Das BewG ist ein Gesetz, das besagt, dass der Erwerb einer Immobilie in der Schweiz durch eine Person mit Wohnsitz im Ausland von der jeweiligen kantonalen Behörde bewilligt werden muss. Ohne diese Genehmigung ist die Eintragung der Grundstücksübertragung im Grundbuch nicht möglich und das Rechtsgeschäft ist nichtig. Diese Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Gebäude für eine gewerbliche Tätigkeit oder als Hauptwohnsitz genutzt werden soll. Das auch als Lex Koller bekannte BewG soll verhindern, dass ausländischer Einfluss auf Schweizer Boden ausgeübt wird.