einem Kauf- und einem Schenkungsvertrag. Bei dieser Art der Schenkung wird die Immobilie unter dem Verkehrswert an die Begünstigten verkauft. Wesentliches Merkmal ist ein Kaufpreis, der in einem erheblichen Missverhältnis zum objektiven Wert des Gegenstandes steht.
Oft werden gemischte Schenkungen bei der letztwilligen Nachfolgeregelung von Immobilien gewählt. Hierbei ist zu beachten, dass mindestens 25 % des Transaktionswerts geschenkt sein müssen, damit das Schenkungssteuergesetz anwendbar ist und bei den Grundsteuern ein Steueraufschub stattfindet.
Die gemischte Schenkung liegt zudem dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks dem Schenker eine Gegenleistung erbringt, wie die Übernahme der darauf lastenden Hypothek oder das Einräumen eines Wohnrechts.

Was müssen Hausbesitzer beachten, wenn sie ihr Haus verschenken möchten?

Wenn Sie planen, Ihr Haus in der Schweiz zu verschenken, gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei unerlässlich. Sie stellt sicher, dass der Wert des Hauses korrekt ermittelt wird, und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für eine Schenkung.

Verschiedene Optionen für die Immobilienübertragung stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Verkauf zum Verkehrswert
  • Verkauf unter Verkehrswert (gemischte Schenkung)
  • Vollständige Schenkung (Erbvorbezug)

Falls es zu Unklarheiten kommt, kann der Gang zu einem Experten hilfreich sein. Ausserdem sollte der Schenker die Möglichkeit haben, zuerst die Hypothek zu reduzieren oder das Nutzniessungsrecht auszuüben.

Immobilienbewertung bei einer Schenkung: Was hat das Finanzamt damit zu tun?

Wenn Sie eine Immobilie verschenken, spielt das Finanzamt eine wichtige Rolle. Die Behörde ist für die Erhebung der Schenkungssteuer zuständig, welche auf dem ermittelten Wert der Immobilie basiert. Dieser Wert wird durch eine professionelle Immobilienbewertung festgestellt.

Die Höhe der Schenkungssteuer variiert je nach Kanton, da die Kantone ihre eigenen Steuersätze festlegen. Daher ist es wichtig, sich vor der Schenkung über die spezifischen Bedingungen in Ihrem Kanton zu informieren. In einigen Kantonen wie Luzern, Obwalden und Schwyz wird keine Schenkungssteuer erhoben. Beachten Sie auch, dass Sie die Schenkung selbst dann dem Finanzamt melden müssen, wenn sie steuerfrei ist.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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