Die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen beträgt 1 % des Kaufpreises und fällt an, sobald ein Grundstück den Eigentümer wechselt. Für Übertragungen zwischen Eltern und ihren Kindern sowie unter Geschwistern bei einer Erbteilung halbiert sich der Satz auf 0,5 %. Steuerpflichtig ist der Käufer, während der Verkäufer solidarisch dafür haftet. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie hoch die Steuer ausfällt, wie Sie sie berechnen und wann sie ganz entfällt.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Normalsatz liegt bei 1 % des Kaufpreises, der reduzierte Satz bei 0,5 % für Übertragungen zwischen Eltern und Kindern sowie unter Geschwistern bei einer Erbteilung.
- Steuerpflichtig ist der Käufer, der Verkäufer haftet solidarisch.
- Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, ersatzweise der Verkehrswert.
- Zusätzlich fällt die Grundbuchgebühr an: 0,2 % bis CHF 2'000'000.– und 0,05 % auf den darüber liegenden Teil (min. CHF 200.–, max. CHF 10'000.–).
- Befreit sind unter anderem Handänderungen unter Ehegatten, der Erwerb durch eine Erbengemeinschaft sowie Umstrukturierungen.
- Erhoben wird die Abgabe als Gemeindesteuer durch das zuständige Grundbuchamt.
Was ist die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?
Die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen ist eine Gemeindesteuer auf den Übergang von Grundeigentum. Sie fällt bei jeder steuerbaren Handänderung eines Grundstücks an, wobei nicht nur der zivilrechtliche Eigentumswechsel erfasst wird. Als Handänderung gilt auch die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, eine dauernde und wesentliche Belastung mit Dienstbarkeiten (Art. 241 StG).
Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?
Die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen beträgt 1 % der Bemessungsgrundlage (Art. 245 StG). Der Satz halbiert sich auf 0,5 %, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist. Er gilt dann unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung oder einen Erbvorbezug (eine Übertragung zu Lebzeiten) handelt:
- Übertragungen zwischen Eltern und ihren Kindern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern.
- Teilung des elterlichen Nachlasses unter Geschwistern (bei vorverstorbenen Geschwistern auch für deren Nachkommen).
Der Satz ist kantonsweit einheitlich, denn er steht im Steuergesetz und hängt nicht von der Gemeinde ab. Die folgende Tabelle zeigt die Wirkung an einem Kaufpreis von CHF 1'000'000.–:
| Fall | Satz | Steuer bei CHF 1'000'000.– |
|---|---|---|
| Regulärer Kauf oder Verkauf (Drittpersonen) | 1 % | CHF 10'000.– |
| Eltern ↔ Kinder (inkl. Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder) | 0,5 % | CHF 5'000.– |
| Geschwister bei Teilung des elterlichen Nachlasses | 0,5 % | CHF 5'000.– |
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Massgebend ist der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen des Käufers. Ist kein Kaufpreis vereinbart oder liegt er unter dem Verkehrswert, so zieht das Grundbuchamt den Verkehrswert heran, also den Preis, der bei einem Verkauf unter üblichen Bedingungen erzielbar wäre (Art. 243 StG). Für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, die für die Vermögenssteuer zum Ertragswert bewertet werden, gilt dieser Ertragswert, sofern der Kaufpreis darunter liegt. Deshalb lohnt es sich, den Verkehrswert Ihrer Immobilie vor einem Kauf oder Verkauf zu kennen.
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Wie berechnen Sie die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?
Die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen berechnen Sie, indem Sie die Bemessungsgrundlage mit dem anwendbaren Satz multiplizieren. Die Grundbuchgebühr rechnen Sie getrennt davon hinzu. Im Normalfall gehen Sie in den folgenden drei Schritten vor:
- Kaufpreis bestimmen, bei fehlendem oder zu tiefem Preis stattdessen den Verkehrswert einsetzen.
- Mit 1 % multiplizieren, bei Eltern-Kind- oder Geschwister-Übertragungen mit 0,5 %.
- Die Grundbuchgebühr separat berechnen (siehe unten).
Ein Beispiel: Kauft eine Familie ein Einfamilienhaus für CHF 1'200'000.–, beträgt die Steuer 1 %, also CHF 12'000.–. Überträgt stattdessen ein Vater dasselbe Haus auf seine Tochter, gilt der halbe Satz, und es fallen CHF 6'000.– an. In beiden Fällen stellt das Grundbuchamt zusätzlich die Grundbuchgebühr in Rechnung.
Wer zahlt die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?
Steuerpflichtig ist der Erwerber, also der Käufer (Art. 242 StG). Der Verkäufer haftet allerdings solidarisch. Zahlt der Käufer die Steuer nicht, kann die Gemeinde den Verkäufer im Rahmen dieser gesetzlichen Haftung belangen. Zur Sicherung steht der Gemeinde zudem ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück zu, das die Steuerforderung absichert.
Wer die Kosten wirtschaftlich trägt, regeln die Parteien üblicherweise im Kaufvertrag. Eine solche Abrede betrifft jedoch nur das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hebt die gesetzliche Steuerpflicht und Haftung gegenüber der Gemeinde nicht auf. Deshalb sollten Sie die Aufteilung der Nebenkosten vor der öffentlichen Beurkundung festhalten.
Häufiger Fehler bei den Steuern: Viele Käufer budgetieren nur die Handänderungssteuer und vergessen die Grundbuchgebühr. Bei einem mittleren Preis von rund CHF 1'000'000.– für eine Eigentumswohnung in der Region St. Gallen (St.Galler Kantonalbank, Immobilienpreise Q1 2026) sind das 1 % Steuer (CHF 10'000.–) plus rund CHF 2'000.– Grundbuchgebühr – zusammen rund CHF 12'000.–, die zusätzlich zum Kaufpreis einzuplanen sind.
Gesamte Kaufnebenkosten im Kanton St. Gallen
Neben der Handänderungssteuer fällt immer die Grundbuchgebühr an. Dazu kommen je nach Geschäft die Notariats- und die Finanzierungskosten. Die Handänderungssteuer und die Grundbuchgebühr lassen sich genau beziffern. Die folgende Tabelle zeigt beide Positionen für drei Kaufpreise im Normalfall:
| Kaufpreis | Handänderungssteuer (1 %) | Grundbuchgebühr | Zwischentotal |
|---|---|---|---|
| CHF 800'000.– | CHF 8'000.– | CHF 1'600.– | CHF 9'600.– |
| CHF 1'200'000.– | CHF 12'000.– | CHF 2'400.– | CHF 14'400.– |
| CHF 2'500'000.– | CHF 25'000.– | CHF 4'250.– | CHF 29'250.– |
Nicht enthalten sind die Kosten der öffentlichen Beurkundung und eines allfälligen Schuldbriefs. Einen vollständigen Überblick über alle Posten finden Sie im Ratgeber zu den Kaufnebenkosten in der Schweiz.
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Preise ansehenGrundbuchgebühren zusätzlich zur Handänderungssteuer
Für die Eintragung des Eigentumsübergangs erhebt das Grundbuchamt eine eigene Gebühr. Nach Art. 8 der Gebührenverordnung (sGS 914.5) beträgt sie 0,2 % des Erwerbspreises bis CHF 2'000'000.– und 0,05 % auf den darüber liegenden Teil, mindestens jedoch CHF 200.– und höchstens CHF 10'000.–. Ist kein Erwerbspreis vereinbart oder liegt er unter dem Verkehrswert, berechnet das Amt die Gebühr nach dem Verkehrswert. Nimmt der Grundbuchverwalter die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags selbst vor, statt dass ein freier Notar sie erledigt, verdoppeln sich die Gebührenansätze für die Eintragung.
Anders als die Steuer ist die Grundbuchgebühr eine reine Gebühr, die nur den Verwaltungsaufwand deckt und manchmal auch Mutationsgebühr genannt wird. Eine Gebühr darf daher höchstens so hoch sein wie der Aufwand des Amtes, während eine Steuer keine solche Grenze kennt.
Wann entfällt die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen?
Das Gesetz befreit mehrere Handänderungen vollständig von der Steuer (Art. 244 StG). Steuerfrei sind die folgenden Fälle:
- Handänderungen unter Ehegatten.
- Der erbrechtliche Erwerb durch eine Erbengemeinschaft, sofern der Eintrag innert zwei Jahren nach dem Tod erfolgt.
- Handänderungen infolge einer Landumlegung, einer Güterzusammenlegung, einer Quartierplanung, einer Grenzbereinigung oder einer Enteignung.
- Handänderungen im Zwangsverwertungs- oder gerichtlichen Nachlassverfahren, wenn der Erwerb durch eine gesetzlich genannte Person (etwa den Pfandgläubiger oder den Solidarschuldner) zu einem Verlust führt.
- Übertragungen für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke.
- Umstrukturierungen von Unternehmen.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Übertragung zwischen Eltern und Kindern ist nicht befreit, sondern nur auf 0,5 % reduziert. Und auch beim Erbgang gilt die Befreiung dem Erwerb durch die Erbengemeinschaft. Teilen die Geschwister den Nachlass später unter sich auf, greift der reduzierte Satz von 0,5 %, nicht die volle Befreiung.
Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer und Kaufnebenkosten
Rund um eine Immobilientransaktion können verschiedene Abgaben anfallen, die oft verwechselt werden. Sie unterscheiden sich nach ihrem Zweck, ihrer Grundlage und ihrer Zuständigkeit:
| Abgabe | Worum geht es? |
|---|---|
| Handänderungssteuer | Steuer auf die Handänderung, vom Käufer geschuldet. Im Kanton St. Gallen 1 % (reduziert 0,5 %). |
| Grundstückgewinnsteuer | Steuer auf den Gewinn des Verkäufers, unter Voraussetzungen aufschiebbar (Art. 12 StHG). |
| Grundbuchgebühr | Gebühr für den Eintrag des Eigentums, deckt den Verwaltungsaufwand. |
Die Handänderungssteuer trifft also den Käufer beim Erwerb, während die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen den Verkäufer auf einem allfälligen Gewinn belastet und aufgeschoben werden kann.
Wie die einzelnen Kantone die Handänderungssteuer handhaben, zeigt der Überblick zur Handänderungssteuer in der Schweiz mit den Sätzen aller 26 Kantone.
Im benachbarten Kanton Zürich etwa gibt es gar keine Handänderungssteuer, sondern nur eine Grundbuchgebühr, wie der Ratgeber zur Handänderungssteuer im Kanton Zürich zeigt.
Fazit
Die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen bleibt mit 1 % des Kaufpreises moderat. Für Übertragungen innerhalb der Familie sinkt sie auf 0,5 %. Wer kauft, sollte neben der Steuer die Grundbuchgebühr und die übrigen Nebenkosten einplanen und die Kostenteilung rechtzeitig im Kaufvertrag regeln. Schätzen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie vorab, dann kennen Sie die Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen genau.
Quellen
- St.Galler Kantonalbank – Immobilienpreise Wohneigentum, Regionen Kanton St. Gallen (Stand Q1 2026): sgkb.ch
- Kanton St. Gallen – Steuergesetz (sGS 811.1), Art. 241–245 zur Handänderungssteuer (Stand 01.01.2026): gesetzessammlung.sg.ch
- Kanton St. Gallen – Gebührenverordnung Grundbuchämter (sGS 914.5), Art. 7 und 8 (Stand 01.06.2020): gesetzessammlung.sg.ch
- Kanton St. Gallen – Steuerbuch, Handänderungssteuer StB 241–244 (Stand 02.04.2019): sg.ch
- Kanton St. Gallen – Weitere Steuern, Handänderungssteuer als Gemeindesteuer (Stand 27.03.2019): sg.ch
- Eidgenössische Steuerverwaltung – Dossier Steuerinformationen, Handänderungssteuer der Kantone (Stand 01.01.2022): estv.admin.ch
Häufige Fragen
Zahlt man bei einer Schenkung oder im Erbfall Handänderungssteuer?
Das hängt von der Art der Übertragung ab. Der Erwerb durch eine Erbengemeinschaft ist steuerfrei, wenn der Grundbucheintrag innert zwei Jahren nach dem Tod erfolgt. Eine Schenkung zwischen Eltern und Kindern gilt als Handänderung, wird aber nur zum halben Satz von 0,5 % besteuert.
Was ist der Unterschied zwischen Handänderung und Handänderungssteuer?
Die Handänderung ist der Vorgang selbst, also der Wechsel des Eigentums oder der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück. Die Handänderungssteuer ist die Abgabe, die bei diesem Vorgang anfällt.
Wann wird die Handänderungssteuer im Kanton St. Gallen fällig?
Der Steueranspruch entsteht mit der Handänderung und wird mit der Rechnungsstellung fällig. Die Zahlungsfrist entnehmen Sie der Rechnung des zuständigen Grundbuchamts.
Ist die Handänderungssteuer steuerlich abziehbar?
Vom steuerbaren Einkommen können Sie die Handänderungssteuer nicht abziehen. Als Kosten, die mit dem Erwerb zusammenhängen, zählt sie jedoch zu den Anlagekosten und senkt bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer (Art. 137 StG).




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