Das Bundesgesetz über bäuerliches Bodenrecht (BGBB) ist ein nationales Gesetz welches die Nutzung von Landwirtschaftsland regelt. Darin enthalten sind die Vorschriften zum Erwerb, dem Vorverkaufsrecht und der Belehnung. Der Geltungsbereich des BGBB richtet sich weitgehend nach dem Zonenplan und diesen Bestimmungen sind alle Grundstücke unterstellt, die sich teilweise oder vollständig ausserhalb der Bauzone befinden und grösser als 25 Aren (2'500 m2) sind. Anträge für die Erschliessung von bisher ungenutztem Boden für die Landwirtschaft werden vom Landwirtschaftsamt geprüft.