Per Januar 2016 trat in der Schweiz das Zweitwohnungsgesetz in Kraft. Dieses verbietet es in Gemeinden Zweitwohnsitze zu bauen sofern davon schon mehr als 20% bestehen. Insbesondere Ferienortschaften, beispielsweise in den Bergen, müssen demnach mit der Zeit mehr permanente Bewohner anwerben und dürfen keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen und Zweithäuser vergeben. Deswegen muss gerade in solchen Regionen vor einem Kauf dringend auf allfällige Nutzungsbeschränkungen geachtet werden.