Ein Gut, das durch seine Unbeweglichkeit gekennzeichnet ist. Der Begriff »Immobilie« bezieht sich rechtlich auf alle Güter, die nicht bewegt oder verschoben werden können, und unterscheidet sich dadurch von beweglichen Gütern.
Der Begriff »Immobilie« wird manchmal auf seinen einfachsten Ausdruck, das Gebäude, reduziert und kann sich aber auch auf ein Wohnhaus, ein Haus, ein Grundstück, ein landwirtschaftliches Anwesen usw. beziehen.
Als unbewegliches Gut kann auch alles bezeichnet werden, was ausreichend in ein Gebäude integriert ist (wie ein Küchenmöbel) und nicht mehr bewegt werden kann.