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3. Säule Schweizer Sozialsystem

Oliver S.
14.10.2022
6 min

Verpfändung 2. Säule, 3. Säule: was ist das?

Zweck 
Die 3. Säule dient der Existenzsicherung im Alter durch betriebliche Altersvorsorge, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Träger 
Banken und Versicherungen

Art 
Freiwillige Versicherung

Ähnliche Begriffe
3. Säule, Soziale Absicherung in der Schweiz, 3. private Vorsorge, 3-Säulen-System

3. Säule des Schweizer Sozialsystems

Das dreisäulige Schweizer Sozialsystem sichert die Vorsorge für das Alter. Bei der 1. Säule und 2. Säule handelt es sich um obligatorische Versicherungen, um ca. 60 % der letzten Bezüge für das Alter zu sichern. Die 3. Säule ist eine freiwillige private Zusatzvorsorge, um die Lücke zwischen den 60 % und den letzten vollen Bezügen (teilweise oder voll) zu schliessen.

Die individuelle Vorsorge der 3. Säule wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Der Bund und die Kantone unterstützen die Selbstvorsorge durch Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik, wie z. B. Steuervergünstigungen. Alle Massnahmen der 3a Säule traten 1987 erstmalig in Kraft. 

Innerhalb der 3. Säule gibt es eine Vielzahl von Optionen und Möglichkeiten, um zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen. Alle grossen Finanzinstitute der Schweiz (Banken und Versicherungen) haben diverse Angebote in ihrem Programm. 

Die private Vorsorge der 3. Säule gliedert sich in zwei grosse Unterbereiche, die gebundene Vorsorge (3a) und die freie Vorsorge (3b). Was unterscheidet diese beiden Bereiche?

Gebundene Vorsorge 3. Säule: 3a

Gebunden heisst dieser Bereich, weil er zu 100 % zweckgebunden ist. Er basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip und dient ausschliesslich dem Zweck der Finanzierung des Lebensunterhaltes im Alter. 

Der wesentliche Charakter der 3a Säule besteht in seiner steuerlichen Privilegierung. Die Beiträge sind somit steuerabzugsfähig. Dafür kann jedoch über das Guthaben nicht jederzeit und frei verfügt werden. Die Leistungen aus 3a sind wie jene der 2. Säule voll besteuert.

Um den Anforderungen an eine gebundene Vorsorge nach 3a gerecht zu werden, muss man eine «Gebundene Vorsorgevereinbarung» der 3. Säule mit einer Bankstiftung oder aber eine «Gebundene Vorsorgeversicherung» bei einem Schweizer Versicherungsunternehmen abschliessen. Sowohl Banken als auch Versicherungen haben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sehr unterschiedliche Produkte entwickelt, aus denen man wählen kann:

Vorsorgeprodukte im Rahmen der 3a Vorsorge von Banken und Versicherungen

Sowohl Banken als auch Versicherungen bieten gesetzeskonforme Anlageprodukte an:

Gebundene Vorsorgevereinbarung nach 3a (Banken)

Banken bieten drei verschiedene Arten von 3a Vorsorgevereinbarungen an:

  1. Vorsorgekonto: Hierbei handelt es sich um eine Art Sparbuch, für das man jedoch bessere Zinsen erhält, als bei einem herkömmlichen Sparkonto. In Bezug auf die Höhe der Einzahlungen ist man sehr flexibel und kann die Beträge jederzeit anpassen.
  1. Vorsorgefonds: Bei dieser Variante werden die Einzahlungen in die 3. Säule in Form von Wertpapieren (Aktienfonds) investiert. Einerseits sind hier die Renditemöglichkeiten deutlich höher, als bei einem Vorsorgekonto, dafür muss man jedoch auch mit dem bekannten Risiko von Wertverlusten der am Fonds beteiligten Aktien rechnen. 

Um diesem Risiko gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber eine Quote festgelegt, die man in einen solchen Fonds im Rahmen der 3. Säule (und seinen Vorzügen) investieren darf. Hinzukommen Fondsprodukte verschiedener Risikoklassen. In einigen Fällen kann man diese auch während der Laufzeit ändern. 

In anderen Fällen ist das Paket von vorneherein so angelegt, dass jüngere Menschen mit einem eher chancenorientierten Fonds beginnen und dieser im Laufe der Jahre in immer konservativere (und vermeintlich sicherere) Formen umgeschichtet wird. 

  1. Strukturierte (kapitalgeschützte) Vorsorgeprodukte: Bei dieser Form handelt es sich um eine Mischung der beiden zuvor vorgestellten Optionen. Hierbei ist die Renditemöglichkeit höher als bei einem Vorsorgekonto der 3. Säule, ohne jedoch die Gefahr, sein Kapital zu verlieren. Diesen Schutz lassen sich die Banken jedoch mit geringeren Zinsen bezahlen. 

Gebundene Vorsorgeversicherung nach 3a (Versicherungen)

Versicherungen haben zwei verschiedene Finanzprodukte im Rahmen der 3a Vorsorge im Programm:

  1. Vorsorgepolice:  Mit einer Vorsorgepolice nach 3a sichern Sie einerseits Ihr Alterskapital und andererseits wird ein Versicherungsschutz bei Invalidität oder Tod gewährt, der auf die Erben übergeht.
  1. Fondsgebundene Vorsorgepolice: Analog zu dem fondsgebundenen Bankenprodukt der 3. Säule, werden auch hier die monatlichen Prämien in Aktienfonds investiert. Dies ermöglicht einerseits bessere Zinsen, erhöht aber gleichzeitig auch den (Teil-) Verlust des eingezahlten Kapitals. Da es sich hierbei jedoch um eine Versicherungsleistung handelt, ist ebenso bei dieser Variante ein Schutz bei Invalidität und Tod inkludiert.

Bedingungen und Leistungen aus der 3a Vorsorge

Alle 3a Produkte sind an umfängliche Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich kann jedoch jeder, der erwerbsfähig ist, Vorsorgemassnahmen nach 3a bilden. Für Selbstständige, für die die zweite Säule nicht obligatorisch ist, nimmt die Säule 3a eine besonders wichtige Stelle zur Sicherung der Altersvorsorge ein. 

Begünstigte Personen der Leistungen aus 3a Produkten

Im Erlebensfall ist der Vorsorgenehmer grundsätzlich der Begünstigte aus den Leistungen aller 3a-Finanzprodukte. Nach dessen Ableben zunächst der überlebende Ehegatte, gefolgt von den direkten Nachkommen, den Eltern, den Geschwistern und weiteren Erben. 

Jährliche Maximalbeträge für Einzahlungen in 3a Produkte

Sollen sich die Einzahlungen in die 3. Säule 3a steuermindernd auswirken, sind bestimmte Höchstbeträge zu beachten, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt werden. Ab 2021 sind die CHF 6’883.- pro Jahr, wenn die Person einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehört («kleiner Betrag»). 

Vom «grossen Betrag» spricht man bei Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören. Hier gilt als Höchstgrenze 20 % des Erwerbseinkommens, jedoch (seit 2021) maximal CHF 34'416.- pro Jahr.

Beiträge dürfen bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV geleistet werden.

Leistungen aus 3a Massnahmen

Bei Erreichung des Rentenbezugsalters der AHV kann man wählen, ob man die Summe in einem ausgezahlt haben möchte oder einen passenden Auszahlplan anwendet. 

Ein vorzeitiger Bezug der Leistungen ist durch Entnahme des Kapitals aufgrund festgelegter Kriterien möglich. Hierzu gehört unter anderem die Finanzierung eines selbst genutzten Wohneigentums bzw. die Zahlung von Hypothekenzinsen, der Einkauf in eine Pensionskasse oder aber der Weggang aus der Schweiz.

Die Leistungen dürfen frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV (65 Jahre alt für Männer und 64 Jahre alt für Frauen) bezogen werden.

Kündigung von 3a Produkten

3a-Vorsorgeprodukte können nur unter ganz speziellen Voraussetzungen gekündigt werden, die man jeweils den Vertragsbedingungen oder dem Gesetzestext entnehmen kann. 

Freie Vorsorge 3. Säule: 3b

Die 3. Säule 3b besteht aus Vorsorgemassnahmen wie Sparheft, Lebensversicherung, Anlagen jeder Art, Immobilien und vielem mehr. In diesem Bereich gibt es jedoch keinerlei steuerliche Privilegierung.

Einerseits verzichtet man bei Produkten der 3b Säule zwar auf alle Steuervergünstigungen, jedoch ist eine Auszahlung nicht an das Rentenalter gekoppelt und man kann über sein Kapital jederzeit frei verfügen. 

Vorsorge 3. Säule: Die Quintessenz
  • Die 3. Säule deckt die private und freiwillige Vorsorge im Rahmen des 3-säuligen sozialen Vorsorgesystems der Schweiz ab.
  • Um die Versorgungslücke zwischen den rund 60 % der 1. und 2. Säule und dem letzten Einkommen zu schliessen, ist die 3. Säule das geeignete Instrument.
  • Massnahmen im Bereich 3a werden bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich privilegiert, allerdings nicht die Leistungen daraus.

Quellen

https://www.ch.ch/de/pensionierung/altersvorsorge/3-saule--private-vorsorge-/ 

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/gebundene-selbstvorsorge.html

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.