Legale Vereinigung (aber anders als die Ehe) zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts (dies betrifft also keine Menschen unterschiedlichen Geschlechts). Eingetragene Partnerschaften unterliegen im Gegensatz zu Ehen nicht dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, sondern dem Bundesrecht. Das Gesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, dass einer der Partner die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen muss.
Personen, die durch eine eingetragene Partnerschaft gebunden sind, leben unter dem Abkommen der Gütertrennung. Allerdings gehört jeder Immobilienkauf ohne einen notariell beglaubigten Vertrag ausschliesslich dem Partner, der ihn erworben hat.