Als Zweitwohnsitz gelten Immobilien, die nicht dauerhaft als Wohnsitz genutzt werden. Es spielt hierbei keine Rolle, ob das Haus gekauft oder gemietet wurde und auch nicht, ob sich der Hauptwohnsitz in der Schweiz oder im Ausland befindet. Von dieser Regel ausgenommen sind private Gebäude für Berufs- oder Ausbildungszwecke sowie touristische Anlagen. In der Schweiz muss man in den meisten Gemeinden auch für den Zweitwohnsitz eine Steuer bezahlen.