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Wohnrecht

RealAdvisor TeamAktualisiert am 10.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Recht, ein Haus oder eine Wohnung eingeschränkt und nur als eigenen Wohnort zu nutzen.

Recht, ein Haus oder eine Wohnung eingeschränkt und nur als eigenen Wohnort zu nutzen. Diese eingeschränkte Nutzung zeigt sich darin, dass es nicht möglich ist, diese Wohnung oder dieses Wohnrecht an einen Dritten abzutreten, weder durch einen Mietvertrag noch durch Erbschaft an die eigenen Erben. Das Wohnrecht unterscheidet sich daher vom Niessbrauch.

Im Gegenzug ist der Wohnberechtigte verpflichtet, die üblichen Nebenkosten eines Mieters zu zahlen (Warmwasser, Strom und alle laufenden Reparaturen). Das Wohnrecht wird begründet:

- Entweder als Ergebnis eines notariell beglaubigten und im Grundbuch eingetragenen Vertrages des Eigentümers;
- Oder nach dem Antrag eines überlebenden Ehepartners gemäss den im Zivilgesetzbuch festgelegten Bedingungen.

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