Wenn ein Gebäude verschiedene Eigentümer pro Stockwerk hat, dann wird das Reglement besonders wichtig. In dieser Niederschrift sind die grundsätzlichen Regeln und Pflichten aller Eigentümer verfasst. Prinzipiell gilt, dass der Besitzer auf und mit seinem Eigentum alles tun darf, was nicht das gesamte Haus und die Interessen der Gemeinschaft beeinträchtigt. Änderungen, die in der Schweiz prinzipiell erlaubt sind:
- Inneren Zwischenwände ohne tragende Funktion
- Böden und Innenwände
- Balkone
- Fenster und Türen (inklusive Haustüren auf dem Stockwerk)
- Eingebaute Schränke
- Sanitäre Einrichtungen
- Küchen
Ebenfalls darf ein Stockwerkeigentümer laut den meisten Reglementen die Miete oder den Verkaufspreis seines Eigentumanteils selbstständig festlegen.