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Handänderungssteuer in Solothurn

Oliver S.
05.09.2024
5 min
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Fakten zur Handänderungssteuer im Kanton Solothurn auf einen Blick

Definition

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Verkehrs- und Objektsteuer, die bei der Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über Grundstücke erhoben wird – nicht jedoch beim Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung durch den Käufer. 

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Solothurn? Der standardmässige Steuersatz:

2,2 % des Verkehrswerts des Grundstücks.

Reduzierter Steuersatz

1,1 % in bestimmten Fällen, wie bei der Übertragung an bestimmte natürliche Personen wie Ehegatten, eingetragene Partner oder Nachkommen, sowie beim Erwerb aus der Pfandverwertung.

Steuerobjekt

Gegenstand der Handänderungssteuer sind Handänderungen an Grundstücken, einschliesslich:

  • Liegenschaften,
  • selbstständige und dauernde Rechte,
  • Bergwerke,
  • Miteigentumsanteile,
  • Rechtsameanteile,
  • Bauten auf fremdem Boden und
  • Anteile an Grundstücken.

Ausnahmen von der Steuerpflicht

Laut den kantonalen Gesetzen entsteht die Steuerpflicht nicht bei der Bildung neuen Landes, der Umwandlung von Gesamteigentum oder bei der Ersitzung, wohl aber bei der Aneignung von herrenlosem Land.

Fällt die Handänderungssteuer in Solothurn bei einer selbst bewohnten Immobilie an oder ist diese steuerfrei?

Es besteht seit 2010 eine Steuerbefreiung auf durch den Käufer einer Immobilie selbst genutzten und bewohnten Eigentums.

Berechnungsgrundlage für die Handänderungssteuer in Solothurn (CH)

Die Berechnung basiert in der Regel auf dem Wert des Grundstücks, welcher durch den Kaufpreis, den Verkehrswert oder ähnliche Wertindikatoren bestimmt wird.

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer wird erhoben, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über ein Grundstück übertragen wird. Dies beinhaltet sowohl die tatsächliche als auch die rechtliche Verfügungsgewalt. Tatsächliche Verfügungsgewalt meint dabei die Nutzung, den Gebrauch oder die Veränderung des Grundstücks (z. B. Überbauung oder Umbau), während die rechtliche Verfügungsgewalt die Veräusserung, Belastung mit Dienstbarkeiten oder Pfandrechten umfasst.

Interessant ist, dass für die Steuerpflicht nicht zwingend die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch erforderlich ist. Es genügt, wenn die wirtschaftliche Verfügungsgewalt übergeht, was in der Regel bei der zivilrechtlichen Eigentumsübertragung der Fall ist.

Grundbuchgebühren: Die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn

Die Handänderungssteuer ist ein integraler Bestandteil des schweizerischen Steuersystems und wird als Verkehrssteuer klassifiziert. Dies bedeutet, dass sie auf Vorgänge im Rechts- oder Wirtschaftsverkehr erhoben wird. Als eine indirekte und Objektsteuer richtet sie sich nicht nach der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen oder dessen Motiven für die Handänderung, sondern vielmehr nach dem steuerbaren Gegenstand oder Vorgang selbst​.

Im Spezifischen fällt die Handänderungssteuer unter die Kategorie der Rechtsverkehrssteuern. Sie wird nicht periodisch, sondern nur dann erhoben, wenn eine Handänderung – also eine Änderung in der Eigentumsstruktur eines Grundstücks – stattfindet. Dies unterscheidet sie von direkten Steuern wie Einkommens- oder Vermögenssteuern, die regelmässig anfallen.

Ein weiteres wichtiges Merkmal der Handänderungssteuer im Kanton Solothurn ist, dass sie ausschliesslich eine kantonale Steuer darstellt, an deren Erhebung und Ertrag die Gemeinden nicht beteiligt sind. Sie wird vom kantonalen Steueramt erhoben. Die Rechtsgrundlage für diese Steuer findet sich in den § 205 bis 216 des kantonalen Steuergesetzes.

Handänderungssteuer nicht gleich Mehrwertsteuer

Zudem ist es wichtig zu verstehen, dass die Handänderungssteuer nicht mit der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Obwohl Umsätze aus der Veräusserung von Liegenschaften bei MWST-pflichtigen Unternehmen der Mehrwertsteuer unterliegen, ist die Erhebung der Handänderungssteuer durch die Bundesverfassung (Art. 134 BV) nicht ausgeschlossen. Das heisst, dass die Handänderungssteuer trotz der Anwendung der Mehrwertsteuer auf Immobilienverkäufe als eigenständige Steuerart bestehen bleibt​.

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Steuerobjekt und Steuerpflicht

Abgrenzung von steuerbaren und nicht steuerbaren Handänderungen

Nicht alle Handänderungen unterliegen der Handänderungssteuer.

  • Ausnahmen bilden etwa die Bildung neuen Landes oder die Ersitzung, bei denen keine Steuerpflicht entsteht.
  • Andererseits unterliegt die Aneignung von herrenlosem Land der Steuer, da hier eine einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt​.

Diese Kriterien definieren das Spektrum der Handänderungssteuer im Kanton Solothurn und bieten eine klare Grundlage für die Bestimmung der Steuerpflicht im Kontext von Immobilientransaktionen. Sie sind essenziell für das Verständnis, welche Arten von Immobilientransaktionen steuerpflichtig sind und welche nicht.

Wer bezahlt die Handänderungssteuer in Solothurn?

Im Kanton Solothurn haftet der Verkäufer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Handänderungssteuer.

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Berechnung und Steuersatz: Handänderungssteuer und Grundstückgewinnsteuer in Solothurn

Für die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn sind die Berechnungsgrundlage und der Steuersatz zentrale Aspekte, um die Höhe der Steuer zu bestimmen. Neben der Handänderungssteuer fällt im Kanton Solothurn bei einem Immobilienverkauf zudem Grundstückgewinnsteuer an. 

Prozentsatz und Berechnungsgrundlage der Handänderungssteuer in Solothurn laut Gesetz

Die Grundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer ist in der Regel der amtliche Wert des betroffenen Grundstücks oder der Immobilie. Dieser Wert kann auf verschiedene Weise bestimmt werden, beispielsweise durch den Kaufpreis, den Verkehrswert oder ähnliche Wertindikatoren. Es ist wichtig, dass Sie eine genaue und marktgerechte Bewertung Ihres Grundstücks haben, da diese den Betrag der Steuerschuld direkt beeinflusst.

Höhe der Handänderungssteuer in Solothurn berechnen: Ermittlung des Steuersatzes

Der allgemeine Steuersatz für die Handänderungsgebühr beträgt 2,2 % des Verkehrswerts des Grundstücks​.

  • Reduzierter Steuersatz bei familiären Transaktionen: Bei einer Veräusserung an den Ehegatten, den eingetragenen Partner oder die Nachkommen (Kinder, Enkel usw.), reduziert sich der Steuersatz auf die Hälfte, also auf 1,1 %. Dies gilt auch, wenn Kinder ein Grundstück von einer Immobiliengesellschaft erwerben, die von einem oder beiden Elternteilen kontrolliert wird​​.
  • Normale Steuersätze in bestimmten familiären Konstellationen: Verkaufen oder verschenken Kinder eine Liegenschaft an ihre Eltern, so gilt der normale Steuersatz von 2,2 %. Gleiches gilt, wenn ein Grundstück an den Sohn und die Schwiegertochter (oder umgekehrt) zu Mit- oder Gesamteigentum übertragen wird; hier gilt für den Nachkommen der reduzierte Steuersatz, aber für seinen Ehegatten der normale Steuersatz​​.
  • Steuersatz bei Erwerb aus Konkursmasse: Der normale Steuersatz von 2,2 % wird angewendet, wenn die Liegenschaft aus der Konkursmasse des anderen Ehegatten oder eines Elternteils erworben wird​​.
  • Reduzierter Steuersatz bei Pfandverwertung: Erwerben Nachkommen oder Ehegatten eine Liegenschaft in der Pfandverwertung, ist ein reduzierter Steuersatz von 1,1 % anwendbar​.

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Oliver S.
Oliver S. schreibt seit 15 Jahren über den Immobilienmarkt. Er ist auf Immobilien spezialisiert und betreibt seit 2012 einen professionellen Blog mit bislang über 1'000 Artikeln und etwa 1 Million Seitenaufrufen pro Jahr. Darüber hinaus hat er in den letzten Jahren 5 Bücher über Management und Führung veröffentlicht.
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