Ein Gestaltungsplan kommt oftmals zum Einsatz, wenn eine Liegenschaft gebaut werden soll, die in irgendeiner Weise die Öffentlichkeit betrifft. Das können Pärke, Plätze, Erholungsgebiete, der Umbau von historischen Gebäuden oder eine Liegenschaft mit öffentlichen Teilen sein. Im Gestaltungsplan wird die genaue Nutzung definiert, es finden sich Informationen zu der geplanten Funktion, Erschliessung, Architektur und Ausstattung. Dieser Plan ist viel detaillierter als ein Zonenplan und muss bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden, damit er vom Regierungsrat genehmigt werden kann. Ein akzeptierter Gestaltungsplan ist für den Eigentümer verbindlich und darf nicht mehr verändert werden.