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Konsortium

RealAdvisor TeamAktualisiert am 10.01.20231 Min. Lesezeit
Definition

Ein Konsortium ist der zeitlich befristete Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den sogenannten Konsorten, zur Durchführung eines gemeinsamen Bauprojektes.

Ein Konsortium ist der zeitlich befristete Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den sogenannten Konsorten, zur Durchführung eines gemeinsamen Bauprojektes. Die Zusammenarbeit wird in einem Vertrag geregelt, in dem wird auch festgelegt wird, wie dieses Konsortium gegenüber Dritten gehandhabt wird. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass bei einem offenen Konsortium alle Beteiligten eine gleichermassen berechtigte Kommunikation führen und freie Erlassungswege mit dem Auftraggeber gehen können. Bei einem stillen Konsortium hingegen wird nur einer der Konsorten direkt mit dem Auftraggeber in Verbindung treten und alle Entscheidung werden intern getroffen.

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