Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) der Schweiz, oft auch als Lex Weber bezeichnet, trat 2016 durch eine Entscheidung im Nationalrat in Kraft. Sie ist das Ergebnis der Zweitwohnungsinitiative, die im Jahr 2012 von der Schweizer Bevölkerung angenommen wurde. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, den starken Anstieg von Zweitwohnungen in Tourismusregionen einzudämmen und die Zersiedelung zu begrenzen. Besonders in Gemeinden, in denen der Anteil an Zweitwohnungen über 20 % liegt, sind entsprechend der Entscheidung des Nationalrates strenge Vorschriften für den Bau und die Umnutzung von Wohnungen in Kraft getreten.
In diesem Beitrag geht es um die Definition des Zweitwohnungsgesetzes. Welche Änderungen das Gesetz 2024 erfuhr, erfahren Sie hier.
Durch das Zweitwohnungsgesetz soll der Immobilienmarkt in touristisch geprägten Gebieten stabilisiert und eine nachhaltige Raumentwicklung gefördert werden. Es betrifft vorrangig beliebte Ferienorte wie das Wallis, Graubünden und Davos. Das Gesetz hat weitreichende Auswirkungen auf Immobilienbesitzer, Investoren und lokale Gemeinden, die sich an die neuen Regelungen anpassen müssen.
Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) soll die touristischen Regionen in der Schweiz durch klare Vorgaben des Nationalrates zur Raumentwicklung schützen. Zu den Hauptzielen des Gesetzes gehören:
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen betrifft besonders Gemeinden wie das Wallis, Graubünden und Davos, in denen Zweitwohnungen eine dominante Rolle spielen. Es wurde festgelegt, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % keine neuen Zweitwohnungen für Eigentümer bewilligen dürfen, ausser es handelt sich um spezifische Sonderfälle, wie Aparthotels oder Beherbergungsbetriebe, die touristisch genutzt werden.
Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Bauaktivitäten in den betroffenen Regionen, da Bauvorhaben in diesen Gemeinden strengen Prüfungen unterzogen werden müssen.
Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) legt klare Regeln für den Bau und die Nutzung von Zweitwohnungen fest. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Schaffung neuer Zweitwohnungen in Regionen mit einem hohen Anteil an solchen Immobilien zu regulieren. Das Gesetz enthält verschiedene Artikel, darunter wichtige Bestimmungen in Art. 8 ZWG, die die Ausnahmen und speziellen Anforderungen für Zweitwohnungen und die kurzzeitige Nutzung durch Gäste betreffen.
Eine Zweitwohnung ist definiert als eine Wohnung, die nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt wird. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die gelegentlich als Ferienwohnung genutzt oder zu touristischen Zwecken vermietet werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, die im Gesetz festgelegt sind. Diese Ausnahmen gelten vor allem für Immobilien, die in speziell strukturierten Beherbergungsbetrieben wie Aparthotels genutzt werden, oder für bestimmte touristische Projekte. Auch bei Renovierungen oder Umbauten bestehender Wohnungen können unter bestimmten Umständen Ausnahmen gewährt werden.
Art. 8 ZWG definiert die Möglichkeit, Zweitwohnungen in touristisch genutzten Anlagen oder Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs zu bewilligen. Damit sollen touristische Einrichtungen erhalten und der Bedarf an kurzfristiger Unterkunft gedeckt werden, ohne dass der Anteil der Zweitwohnungen weiter ansteigt.
Das Zweitwohnungsgesetz sieht vor, dass Zweitwohnungen im Grundbuch als solche erkennbar eingetragen werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) überwacht die Einhaltung der Vorschriften und bietet Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Ja, es ist möglich, in der Schweiz eine Zweitwohnung zu besitzen. Allerdings gibt es in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % strenge Einschränkungen für den Bau neuer Zweitwohnungen. Bestehende Zweitwohnungen sind nicht betroffen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz dient und nur gelegentlich oder zu Ferienzwecken genutzt wird. Auch Immobilien, die für die kurzzeitige Vermietung vorgesehen sind, gelten als Zweitwohnungen.
Eine Erstwohnung ist eine Immobilie, die als dauerhafter Hauptwohnsitz des Eigentümers oder Mieters dient. Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem eine Person gemeldet ist und ihren Lebensmittelpunkt hat.