Es unterscheidet sich vom Vorkaufsrecht, das einem Käufer den Vorrang beim Verkauf einer Immobilie einräumt. Das Kaufrecht bezieht sich eher auf einen Vertrag, mit dem ein Verkäufer und ein Käufer die Übertragung des Eigentums an einem Gut vereinbaren. Er wird im Grundbuch eingetragen und dient dazu, den Kauf der Immobilie abzusichern.
Einfach ausgedrückt ist das Kaufrecht ein Verkauf auf Zeit, bei dem ein Käufer bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Anzahlung leisten und den Restbetrag nach Ablauf der von den Beteiligten vereinbarten Frist zahlen muss. Diese Frist darf in keinem Fall mehr als zehn Jahre betragen. Das Kaufrecht ist, auch wenn es vererbt werden kann, nicht übertragbar.