Eine Immobilienbewertung ist im Falle einer Schenkung oder eines Erbes sehr wichtig. Viele glauben, dass hier der Marktwert berechnet werden sollte, was jedoch nicht korrekt ist, da dieser eher ein ideeller Wert ist, der sich aufgrund des Marktgeschehens ergibt. Damit Sie im Falle einer Schenkung oder eines Erbes – wie auch im Fall einer Scheidung – den richtigen Wert für Ihre Immobilie ansetzen, empfehlen wir, Unterstützung von einem Profi in Anspruch zu nehmen. RealAdvisor erklärt Ihnen, wie Sie eine Immobilienbewertung bei einer Schenkung oder einem Erbe am besten durchführen.
Eine Schätzung ist insbesondere dann wichtig, wenn die geerbte Liegenschaft verkauft werden soll. Die Schätzung durch einen Immobilienexperten garantiert Ihnen, dass Sie den bestmöglichen Preis für das Objekt erzielen. Zur Festlegung des Preises, zu dem die Immobilie am Markt angeboten wird, wird eine sogenannte Verkehrswertschätzung durchgeführt. Diese bewertet die Eigenschaften und den Zustand der Liegenschaft, berücksichtigt aber auch den Bodenpreis, sprich die Lage und die Steuerbedingungen im Ort sowie das Angebot und die Nachfrage. Gleichwohl kann der Verkehrswert vom finalen Verkaufspreis abweichen, da letzterer zusätzlich vom Verhandlungsgeschick von Verkäufer und Käufer abhängt.
Sollten ein oder mehrere Erben beschliessen, die Immobilie zu übernehmen, müssen sie den Anteil der anderen Erben auszahlen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, bietet die Immobilienbewertung bei einer Schenkung oder einer Erbschaft eine objektive Wertbestimmung, auf die Sie sich verlassen können. Die kostenlose Online-Immobilienbewertung von RealAdvisor kann Ihnen bereits einen ersten Richtwert für Ihre Immobilie geben.
Die Schätzung wird in beiden Fällen für die Aufteilung eines Erbes an den Nachlassverwalter weitergeleitet, der garantiert, dass der Nachlass gerecht unter den Erben aufgeteilt wird.
Bei einer Schenkung in der Schweiz wird der Verkehrswert der Immobilie angesetzt. Dieser repräsentiert den Preis, der unter normalen Bedingungen am Markt erzielt werden könnte. Für die Berechnung dieses Werts ist es sinnvoll, einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Kantonen die Obergrenze für Gegenleistungen bei 75 % des Werts der Liegenschaft liegt. Das bedeutet, dass die Schenkung mindestens 25 % des Immobilienwerts betragen sollte, um als solche anerkannt zu werden.
In der Schweiz wird die Bewertung eines Hauses bei einer Schenkung in der Regel von einem Immobilienexperten durchgeführt. Dies kann ein unabhängiger Gutachter oder ein Immobilienberatungsunternehmen wie RealAdvisor sein. Unsere Experten nutzen verschiedene Methoden und berücksichtigen eine Reihe von Faktoren wie die Lage, den Zustand und die Marktbedingungen, um den aktuellen Verkehrs- und ggf. Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Beachten Sie, dass die Steuerbehörden den Vermögensübergang als Schenkung anerkennen, wenn der Wert der Gegenleistung nicht zu hoch im Verhältnis zum Wert der Liegenschaft ist.
In der Schweiz wird der Wert eines Hauses bei einer Schenkung durch verschiedene Methoden ermittelt:
Bitte beachten Sie, dass der ermittelte Wert für die Berechnung der Schenkungssteuer massgeblich ist. Daher ist eine genaue und professionelle Bewertung unerlässlich, um den korrekten Wert festzustellen und mögliche steuerliche Konsequenzen zu minimieren.
Bei einer Erbschaft gibt es im Allgemeinen zwei übliche Verfahren zur Bewertung von Immobilien: das Verkehrswertgutachten und das Kurzgutachten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die endgültige Bewertung des Hauses die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer legt, die von Kanton zu Kanton variieren kann.
Die Lage macht etwa 40 bis 50 % des Werts einer Immobilie aus. Wenn sich das Grundstück in einem begehrten Viertel befindet, wird die Schätzung des Hauses interessante Resultate bringen. Der erzielte Verkaufspreis kann so zwei- bis dreimal höher als der geschätzte Verkehrswert sein.
Bei der kostenlosen Schätzung eines geerbten Hauses ist es daher erforderlich, die besonderen Merkmale des Eigentums, aber auch den lokalen Immobilienmarkt zu beachten. Bei dieser Bewertung sind der Standort und die Umgebung besonders wichtige Elemente. Der Zustand der Immobilie und die Schätzung des Grundstücks stellen sicher, dass der tatsächliche Wert des gesamten Grundstücks ermittelt werden kann.
Um subjektive Einflüsse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden, empfehlen wir, im Falle eines Erbes einen Profi zurate zu ziehen. Die lokalen Experten von RealAdvisor können in diesem Fall eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durchführen und Ihnen helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Für einen Hausverkauf nach einer Erbschaft oder für eine Aufteilung zwischen mehreren Erben können Sie RealAdvisor für eine vollständige Betreuung in Anspruch nehmen. Dabei profitieren Sie von folgenden Dienstleistungen:
Dieses erfolgsbasierte Modell, in dem wir in Vorkasse gehen und alle Dienstleistungen in der Provision inbegriffen sind, stellt sicher, dass – im Falle des Verkaufs der Erbschaft – der bestmögliche Gewinn erzielt wird.
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Bei einer Schenkung wird der Wert anhand des aktuellen Verkehrswerts der Immobilie bestimmt. Dieser Verkehrswert wird von einem unabhängigen Immobiliensachverständigen festgelegt und ist entscheidend für die Berechnung der Schenkungssteuer, die in den meisten Kantonen erhoben wird.
Eine gemischte Schenkung ist eine Kombination aus einem Kauf- und einem Schenkungsvertrag. Bei dieser Art der Schenkung wird die Immobilie unter dem Verkehrswert an die Begünstigten verkauft. Wesentliches Merkmal ist ein Kaufpreis, der in einem erheblichen Missverhältnis zum objektiven Wert des Gegenstandes steht.
Oft werden gemischte Schenkungen bei der letztwilligen Nachfolgeregelung von Immobilien gewählt. Hierbei ist zu beachten, dass mindestens 25 % des Transaktionswerts geschenkt sein müssen, damit das Schenkungssteuergesetz anwendbar ist und bei den Grundsteuern ein Steueraufschub stattfindet.
Die gemischte Schenkung liegt zudem dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks dem Schenker eine Gegenleistung erbringt, wie die Übernahme der darauf lastenden Hypothek oder das Einräumen eines Wohnrechts.
Wenn Sie planen, Ihr Haus in der Schweiz zu verschenken, gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten. Eine korrekte Immobilienbewertung ist dabei unerlässlich. Sie stellt sicher, dass der Wert des Hauses korrekt ermittelt wird, und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für eine Schenkung.
Verschiedene Optionen für die Immobilienübertragung stehen Ihnen zur Verfügung:
Falls es zu Unklarheiten kommt, kann der Gang zu einem Experten hilfreich sein. Ausserdem sollte der Schenker die Möglichkeit haben, zuerst die Hypothek zu reduzieren oder das Nutzniessungsrecht auszuüben.
Wenn Sie eine Immobilie verschenken, spielt das Finanzamt eine wichtige Rolle. Die Behörde ist für die Erhebung der Schenkungssteuer zuständig, welche auf dem ermittelten Wert der Immobilie basiert. Dieser Wert wird durch eine professionelle Immobilienbewertung festgestellt.
Die Höhe der Schenkungssteuer variiert je nach Kanton, da die Kantone ihre eigenen Steuersätze festlegen. Daher ist es wichtig, sich vor der Schenkung über die spezifischen Bedingungen in Ihrem Kanton zu informieren. In einigen Kantonen wie Luzern, Obwalden und Schwyz wird keine Schenkungssteuer erhoben. Beachten Sie auch, dass Sie die Schenkung selbst dann dem Finanzamt melden müssen, wenn sie steuerfrei ist.