Ein Ausschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die eine Anordnung oder ein Verbot in Bezug auf die Verwendung auf und um private Gelder verkündet. So beziehen sich die Ausschlüsse häufig auf Park- oder Zufahrtsverbote. Der Ausschluss wird vom Eigentümer oder Nutzniesser einer Immobilie beim Friedensrichter erwirkt und erfordert die Zahlung von Verwaltungsgebühren.
Sobald die Entscheidung ergangen ist, wird sie vom Rathaus und vom Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, ausgehängt. Dieser kann sich auch an eine Beschilderungsfirma wenden, die das im Ausschluss enthaltene Gebot oder Verbot durch ein Schild verwirklicht.