. Jeder Miteigentümer besitzt einen Anteil an der Immobilie. Die Anteile gelten als gleichwertig und werden im Grundbuch eingetragen. Jeder Miteigentümer übernimmt entsprechend seinem Anteil die Rechte und Pflichten des Eigentümers. Er kann diese (seine Rechte und Pflichten) veräussern und Dritten gegenüber verpflichten. Jeder Miteigentümer hat ausserdem ein Vorkaufsrecht, wenn ein Anteil von einem anderen Miteigentümer verkauft wird.
Das gewöhnliche Miteigentum ist die häufigste Form des Miteigentums bei Ehepaaren, die nach dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verheiratet sind, dem Standardgüterstand in der Schweiz.