Dieses Recht erlaubt dem Nutzungsberechtigten den Gebrauch von Gemeinschaftsflächen wie etwa Garten, Dachterrasse oder Parkplatz. Dies ändert aber nichts am Eigentumsstatus und bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden. Gerade beim Verkauf von Eigentumswohnungen kann ein zugeteiltes Sondernutzungsrecht die Attraktivität der Immobilie steigern.