Vormerkungen werden in zwei Kategorien unterteilt: das persönliche und das materielle oder dingliche Recht. Eine Vormerkung zu einem dinglichen Recht muss zwangsläufig im Grundbuch eingetragen werden und gilt für jedermann der in Besitz dieser Immobilie kommt. Das persönliche Recht wird normalerweise über externe Verträge abgeschlossen. Vormerkungen betreffen sehr oft ein Kauf- oder Rückkaufrecht. Weitere oft genutzte Möglichkeiten betreffen:
- Pacht
- Miete
- Nachrückungsrecht
- Betriebsrecht