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Immobilienbewertung bei Erbschaft: Methoden, Gutachten und Steuern in der Schweiz

Oliver S.
20.05.2026
6 min
Inhaltsverzeichnis

Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft bildet die Grundlage für die Erbschaftssteuer, die gerechte Aufteilung unter Erben und die Entscheidung, ob ein Verkauf, eine Vermietung oder die Selbstnutzung sinnvoll ist. Grundlage ist stets der Verkehrswert, also der Preis, den die Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Welche Bewertungsmethode passt und welches Gutachten nötig ist, hängt von der Situation der Erbengemeinschaft ab.

Das Wichtigste im Überblick
  • Die Immobilienbewertung bei der Erbschaft basiert auf dem Verkehrswert. Dieser ist die Grundlage für die Erbschaftssteuer und die Erbteilung.
  • Gebräuchlich sind zwei Gutachtenformen: das Verkehrswertgutachten (bis 60 Seiten) und das Kurzgutachten (bis 35 Seiten).
  • Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Direkte Nachkommen und Ehegatten sind in den meisten Kantonen steuerbefreit.
  • Wer keine eigene Schätzung vorlegt, riskiert eine zu hohe Steuerbelastung.
  • Bei Erbengemeinschaften mit Auszahlungsbedarf ist ein rechtssicheres Vollgutachten notwendig.

Warum eine Immobilienbewertung bei der Erbschaft so wichtig ist

Eine fundierte Bewertung schützt Erben gleich in mehrfacher Hinsicht. Sie verhindert Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft, indem sie eine neutrale, objektive Grundlage für alle Folgeentscheide schafft. Sie minimiert die Erbschaftssteuerbelastung, weil nur ein korrekt ermittelter Wert verhindert, dass das Steueramt einen eigenen – oft zu hohen – Schätzwert ansetzt. Und sie ist die Basis für die Entscheidung, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll.

Emotionen erschweren die Einschätzung oft. Eine professionelle Bewertung schafft Klarheit, unabhängig davon, ob Erben miteinander einig sind oder nicht.

Häufige Fehlannahmen – und warum sie teuer werden können: Viele Erben nehmen einfach den amtlichen Steuerwert als Grundlage, verlassen sich auf ein kostenloses Online-Tool oder lassen die Immobilie vom beauftragten Makler schätzen. Keiner dieser Ansätze berücksichtigt den individuellen Zustand der Liegenschaft, aktuelle Marktverhältnisse oder rechtliche Besonderheiten. Das Resultat sind falsche Auszahlungen, steuerliche Korrekturen oder langwierige Auseinandersetzungen unter Erben.

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Die Wahl der Bewertungsmethode hängt vom Objekttyp ab. Eine detaillierte Erklärung aller gängigen Verfahren finden Sie im Beitrag zum Thema «Wie wird eine Wohnung bewertet?». Für Erbschaftsfälle sind folgende drei Methoden relevant:

Hedonische Schätzung

Für Standardwohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode das gebräuchlichste Verfahren. Sie vergleicht die Immobilie statistisch mit ähnlichen, tatsächlich verkauften Objekten und liefert schnell einen ersten Richtwert. Banken nutzen dieses Verfahren bei der Hypothekarvergabe. Für eine erste Orientierung und als Basis für Vorgespräche mit dem Steueramt reicht sie aus. Für ein verbindliches Gutachten braucht es jedoch eine Vor-Ort-Schätzung.

Sachwert- und Substanzwertverfahren

Bei älteren Gebäuden, Liebhaber- oder Luxusobjekten sowie Liegenschaften in abgelegenen Lagen empfiehlt sich das Sachwertverfahren. Der Wert ergibt sich aus dem Landwert plus Zeitbauwert des Gebäudes, also den Baukosten abzüglich der Altersentwertung. Dieses Verfahren erfordert eine Besichtigung durch einen Experten vor Ort.

Ertragswertverfahren

Für vermietete Objekte oder Mehrfamilienhäuser gilt das Ertragswertverfahren. Der Wert ergibt sich aus den nachhaltigen Nettomieteinnahmen dividiert durch einen Kapitalisierungssatz. Dieses Verfahren ist auch die Grundlage für den Verkehrswert bei Renditeimmobilien.

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Vollgutachten oder Kurzgutachten?

Bei einer Erbschaft sind zwei Gutachtenformen üblich:

Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) beschreibt das Objekt sehr detailliert und kann bis zu 60 Seiten umfassen. Es ist rechtssicher und gerichtsfest. Es kommt zum Einsatz, wenn:

  • mehrere Erben beteiligt sind und ein Erbe die anderen auszahlen möchte
  • Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft bestehen
  • das Gutachten vor Gericht oder gegenüber Behörden verwendet wird

Das Kurzgutachten ist weniger umfangreich (bis 35 Seiten) und günstiger. Es eignet sich, wenn:

  • nur eine erbende Person vorhanden ist
  • sich alle Erben einig sind und keine Auszahlung stattfindet
  • das Gutachten primär zur internen Orientierung dient

Vor Gericht hat das Kurzgutachten keine Beweiskraft. Deshalb sollten Sie bei Streitigkeiten lieber ein Vollgutachten erstellen lassen.

Wertgutachten für ein Haus bei der Erbschaft: Kosten im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die marktüblichen Kostenrahmen für die verschiedenen Gutachtenarten:

GutachtenartKosten (Richtwerte)Geeignet für
Online-Schätzung (hedonisch)KostenlosErste Orientierung
Kurzgutachten durch ExpertenCHF 800–1'500Einigung unter Erben, Steueramt
Vollgutachten (Verkehrswertgutachten)CHF 1'500–3'000Erbengemeinschaft, Gericht, Pflichtteil

Die Kosten variieren je nach Objekt, Region und Anbieter. Holen Sie deshalb vor der Beauftragung mehrere Offerten ein.

Bewertung von Immobilien und Erbschaftsteuer in der Schweiz

Die Erbschaftssteuer wird in der Schweiz kantonal geregelt. Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer. Die Höhe hängt vom Wert der geerbten Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben ab.

Da die Steuer auf dem Verkehrswert der Immobilie basiert, ist eine korrekte Bewertung steuerrelevant. Ein zu hoher Wert führt zu einer zu hohen Steuerbelastung, während ein zu tiefer Wert steuerrechtliche Probleme verursachen kann.

Welche Rolle das Finanzamt bei der Immobilienbewertung für eine Erbschaft spielt 

Wer keine eigene Schätzung einreicht, riskiert, dass das Steueramt einen Durchschnittswert für die Region ansetzt. Dieser kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen und ist meist höher. Ein professionelles Gutachten einer anerkannten Fachperson stärkt Ihre Position gegenüber dem Steueramt. Da die Kantone jedoch nicht in jedem Fall verpflichtet sind, diesen Wert zu übernehmen, empfiehlt sich bei Unklarheiten eine Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Steueramt.

Erbschaftssteuersätze: kantonale Unterschiede

Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt über die Erbschaftssteuersätze. Für genaue Steuersätze und Freibeträge empfiehlt sich eine Auskunft beim zuständigen kantonalen Steueramt:

VerwandtschaftsgradSteuerliche Behandlung
Ehegatte / eingetragene PartnerIn allen Kantonen steuerfrei
Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel)In den meisten Kantonen steuerfrei
ElternJe nach Kanton steuerfrei oder gering besteuert
GeschwisterTeils hohe Steuersätze (je nach Kanton)
Nicht verwandte PersonenHöchste Steuersätze, bis über 30 % in einzelnen Kantonen

Die Erbschaftssteuerregelung variiert stark von Kanton zu Kanton. Einige Kantone verzichten vollständig auf eine Erbschaftssteuer oder erheben sie nur bei entfernten Verwandten. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Kanton wenden Sie sich an das zuständige kantonale Steueramt oder konsultieren Sie die Schweizerische Steuerkonferenz.

Erbengemeinschaft: Immobilienbewertung bei mehreren Erben

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, muss die Liegenschaft anteilig aufgeteilt werden. Beschliesst ein Erbe, die Immobilie zu übernehmen, muss er die anderen Erben zum Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung auszahlen. Dafür ist ein verbindliches Gutachten notwendig, das von allen Parteien anerkannt wird.

Die Schätzung wird dem Nachlassverwalter übergeben, der die gerechte Aufteilung des Nachlasses sicherstellt. Je früher eine professionelle Bewertung vorliegt, desto reibungsloser verläuft die Erbteilung.

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Besondere rechtliche Konstellationen bei geerbten Immobilien

Folgende rechtliche Belastungen können den Verkehrswert einer geerbten Liegenschaft beeinflussen:

  • Wohnrecht: Das Recht einer Person, eine Immobilie zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein, mindert den Marktwert, weil die freie Nutzung eingeschränkt ist.
  • Nutzniessung: Ähnlich wie das Wohnrecht, aber umfassender: Der Nutzniessungsberechtigte darf die Immobilie auch vermieten und Erträge daraus erzielen. Das reduziert den Verkehrswert für Erben.
  • Baurecht: Ist auf dem geerbten Grundstück ein Baurecht zugunsten Dritter eingetragen, beeinflusst dies den Grundstückswert.
  • Miteigentum: Gehörte die Immobilie dem Erblasser nur anteilig, wird nur dieser Anteil vererbt, was die Bewertung und spätere Verfügung über die Liegenschaft kompliziert.

Eine fachgerechte Immobilienbewertung berücksichtigt diese Rechte. Lassen Sie entsprechende Einträge im Grundbuch vor der Schätzung klären.

Was tun mit der geerbten Immobilie?

Nach der Bewertung stellt sich die zentrale Frage: behalten, vermieten oder verkaufen?

  • Behalten und selbst nutzen ist sinnvoll, wenn die Tragbarkeit gegeben ist und eine persönliche oder familiäre Bindung an die Liegenschaft besteht. Allfällige Hypotheken müssen übernommen oder neu strukturiert werden.
  • Vermieten lohnt sich, wenn die Immobilie in einer nachgefragten Lage liegt und die Mieteinnahmen die Unterhaltskosten übersteigen. Eine Ertragswertberechnung gibt Aufschluss über die Rendite.
  • Verkaufen ist oft die einfachste Lösung bei Erbengemeinschaften oder wenn keine Partei die Immobilie selbst nutzen möchte. Eine professionelle Schätzung vor dem Verkauf stellt sicher, dass der Angebotspreis dem Marktwert entspricht.

Fazit

Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt für eine gerechte Erbteilung, eine korrekte Erbschaftssteuerberechnung und eine sinnstiftende Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft. Die Grundlage ist stets der Verkehrswert, ermittelt durch eine anerkannte Bewertungsmethode. Wer ein professionelles Gutachten einreicht, schützt sich vor einem zu hohen Steuerwert des Steueramts und vermeidet Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei Unsicherheiten lohnt sich frühzeitig ein Gespräch mit einem Experten.

Quellen

  • Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Erbrecht: bj.admin.ch
  • Schweizerische Steuerkonferenz, kantonale Erbschaftssteuern: steuerkonferenz.ch
  • Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstücksbewertungsexperten (SVKG): svkg.ch

FAQ

Welcher Wert einer Immobilie wird bei der Erbschaftsteuer berechnet?

Die Erbschaftssteuer basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie, also dem Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte. Dieser wird durch ein professionelles Gutachten ermittelt. Ein korrekt belegter Verkehrswert schützt Erben davor, dass das Steueramt einen eigenen, oft höheren Wert ansetzt.

Welches Immobiliengutachten wird bei einer Erbschaft benötigt?

Das hängt von der Situation ab. Bei mehreren Erben mit Auszahlungsbedarf oder bei Streitigkeiten ist ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) nötig, da es rechtssicher und gerichtsfest ist. Sind sich alle Erben einig, reicht ein günstigeres Kurzgutachten. Vor Gericht hat das Kurzgutachten keine Beweiskraft

Wie wird der Verkehrswert einer geerbten Immobilie berechnet?

Für Standardwohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode am gebräuchlichsten. Für Renditeobjekte gilt das Ertragswertverfahren, für Spezialimmobilien das Sachwertverfahren. In jedem Fall misst der Experte die Immobilie aus, analysiert den lokalen Markt und vergleicht mit tatsächlich erzielten Transaktionspreisen ähnlicher Objekte.

Was passiert mit der Erbschaftssteuer, wenn ich keine eigene Schätzung einreiche?

Das Steueramt ermittelt dann einen eigenen Wert, oft auf Basis von Durchschnittswerten der Region. Dieser kann deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen und zu einer überhöhten Steuerbelastung führen. Eine professionelle Schätzung durch einen anerkannten Gutachter erlaubt Ihnen, den Verkehrswert gegenüber dem Steueramt zu belegen.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Grundstückgewinnsteuer?

Die Erbschaftssteuer fällt bei der Übernahme der Immobilie durch die Erbschaft an und basiert auf dem Verkehrswert. Bei Erbschaften gilt in der Schweiz ein gesetzlich vorgeschriebener Steueraufschub in allen Kantonen: Beim Eigentumsübergang durch Erbschaft wird keine Grundstückgewinnsteuer fällig. Die Steuer wird erst erhoben, wenn Sie die Immobilie später an einen Dritten verkaufen. Der Gewinn berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungspreis des Erblassers und Ihrem Verkaufserlös.

Was ist der Pflichtteil bei geerbten Immobilien?

Der Pflichtteil sichert bestimmten Erben (Kinder, Ehegatten) einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, der nicht durch ein Testament entzogen werden kann. Wird eine Immobilie vererbt, ist ihr Verkehrswert die Berechnungsbasis für allfällige Pflichtteilsansprüche. Bei Pflichtteilsstreitigkeiten ist ein rechtssicheres Vollgutachten und die Begleitung durch einen Erbrechtsanwalt empfehlenswert.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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