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Verwaltungsauftrag

RealAdvisor TeamAktualisiert am 09.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Die Verwaltungsvollmacht ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Immobilie (natürliche oder juristische Person, Miteigentümerschaft) und einer Verwaltungsgesellschaft oder einem Verwalter, der die Bedingungen festlegt, unter denen die letzteren (die Verwaltungsgesellschaft oder der Verwalter) die Immobilie verwalten werden.

Die Verwaltungsvollmacht ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Immobilie (natürliche oder juristische Person, Miteigentümerschaft) und einer Verwaltungsgesellschaft oder einem Verwalter, der die Bedingungen festlegt, unter denen die letzteren (die Verwaltungsgesellschaft oder der Verwalter) die Immobilie verwalten werden.

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