Gesamtheit der Bestimmungen, die hauptsächlich die Beziehungen von Individuen untereinander regeln. Die Rechtsnormen des Privatrechts regeln insbesondere die Beziehungen zwischen privaten, natürlichen oder juristischen Personen. Dieses Recht wird vor allem in Bezug auf Ehe, Scheidung, Verträge, Eigentum etc. angewandt.
Beispielsweise unterliegen Verträge über den Kauf oder Verkauf von Immobilien (zwischen Privatpersonen) den Regeln des Privatrechts. Alle diese privatrechtlichen Vorschriften, die sich auf Immobilien beziehen, werden in der Regel unter dem Begriff "Immobilienrecht" zusammengefasst.
Das Privatrecht lässt sich in Zivilrecht, Sozialrecht, Wirtschaftsrecht oder auch ländliches Recht unterteilen. Er hat eine Doppelfunktion: eine stellvertretende und eine korrigierende Funktion. Die Regeln des ergänzenden Rechts gelten, wenn es keine Regeln gibt, die von den Individuen selbst zur Regelung ihrer Beziehungen aufgestellt wurden. Die Regeln des korrektiven Rechts sind ihrerseits zwingend.