Was ist meine Immobilie wert?
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Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft bildet die Grundlage für die Erbschaftssteuer, die gerechte Aufteilung unter Erben und die Entscheidung, ob ein Verkauf, eine Vermietung oder die Selbstnutzung sinnvoll ist. Grundlage ist stets der Verkehrswert, also der Preis, den die Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielen würde. Welche Bewertungsmethode passt und welches Gutachten nötig ist, hängt von der Situation der Erbengemeinschaft ab.
Eine fundierte Bewertung schützt Erben gleich in mehrfacher Hinsicht. Sie verhindert Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft, indem sie eine neutrale, objektive Grundlage für alle Folgeentscheide schafft. Sie minimiert die Erbschaftssteuerbelastung, weil nur ein korrekt ermittelter Wert verhindert, dass das Steueramt einen eigenen – oft zu hohen – Schätzwert ansetzt. Und sie ist die Basis für die Entscheidung, ob die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll.
Emotionen erschweren die Einschätzung oft. Eine professionelle Bewertung schafft Klarheit, unabhängig davon, ob Erben miteinander einig sind oder nicht.
Häufige Fehlannahmen – und warum sie teuer werden können: Viele Erben nehmen einfach den amtlichen Steuerwert als Grundlage, verlassen sich auf ein kostenloses Online-Tool oder lassen die Immobilie vom beauftragten Makler schätzen. Keiner dieser Ansätze berücksichtigt den individuellen Zustand der Liegenschaft, aktuelle Marktverhältnisse oder rechtliche Besonderheiten. Das Resultat sind falsche Auszahlungen, steuerliche Korrekturen oder langwierige Auseinandersetzungen unter Erben.
Die Wahl der Bewertungsmethode hängt vom Objekttyp ab. Eine detaillierte Erklärung aller gängigen Verfahren finden Sie im Beitrag zum Thema «Wie wird eine Wohnung bewertet?». Für Erbschaftsfälle sind folgende drei Methoden relevant:
Für Standardwohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode das gebräuchlichste Verfahren. Sie vergleicht die Immobilie statistisch mit ähnlichen, tatsächlich verkauften Objekten und liefert schnell einen ersten Richtwert. Banken nutzen dieses Verfahren bei der Hypothekarvergabe. Für eine erste Orientierung und als Basis für Vorgespräche mit dem Steueramt reicht sie aus. Für ein verbindliches Gutachten braucht es jedoch eine Vor-Ort-Schätzung.
Bei älteren Gebäuden, Liebhaber- oder Luxusobjekten sowie Liegenschaften in abgelegenen Lagen empfiehlt sich das Sachwertverfahren. Der Wert ergibt sich aus dem Landwert plus Zeitbauwert des Gebäudes, also den Baukosten abzüglich der Altersentwertung. Dieses Verfahren erfordert eine Besichtigung durch einen Experten vor Ort.
Für vermietete Objekte oder Mehrfamilienhäuser gilt das Ertragswertverfahren. Der Wert ergibt sich aus den nachhaltigen Nettomieteinnahmen dividiert durch einen Kapitalisierungssatz. Dieses Verfahren ist auch die Grundlage für den Verkehrswert bei Renditeimmobilien.
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Bei einer Erbschaft sind zwei Gutachtenformen üblich:
Das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) beschreibt das Objekt sehr detailliert und kann bis zu 60 Seiten umfassen. Es ist rechtssicher und gerichtsfest. Es kommt zum Einsatz, wenn:
Das Kurzgutachten ist weniger umfangreich (bis 35 Seiten) und günstiger. Es eignet sich, wenn:
Vor Gericht hat das Kurzgutachten keine Beweiskraft. Deshalb sollten Sie bei Streitigkeiten lieber ein Vollgutachten erstellen lassen.
Die folgende Übersicht zeigt die marktüblichen Kostenrahmen für die verschiedenen Gutachtenarten:
| Gutachtenart | Kosten (Richtwerte) | Geeignet für |
|---|---|---|
| Online-Schätzung (hedonisch) | Kostenlos | Erste Orientierung |
| Kurzgutachten durch Experten | CHF 800–1'500 | Einigung unter Erben, Steueramt |
| Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) | CHF 1'500–3'000 | Erbengemeinschaft, Gericht, Pflichtteil |
Die Kosten variieren je nach Objekt, Region und Anbieter. Holen Sie deshalb vor der Beauftragung mehrere Offerten ein.
Die Erbschaftssteuer wird in der Schweiz kantonal geregelt. Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer. Die Höhe hängt vom Wert der geerbten Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben ab.
Da die Steuer auf dem Verkehrswert der Immobilie basiert, ist eine korrekte Bewertung steuerrelevant. Ein zu hoher Wert führt zu einer zu hohen Steuerbelastung, während ein zu tiefer Wert steuerrechtliche Probleme verursachen kann.
Wer keine eigene Schätzung einreicht, riskiert, dass das Steueramt einen Durchschnittswert für die Region ansetzt. Dieser kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen und ist meist höher. Ein professionelles Gutachten einer anerkannten Fachperson stärkt Ihre Position gegenüber dem Steueramt. Da die Kantone jedoch nicht in jedem Fall verpflichtet sind, diesen Wert zu übernehmen, empfiehlt sich bei Unklarheiten eine Rücksprache mit dem zuständigen kantonalen Steueramt.
Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt über die Erbschaftssteuersätze. Für genaue Steuersätze und Freibeträge empfiehlt sich eine Auskunft beim zuständigen kantonalen Steueramt:
| Verwandtschaftsgrad | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragene Partner | In allen Kantonen steuerfrei |
| Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) | In den meisten Kantonen steuerfrei |
| Eltern | Je nach Kanton steuerfrei oder gering besteuert |
| Geschwister | Teils hohe Steuersätze (je nach Kanton) |
| Nicht verwandte Personen | Höchste Steuersätze, bis über 30 % in einzelnen Kantonen |
Die Erbschaftssteuerregelung variiert stark von Kanton zu Kanton. Einige Kantone verzichten vollständig auf eine Erbschaftssteuer oder erheben sie nur bei entfernten Verwandten. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Kanton wenden Sie sich an das zuständige kantonale Steueramt oder konsultieren Sie die Schweizerische Steuerkonferenz.
Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, muss die Liegenschaft anteilig aufgeteilt werden. Beschliesst ein Erbe, die Immobilie zu übernehmen, muss er die anderen Erben zum Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung auszahlen. Dafür ist ein verbindliches Gutachten notwendig, das von allen Parteien anerkannt wird.
Die Schätzung wird dem Nachlassverwalter übergeben, der die gerechte Aufteilung des Nachlasses sicherstellt. Je früher eine professionelle Bewertung vorliegt, desto reibungsloser verläuft die Erbteilung.
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Folgende rechtliche Belastungen können den Verkehrswert einer geerbten Liegenschaft beeinflussen:
Eine fachgerechte Immobilienbewertung berücksichtigt diese Rechte. Lassen Sie entsprechende Einträge im Grundbuch vor der Schätzung klären.
Nach der Bewertung stellt sich die zentrale Frage: behalten, vermieten oder verkaufen?
Die Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt für eine gerechte Erbteilung, eine korrekte Erbschaftssteuerberechnung und eine sinnstiftende Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft. Die Grundlage ist stets der Verkehrswert, ermittelt durch eine anerkannte Bewertungsmethode. Wer ein professionelles Gutachten einreicht, schützt sich vor einem zu hohen Steuerwert des Steueramts und vermeidet Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei Unsicherheiten lohnt sich frühzeitig ein Gespräch mit einem Experten.
Die Erbschaftssteuer basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie, also dem Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden könnte. Dieser wird durch ein professionelles Gutachten ermittelt. Ein korrekt belegter Verkehrswert schützt Erben davor, dass das Steueramt einen eigenen, oft höheren Wert ansetzt.
Das hängt von der Situation ab. Bei mehreren Erben mit Auszahlungsbedarf oder bei Streitigkeiten ist ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) nötig, da es rechtssicher und gerichtsfest ist. Sind sich alle Erben einig, reicht ein günstigeres Kurzgutachten. Vor Gericht hat das Kurzgutachten keine Beweiskraft
Für Standardwohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode am gebräuchlichsten. Für Renditeobjekte gilt das Ertragswertverfahren, für Spezialimmobilien das Sachwertverfahren. In jedem Fall misst der Experte die Immobilie aus, analysiert den lokalen Markt und vergleicht mit tatsächlich erzielten Transaktionspreisen ähnlicher Objekte.
Das Steueramt ermittelt dann einen eigenen Wert, oft auf Basis von Durchschnittswerten der Region. Dieser kann deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen und zu einer überhöhten Steuerbelastung führen. Eine professionelle Schätzung durch einen anerkannten Gutachter erlaubt Ihnen, den Verkehrswert gegenüber dem Steueramt zu belegen.
Die Erbschaftssteuer fällt bei der Übernahme der Immobilie durch die Erbschaft an und basiert auf dem Verkehrswert. Bei Erbschaften gilt in der Schweiz ein gesetzlich vorgeschriebener Steueraufschub in allen Kantonen: Beim Eigentumsübergang durch Erbschaft wird keine Grundstückgewinnsteuer fällig. Die Steuer wird erst erhoben, wenn Sie die Immobilie später an einen Dritten verkaufen. Der Gewinn berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungspreis des Erblassers und Ihrem Verkaufserlös.
Der Pflichtteil sichert bestimmten Erben (Kinder, Ehegatten) einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, der nicht durch ein Testament entzogen werden kann. Wird eine Immobilie vererbt, ist ihr Verkehrswert die Berechnungsbasis für allfällige Pflichtteilsansprüche. Bei Pflichtteilsstreitigkeiten ist ein rechtssicheres Vollgutachten und die Begleitung durch einen Erbrechtsanwalt empfehlenswert.