Die Indexklausel kann in einem Mietvertrag eingebaut werden und bedeutet, dass sich der Mietzins den wirtschaftlichen Veränderungen anpasst. Dies kann also bedeuten, dass der Mieter plötzlich weniger oder auch mehr bezahlen muss. Im Art. 269b OR ist aber festgehalten, dass die Indexklausel nur dann angewendet werden darf, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird und der Landesindex den Konsumentenpreis vorgibt. Zudem dürfen die sich ändernden Preise nur auf die Bruttomiete und nicht auf die Nebenkosten angewendet werden.