Das Planungs- und Baugesetz stellt sicher, dass alle nötigen Lebensräume sinnvoll und gerecht verteilt werden. Dazu gehören neben den Wohn - und Arbeitszonen auch Erholungs- und Freizeitgebiete sowie allerlei Strassen, um die Mobilität sicherzustellen. An vielen Orten darf auch die Landwirtschaft nicht vergessen gehen. Der zur Verfügung stehende Boden wird durch das Planungs- und Baugesetz möglichst sinnvoll verteilt und gestaltet. Das Planungs - und Baugesetz unterliegt in erster Linie dem BAG, danach den Kantonen und zuletzt den Gemeinden.