Wohnrecht

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
1 min

Wohnrecht: was ist das?

Recht, ein Haus oder eine Wohnung eingeschränkt und nur als eigenen Wohnort zu nutzen. Diese eingeschränkte Nutzung zeigt sich darin, dass es nicht möglich ist, diese Wohnung oder dieses Wohnrecht an einen Dritten abzutreten, weder durch einen Mietvertrag noch durch Erbschaft an die eigenen Erben. Das Wohnrecht unterscheidet sich daher vom Niessbrauch.

Im Gegenzug ist der Wohnberechtigte verpflichtet, die üblichen Nebenkosten eines Mieters zu zahlen (Warmwasser, Strom und alle laufenden Reparaturen). Das Wohnrecht wird begründet:

- Entweder als Ergebnis eines notariell beglaubigten und im Grundbuch eingetragenen Vertrages des Eigentümers;
- Oder nach dem Antrag eines überlebenden Ehepartners gemäss den im Zivilgesetzbuch festgelegten Bedingungen.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.