Die Personaldienstbarkeiten regeln Vereinbarungen zwischen Personen und Grundstücken. Beispielsweise kann eine Personaldienstbarkeit jemandem Wohnrecht in einer Liegenschaft einräumen. Auch wenn der Eigentümer des Grundstücks wechselt, darf die in der Personaldienstbarkeit begünstigte Person den Wohnsitz zu denselben Konditionen beibehalten. Eine Personaldienstbarkeit muss nicht im Grundbuch eingetragen werden, ein beglaubigter Vertrag muss aber bestehen. Mögliche Personaldienstbarkeiten sind:
- Selbstständiges Baurecht
- Wohnrecht
- Nutzniessung
- Gesetzliche Eigentumsbeschränkungen