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Der Unterschied zwischen einer Parzelle und einem Grundstück liegt in der Spezifität: Ein Grundstück ist der übergeordnete rechtliche Begriff für einen im Grundbuch eingetragenen Landteil. Eine Parzelle beschreibt die katastermässig vermessene Grundfläche innerhalb einer Katastralgemeinde. Ein Grundstück kann aus mehreren Parzellen bestehen. Umgekehrt ist jede Parzelle stets Teil eines Grundstücks.
Im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) bezeichnet ein Grundstück einen klar abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer eigenen Nummer geführt wird. Das Eigentum erstreckt sich dabei grundsätzlich nicht nur auf den Boden selbst, sondern auch auf alle fest damit verbundenen Bestandteile. Dazu gehören Gebäude, Bepflanzungen und Einbauten.
Das Grundbuch ist das öffentliche Register, das Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten (z. B. Wegrechte) und Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken) festhält. Eigentum geht rechtlich erst mit dem Grundbucheintrag über – nicht bereits beim Vertragsabschluss oder der Schlüsselübergabe.
Das ZGB unterscheidet vier Grundstücksarten:
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Eine Parzelle ist eine durch Grenzlinien abgeschlossene Fläche der Erdoberfläche. Die amtliche Vermessung legt ihre Grenzen exakt fest. Das Vermessungsamt weist ihr eine eindeutige Parzellennummer zu.
Man unterscheidet:
Unter Parzellierung versteht man die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehr selbständige Parzellen. Das geschieht häufig, um einzelne Grundstücksteile separat zu verkaufen, unterschiedliche Nutzungen zu ermöglichen oder ein grosses Areal für mehrere Bauprojekte zu erschliessen.
In der Schweiz ist eine Parzellierung nicht formlos möglich. Sie erfordert:
Besonders in dicht besiedelten Gebieten und bei Baulandreserven ist die Parzellierung ein gängiges Instrument der Grundstücksentwicklung.
| Merkmal | Grundstück | Parzelle |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | ZGB / Grundbuch | Katasterrecht / Amtliche Vermessung |
| Identifikation | Grundbuchnummer | Parzellennummer |
| Umfang | Kann mehrere Parzellen enthalten | Immer Teil eines Grundstücks |
| Zweck | Rechtliche Eigentumseinheit | Vermessungstechnische Einheit |
| Register | Grundbuch | Kataster / Parzellenplan |
Bauland unterscheidet sich von anderen Grundstückskategorien durch die baurechtliche Freigabe. Als vollwertiges Bauland gilt eine Fläche erst, wenn die Erschliessung gesichert ist – also Anschlüsse an Wasser, Abwasser und Strom vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im RealAdvisor-Glossarbeitrag zu Bauland.
Im Schweizer Alltag werden Liegenschaft und Grundstück oft synonym verwendet. Juristisch ist die Liegenschaft jedoch eine von vier Grundstücksarten nach ZGB – neben selbständigen und dauernden Rechten, Bergwerken und Miteigentumsanteilen. Sie bezeichnet konkret eine abgegrenzte Bodenfläche mit bestimmten Grenzen, die im Grundbuch eingetragen ist.
Der Unterschied zwischen einer Parzelle und einem Grundstück ist in der Praxis oft subtil, rechtlich aber relevant: Das Grundstück ist die massgebliche Einheit im Schweizer Grundbuch, die Parzelle die vermessungstechnische Einheit im Kataster. Wer ein Grundstück kauft, teilt oder bebauen möchte, sollte beide Konzepte kennen – ebenso wie verwandte Begriffe wie Liegenschaft, Bauland und Parzellierung. Im Zweifelsfall lohnt sich der Gang zum Notar oder Grundbuchamt.
Ein Grundstück ist die rechtliche Eigentumseinheit im Grundbuch. Eine Parzelle ist die katastermässig vermessene Fläche innerhalb einer Katastralgemeinde. Ein Grundstück kann mehrere Parzellen umfassen.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindest- oder Maximalgrösse. Parzellengrössen variieren je nach Kanton, Nutzungszone und Lage stark. In städtischen Gebieten können Parzellen wenige hundert Quadratmeter umfassen, in ländlichen Regionen deutlich mehr.
Ja. Eine Parzelle kann sich im Miteigentum mehrerer Personen befinden, solange sie innerhalb einer Katastralgemeinde liegt.
Nein. Eine Eigentumswohnung ist keine Liegenschaft im engeren Sinn, sondern ein Miteigentumsanteil an einer solchen. Für Käufer wichtig: Rechtlich gilt die Wohnung im Grundbuch dennoch als eigenständiges Grundstück, und zwar als Stockwerkeigentum (STWE). Nur so kann sie verkauft oder mit einer Hypothek belastet werden. Die Liegenschaft selbst bleibt im Gesamteigentum aller Stockwerkeigentümer.
Das Grundbuch hält Eigentum, Dienstbarkeiten und Pfandrechte fest. Der Kataster zeigt Lage, Form, Grösse und Nummer der Parzellen – er bildet die vermessungstechnische Grundlage für das Grundbuch.