Immobiliengewinne entsprechen in gewisser Weise dem Wertzuwachs, der zwischen dem Kauf und Weiterverkauf einer Immobilie erzielt wird. Sie betreffen alle Arten von Immobilien: Haus, Wohnung, Grundstück, Wohnblock etc. Der Immobiliengewinn muss versteuert werden – hier erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.
Die Steuern auf Schweizer Immobiliengewinne wurden eingeführt, um Immobilienspekulationen zu vermeiden. Sie werden je nach Dauer des Besitzes der Immobilie unterschiedlich besteuert: Je länger Sie eine Immobilie besitzen, bevor Sie sie weiterverkaufen, desto weniger Steuern müssen Sie zahlen. Überdies ist die Berechnungsmethode je nach Kanton unterschiedlich.
In der Schweiz wird der Eigentümer besteuert, wenn er eine Immobilie verkauft – unabhängig davon, ob es sich um seinen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein Erbe handelt oder nicht. Allerdings wird auch hier der Betrag je nach Fall unterschiedlich berechnet.
Die Berechnung des zu versteuernden Gewinns bei der Veräusserung einer Immobilie ist im Grunde sehr einfach:
Beispiel: Sie haben eine Wohnung für CHF 300'000.- gekauft. Sie verkaufen sie heute für CHF 415'000.-. In der Zwischenzeit beliefen sich Ihre Investitionsausgaben auf CHF 45'000.-. Die Berechnung lautet also: 415'000 - 300'000 - 45'000 = 70'000. Ihr steuerpflichtiger Gewinn beträgt demnach CHF 70'000.-.
Nach dem für die ganze Schweiz gemeinsamen Grundprinzip wird die Höhe der Steuern dann in Prozent des Kaufpreises nach einer unterschiedlichen Tarifstruktur, die je nach Kanton unterschiedlich ist, berechnet. In bestimmten Fällen kann hierbei der Unterschied zwischen 0 und 60 % Zuschlag liegen.
Hier einige Beispiele der sehr unterschiedlichen Besteuerung des Grundstücksgewinns in den Kantonen:
Kanton Waadt: Bis zu einem Jahr Besitzdauer zahlen Sie 30 % Steuer. War die Immobilie 24 oder mehr Jahre in Ihrem Besitz, zahlen Sie nur noch 7 %.
Kanton Zürich: Hier ist die Berechnung etwas komplexer, da sie nicht nur die Haltedauer, sondern auch die Höhe des Gewinns berücksichtigt. Bis CHF 5'000.- ist der Gewinn steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz bis auf 40 % bei Gewinnen über CHF 100'000.-. Haben Sie die Immobilie mindestens 5 Jahre lang gehalten, erhalten Sie darauf 5 % Nachlass, bei mehr als 20 Jahren sind es sogar 50 % Nachlass.
Kanton Genf: Bei weniger als 2 Jahren im Besitz fallen 50 % Gewinnsteuern an. Bei einer Haltedauer von mehr als 25 Jahren nur noch 10 %.
Kanton Basel-Landschaft: Auch hier ist die Berechnung etwas komplexer. Ab CHF 120'000.- müssen Sie 25 % Steuern zahlen, darunter staffelt sich der Steuersatz bis auf 3 % herunter. Nun kommt noch ein Zeitfaktor hinzu: Haben Sie die Immobilie 20 oder mehr Jahre lang selbst bewohnt, werden bis zu CHF 50'000.- der Steuerlast abgezogen. Bei einem Besitz von weniger als 5 Jahren kommen hingegen Zuschläge hinzu.
Es ist möglich, die Zahlung von Steuern auf Immobiliengewinne in drei Szenarien ganz oder teilweise aufzuschieben, die wir uns im Folgenden näher ansehen möchten:
Abgesehen von kantonalen Ausnahmen beträgt diese Verschiebung höchstens 2 Jahre.
Sie sind von Steuern auf Immobiliengewinne befreit, wenn Ihre Gesamtgewinne in einem Steuerjahr weniger als CHF 5'000.- betragen.
Je nach Kanton können auch besondere Ausnahmen in Kraft treten. Im Kanton Waadt beispielsweise sieht das Gesetz vom 4. Juli 2000 über direkte kantonale Steuern vor, dass diese Steuer beispielsweise nicht für Gemeinden und Waadtländer Verbände gilt.
Neben der Steuer auf Immobiliengewinne sowie Notar- und Hypothekengebühren können beim Verkauf einer Immobilie weitere Kosten anfallen. Bedenken Sie dies, um ein Haus zum richtigen Preis zu kaufen oder zu verkaufen.
Wenn der alte Besitzer seine Vermögensertragssteuern nicht beglichen hat, hat die Steuerbehörde das Recht, sie vom neuen Eigentümer einzufordern. Mit anderen Worten: Ein Käufer muss möglicherweise die Steuer zahlen, die vom früheren Eigentümer noch offen ist.
Glücklicherweise können Sie dies vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung überprüfen, indem Sie sich einfach mit der Gemeinde (oder dem Beitragsservice) in Verbindung setzen. Fragen Sie nach, ob eine Zahlung in Bezug auf die Steuer auf Immobiliengewinne noch unerledigt ist.
Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich mit Ihrem Notar beraten: Es ist wichtig, dass die gewählte Lösung schwarz auf weiss in der endgültigen Kaufurkunde festgehalten wird. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil seiner beratenden Funktion und trägt zur Höhe der Notargebühren bei, die während eines Verkaufs in Rechnung gestellt werden.
Sie möchten mehr zum Eigenmietwert erfahren? Worum es sich dabei handelt, erfahren Sie hier. Wie er berechnet wird, erklären wir hier.
Nein. Sie erhalten nur auf den Anteil des Gewinns, den Sie für den Erwerb der neuen Immobilie investieren, einen Zahlungsaufschub der Steuer auf Immobiliengewinne. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz verkaufen, um einen neuen, günstigeren zu erwerben, können Sie keinen Aufschub beantragen.
Nicht unbedingt. Alle Kantone wenden ein degressives Tarifschema an: Je länger Sie Eigentümer sind, desto weniger Steuern zahlen Sie auf Ihre Immobiliengewinne. Einige heben diese Steuer sogar nach einigen Jahren auf. In den Kantonen Genf und Waadt wird diese Steuer gleich null, wenn Sie eine Immobilie mindestens 30 Jahre besitzen.
Ja. Im Gegensatz dazu fügt der Kanton Wallis seiner Skala ein zweites Kriterium hinzu, indem er die Höhe des Gewinns berücksichtigt, der in drei Raten organisiert ist:
Die Höhe der Immobiliengewinnsteuer in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören der erzielte Gewinn beim Verkauf der Immobilie, die Dauer des Besitzes und der Kanton, in dem die Immobilie liegt. Jeder Kanton hat eigene Steuersätze und Regelungen. In der Regel gilt: Je kürzer die Besitzdauer, desto höher ist der Steuersatz. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren sinkt der Steuersatz stufenweise.
Ja, in der Schweiz ist der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie steuerpflichtig. Dies wird als Immobiliengewinnsteuer bezeichnet. Dabei wird nicht der gesamte Verkaufspreis besteuert, sondern nur der erzielte Gewinn, also der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten zzgl. wertvermehrenden Investitionen.
Beim Verkauf einer Immobilie in der Schweiz ist hauptsächlich die Immobiliengewinnsteuer zu entrichten. Die genaue Höhe dieser Steuer variiert je nach Kanton und weiteren Faktoren, z. B. der Dauer des Immobilienbesitzes. In einigen Kantonen können zusätzlich Gemeindesteuern anfallen.
In der Schweiz gibt es keine generelle Regel, nach welcher Dauer des Wohnens ein Haus steuerfrei verkauft werden kann. Die Immobiliengewinnsteuer ist immer fällig, wenn ein Gewinn erzielt wird. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Erleichterungen, z. B., wenn die Immobilie vom Verkäufer selbst bewohnt wurde und der Verkaufserlös dazu verwendet wird, eine neue Immobilie zum Eigengebrauch zu erwerben. Die genauen Regelungen können je nach Kanton variieren.