Die Verwaltungsvollmacht ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Immobilie (natürliche oder juristische Person, Miteigentümerschaft) und einer Verwaltungsgesellschaft oder einem Verwalter, der die Bedingungen festlegt, unter denen die letzteren (die Verwaltungsgesellschaft oder der Verwalter) die Immobilie verwalten werden.