Wie viel ist meine Immobilie wert?
Geben Sie Ihre Adresse ein und klicken Sie auf den Button, um den RealAdvisor-Bewertungsrechner zu starten.
Der Gebäudeversicherungsausweis, auch Gebäudeversicherungsnachweis genannt, ist ein offizielles Dokument, das den aktuellen Versicherungswert eines Gebäudes bescheinigt. Er wird von der zuständigen kantonalen Gebäudeversicherung – oder in Privatversicherungskantonen von der privaten Versicherungsgesellschaft – ausgestellt und gilt als Pflichtunterlage bei Immobilienverkäufen, Hypothekaranträgen und behördlichen Verfahren.
Die Gebäudeversicherung ist in der Schweiz Kantonssache. In 19 Kantonen besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung – darunter die GVZ im Kanton Zürich, die GVB im Kanton Bern oder die ECA im Kanton Waadt. Diese Institutionen führen ein Register aller versicherten Gebäude und stellen den Gebäudeversicherungsausweis auf Antrag aus.
In den sogenannten GUSTAVO-Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Genf sind Eigentümer frei in der Wahl ihrer Versicherungsgesellschaft. Dort stellt die jeweilige Privatversicherung ein gleichwertiges Nachweisdokument aus.
| Kantonstyp | Anzahl | Zuständige Stelle für den Ausweis |
|---|---|---|
| KGV-Kantone (z. B. ZH, BE, AG) | 19 | Kantonale Gebäudeversicherung (z. B. GVZ, GVB) |
| GUSTAVO-Kantone (z. B. SZ, UR, TI) | 7 | Private Versicherungsgesellschaft |
In 19 Kantonen ist die Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Kantonen müssen Eigentümer ihr Gebäude bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichern.
In den verbleibenden sieben GUSTAVO-Kantonen besteht formal nicht überall eine gesetzliche Versicherungspflicht – in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden schreibt das kantonale Recht keine Gebäudeversicherung vor.
Da Banken bei der Hypothekarvergabe jedoch stets einen gültigen Gebäudeversicherungsnachweis verlangen, ist eine Gebäudeversicherung in der Praxis für Hauseigentümer in der ganzen Schweiz faktisch Pflicht.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Geben Sie Ihre Adresse ein und klicken Sie auf den Button, um den RealAdvisor-Bewertungsrechner zu starten.
Beim Verkauf einer Liegenschaft in der Schweiz gehört ein aktueller Gebäudeversicherungsausweis in der Regel zu den Unterlagen, die Notariate und Kaufinteressenten einfordern. Das Dokument zeigt, zu welchem Betrag das Gebäude versichert ist, und bildet eine objektive Grundlage für die Wertbeurteilung. Planen Sie einen Verkauf, bestellen Sie den Ausweis frühzeitig, da die Bearbeitungszeit je nach Kanton bis zu zwei Wochen beträgt.
Beim Hypothekarantrag verlangen Banken den Gebäudeversicherungsausweis als Teil der Kreditdokumentation. Er dient als Nachweis, dass das Gebäude korrekt versichert ist. Die maximale Hypothek richtet sich nach dem tieferen Wert aus Kaufpreis und bankeigenem Schätzwert – der Versicherungswert fliesst dabei nicht direkt in die Belehnungsberechnung ein.
Nach einem Um- oder Neubau aktualisiert die KGV den Versicherungswert. Der neue Ausweis ist dann die Grundlage für die angepassten Prämien und dient bei Baubewilligungen oder Subventionsgesuchen als offizieller Nachweis.
Der im Gebäudeversicherungsausweis ausgewiesene Versicherungswert entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Das ist der Betrag, der nötig wäre, um das Gebäude nach einem Totalschaden identisch wieder aufzubauen. Dieser Wert liegt oft unter dem aktuellen Marktwert der Liegenschaft, da der Bodenwert und die Lage im Versicherungswert nicht berücksichtigt werden.
Der Gebäudeversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument im Schweizer Immobilienwesen. Er bescheinigt den Neuwert Ihres Gebäudes und wird beim Verkauf, bei einer Hypothek und bei behördlichen Verfahren regelmässig verlangt. Wer die kantonalen Besonderheiten kennt und den Ausweis rechtzeitig beantragt, vermeidet Verzögerungen bei Transaktionen oder Finanzierungen.
Der Gebäudeversicherungsausweis ist ein offizielles Dokument der kantonalen oder privaten Gebäudeversicherung, das den Neuwert eines Gebäudes ausweist. Er dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und wird beim Verkauf, bei Hypotheken und bei behördlichen Verfahren verlangt.
In 19 Kantonen ja – dort schreibt das Gesetz eine Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung vor. In den übrigen sieben Kantonen gilt die freie Versicherungswahl, doch Banken verlangen auch dort einen gültigen Gebäudeversicherungsnachweis bei jeder Hypothekarvergabe.
Nein. Die Gebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers. Vermieter können die Prämien jedoch im Rahmen der Nebenkosten teilweise auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Der Mieter selbst ist nicht direkt versichert – er benötigt eine separate Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung.
Es gibt keine gesetzlich einheitliche Gültigkeitsdauer. In der Praxis verlangen Banken und Notariate für Transaktionen jedoch meist einen Ausweis, der nicht älter als 6 Monate ist.
Eigentümer oder Personen mit einer schriftlichen Vollmacht. Treuhänder und Notariate können im Auftrag des Eigentümers handeln.
Bei Stockwerkeigentum (STWE) wird der Gebäudeversicherungsausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt. Der Versicherungsschutz läuft über die Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG). Einzelne Stockwerkeigentümer erhalten den Ausweis in der Regel über die Verwaltung. Wichtig beim Verkauf oder bei einer Hypothek: Banken verlangen den Ausweis für das gesamte Gebäude – Ihren individuellen Anteil weisen Sie ergänzend durch die Wertquote nach, die im Grundbuchauszug oder im STWE-Reglement festgehalten ist.