Lex Koller ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Bundesgesetzes aus dem Jahre 1983, das den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland regelt. Der spezielle Name des Gesetzes ist auf einen ehemaligen Bundesrat zurückzuführen. Arnold Koller leistete einen massgebenden Beitrag bei der Ausarbeitung des Gesetzes und setzte sich sehr dafür ein, dass der Schweizer Boden in einheimischen Besitz bleibt. Aus dem Lex Koller entstanden die Beschränkungen für die Erwerbsmöglichkeiten von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer. Zuvor galten die weniger strengen Gesetze von Lex Friedrich und Lex Furgler. Aktuell wird sogar darüber diskutiert, das Lex Koller nochmals zu verschärfen.