Registrierungsgebühren

Oliver S.
30.06.2022, 15:26
1 min

Registrierungsgebühren: was ist das?

Die Eintragungsgebühr bezeichnet eine Steuer, die auf alle zivilrechtlichen oder gerichtlichen Transaktionen erhoben wird, die obligatorisch oder fakultativ der Eintragung unterliegen. Dazu gehören z. B. die Vorgänge der Erklärung, Verurteilung, Feststellung, Abtretung, Übertragung etc.

Bei der Errichtung eines Schuldbriefs beispielsweise beträgt die Eintragungsgebühr (auch Mutationsgebühr genannt) 1,365 % der Schuldbriefsumme. Sie wird vom Notar eingezogen und von diesem an den Staat abgeführt.

Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.