Nach schweizerischem Recht ist eine Dienstbarkeit eine Belastung oder ein Recht, das mit einem Grundstück verbunden ist. In beiden Fällen betrifft die Dienstbarkeit die Nutzung des Grundstücks oder Gebäudes durch seinen Eigentümer oder Dritte. Im Falle der Durchgangsdienstbarkeit bestimmt sie einen Raum auf einem Grundstück, der für den Zugang zu einem anderen genutzt werden muss oder darf. Er ist daher eine Last für den Eigentümer des belasteten Grundstücks und ein Recht für diejenigen, die es (die Dienstbarkeit) nutzen, um auf ein anderes Grundstück zuzugreifen.