Der Status eines Erstkäufers wird einer Person oder einem Haushalt verliehen, der neue oder alte Immobilien erwerben möchte und die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Jemand war Mieter und erwirbt nun eine Immobilie im Rahmen einer Mietinvestition.
- Jemand seit mindestens zwei Jahren keinen Hauptwohnsitz besitzt.
Der Status des Erstkäufers berechtigt Sie zum Bezug von Beihilfen des Bundes zur Erleichterung des Erwerbs von Immobilien.